Nein zu Müllpackungen

Kleine Portionen in Riesenpackungen, doppelt eingetütete Süßigkeiten, dickwandige Dosen – die Industrie produziert sie noch immer.
Mehrfach eingeschweißter Knabberkram, Delikatessen in aufgeblähten Luxusschachteln – im Handel findet sich viel Überverpacktes (siehe Foto oben). Jahrelang konnten Anbieter ihre Produkte in so viel Material hüllen wie es für die Vermarktung nützlich war. Das neue Verpackungsgesetz, das seit Januar 2019 gilt, nimmt Unternehmen stärker in die Pflicht. Sie müssen beim zentralen Verpackungsregister Mengen und Materialien ihres Verpackungsmülls melden. Je mehr anfällt, desto mehr Geld kosten Sammlung, Recycling, Entsorgung durch ein duales System. Firmen mussten zwar schon früher für die Müllverwertung zahlen, aber gut 90 Prozent drückten sich. Die Registrierung im Verpackungsregister soll die Zahlungsmoral verbessern und helfen, die Recyclingquote von 36 auf 63 Prozent zu steigern.