
Während der Elternzeit gibts kein Gehalt und somit auch keine vermögenswirksamen Leistungen. © Westend61 / Jo Kirchherr
Vermögenswirksame Leistungen gibt es zum Gehalt. Arbeitnehmer suchen einen Vertrag aus, das Geld überweisen die Chefs. Finanztest hat bei Anbietern aus dem Test Vermögenswirksame Leistungen vor drei Monaten nachgefragt, wie sie verfahren, wenn jemand in der Elternzeit oder zu Rentenbeginn keine VL mehr bekommt. Die vereinbarte Vertragslaufzeit ändert sich dadurch nicht. Ob ein VL-Vertrag in der Elternzeit oder zu Beginn der Rente weiterbespart werden kann, hängt vom Anbieter ab.
Banksparpläne
Bei der Degussa-Bank, deren Sparplan am besten abgeschnitten hatte, können Anleger maximal drei Monate lang selbst einzahlen. Dann bleibt ihr Vertrag bis zum Laufzeitende beitragsfrei. Den Bonus gibt es nur auf bisherige Einzahlungen. Wer nach der Elternzeit wieder einsteigt, braucht einen neuen Vertrag. Bei der ING und der VTB Bank können Anleger während der Pause selbst einzahlen oder den Vertrag vorübergehend ruhen lassen.
Fonds
Bei Deka, der Fil Fondsbank, Triodos, Union Investment und Targobank können Sparer während der Pause kein eigenes Geld einzahlen. Der Vertrag ruht bis nach der Elternzeit. Bei Commerzbank, DWS und Fondsdepotbank sowie Ebase, Comdirect, Finvesto und der Wüstenrot Bank sind eigene Einzahlungen erlaubt.
Bausparen
Bei der Bausparkasse Mainz ist es möglich, selbst einzuzahlen oder den Vertrag nach der Babypause fortzuführen.
Rentenbeginn
Gehen Sparer vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Rente, sind die Regeln ähnlich wie in der Elternzeit. Rentner können den Vertrag auch auflösen. Das kann je nach Vertrag zu zusätzlichen Kosten oder geringerer Rendite führen. Eventuell verlieren sie die Arbeitnehmersparzulage.
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@fredfrog84: Ja bitte, senden Sie uns Ihren Schriftverkehr an: finanztest@stiftung-warentest.de (maa)
@Stiftung_Warentest: Ich leite Ihnen den gesamten Schriftverkehr mit beiden Banken gerne per E-Mail weiter. Hieraus geht dann hervor, dass die Einzahlungen eben NICHT in das VL-Konto einfliessen.
Hier einige Auszüge aus dem Schriftverkehr, die meine Aussagen bestätigen:
1.
Die künftigen privaten Einzahlungen haben mit dem VL-Vertrag nichts zu tun. Das bedeutet, der VL-Vertrag bleibt bis 01.01.2027 gesperrt (prämienschädliche Auflösung ist möglich). Die geplanten privaten Einzahlungen unterliegen keiner Sperrfrist und werden als freie Anteile in Ihrem Depot verwahrt und können zu einer höheren Depotgebühr (zusätzlich 15,-- EUR pro Jahr) führen.
2.
Sehr geehrte Frau XXX,
wie Ihnen Herr XXX bereits mitgeteilt hat, sind private Einzahlungen keine VL-Leistungen, und werde folglich auch nicht als solche verbucht.
Ihr VL-Vertrag kann also nicht durch private Einzahlungen fortgesetzt werden
Somit ist hier der Nachweis gegeben, dass Ihre Aussage im Artikel eben nach wie vor nicht stimm
Ich habe von finvesto auf die Frage bzgl. der Möglichkeit zur privaten Einzahlung während der Elternzeit die Rückmeldung erhalten, dass die VL-Zahlung vom Arbeitgeber fließen müsse. Eine eigene Einzahlung sei zwar möglich, allerdings erfolge hier auch eine Verwahrung als eigener Anteil (ohne Sperrfrist), was unter Umständen zu einer höheren Depot-Gebühr führen könne (bspw., sofern man dort sonst nur VL anlegt). Insofern schließe ich mich @fredfrog84 da an.
@fredfrog84: Wir haben nochmals nachgefragt: Unsere Darstellung ist korrekt. Sowohl bei Ebase als auch bei Finvesto können Sie während der Elternzeit den Vertrag mit privaten Mitteln weiterführen. Sie können dazu einen Dauerauftrag einrichten oder die Beiträge einziehen lassen. (TK)
Ich habe mich bei den Banken bez. meiner in Kürze bevorstehenden Elternzeit erkundigt. Bei beiden Banken werden eigene Einzahlungen offenbar nicht in das VL-Konto verbucht.
Der VL-Vertrag kann also nicht durch private Einzahlungen während der Elternzeit fortgesetzt werden. Somit stimmt Ihre Aussage zu den beiden Banken oben leider nicht und sollte entsprechend aktualisiert werden.