Vermögens­wirk­same Leistungen Kassieren Sie Extra-Geld vom Chef?

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Vermögens­wirk­same Leistungen - Kassieren Sie Extra-Geld vom Chef?

© mauritius images / Nitschkefoto

Ohne es zu wissen, verschenken viele Arbeitnehmer regel­mäßig Geld: Sie lassen ihren Anspruch auf vermögens­wirk­same Leistungen (VL) verfallen. Dabei ist es einfach, einen VL-Vertrag abzu­schließen. Schät­zungen zufolge haben weit über 20 Millionen Beschäftigte Anspruch auf vermögens­wirk­same Leistungen (VL), aber es gibt nur rund 13 Millionen Verträge . Finanztest interes­siert sich für Ihre Erfahrungen. [Update 20.02.19: Die Umfrage ist inzwischen beendet. Die Ergeb­nisse finden Sie in unserem VL-Test.]

VL: Sechs Jahre arbeitet das Geld, im siebten soll es ruhen

Vermögens­wirk­same Leistungen: Hat jeder schon mal gehört, doch kaum einer weiß, wie es genau funk­tioniert. Darum lassen viele Arbeitnehmer das Extra-Geld vom Chef verfallen. Die Gründe dafür sind unterschiedlich. Einige wissen vielleicht gar nicht, dass sie Anspruch auf das monatliche Extra-Geld haben. Andere kennen die Produkte nicht, die sie dafür abschließen müssen oder es schreckt sie der damit verbundene Aufwand. Ein VL-Vertrag läuft in der Regel sieben Jahre. Einge­zahlt wird nur sechs Jahre, im siebten Jahr ist die Einlage gesperrt und die Sparer kommen noch nicht an ihr Geld ran. Oft zahlen sie bereits in einen Nach­folge­vertrag ein.

Tipp: Alle wichtigen Infos rund ums Thema finden Sie in unserem Test Vermögenswirksame Leistungen.

Bank­sparplan, Bauspar­vertrag, Baukredit-Tilgung und Fonds­sparplan

Es gibt verschiedene VL-Sparformen. Gängig sind zum Beispiel: Bank­sparplan, Bauspar­vertrag, Baukredit-Tilgung und Fonds­sparplan. Eine Patent­lösung, die für jeden gleich günstig ist, gibt es nicht. In der Regel macht der Chef keine Vorgaben für die Art des VL-Vertrags. Nur die Beschäftigten der Metall- und Elektrobranche haben keine Wahl: Sie müssen ihre vermögens­wirk­samen Leistungen in die betriebliche Alters­vorsorge oder in einen Riester-Vertrag stecken. Ob ein Arbeitnehmer in seinem Betrieb vermögens­wirk­same Leistungen bekommt, hängt davon ab, was in einer Betriebs­ver­einbarung oder einem Tarif­vertrag vereinbart wurde. Wie ist es bei Ihnen? Hat Ihr Arbeit­geber Sie aktiv auf die Möglich­keit hingewiesen, vermögens­wirk­same Leistungen zu beziehen?

Helfen Sie den Finanztest-Experten!

Die Teil­nahme an unserer Umfrage nimmt etwa zwei Minuten in Anspruch. Ihre Daten werden anonym erhoben und nur zu internen Zwecken ausgewertet: Sie fließen in die aktuelle Bericht­erstattung von Finanztest ein und helfen den Experten der Stiftung Warentest bei künftigen Tests. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 20.12.2019 um 17:38 Uhr
    Kann ein VL-Vertrag umgewandelt werden?

    @palmax: Sie können einen zweiten VL-Vertrag abschließen, nicht jedoch das angesparte Kapital des Erstvertrages in einen neuerlichen Vertrag mitnehmen. Lesen Sie dazu auch die Informationen unter dem folgenden Link unseres Hauses... (dda)

    www.test.de/Vermoegenswirksame-Leistungen-Vergleich-5056653-5437877/#question-3

  • palmax am 18.12.2019 um 20:28 Uhr
    Kann ein VL-Vertrag umgewandelt werden?

    Ich habe 2016 einen VL-Banksparvertrag abgeschlossen. Erst danach habe ich mitbekommen, dass es vermutlich mehr bringt, hätte ich die VL in einen ETF angelegt. Ist es möglich, den Banksparplan ohne Verluste in einen ETF-Sparplan umzuwandeln?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 20.11.2018 um 17:34 Uhr
    Warum keine VL-ETF-Sparpläne ohne Depotgebühr?

    @Deee: Uns sind keine Anbieter bekannt, die ETF-Sparpläne für vermögenswirksame Leistungen ohne Depotgebühr anbieten. Aus unserer Sicht eignen sich solche VL-Verträge trotzdem.(PK)

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 20.11.2018 um 17:32 Uhr
    VL-Bausparvertrag Beendigung des Arbeitsverhältnis

    @mosthh: Sie können, wenn Sie keine Arbeitnehmersparzulage bekommen, einen VL-Vertrag grundsätzlich jederzeit auflösen.(PK)

  • Deee am 19.11.2018 um 11:16 Uhr
    Warum keine VL-ETF-Sparpläne ohne Depotgebühr?

    Ich suche schon lange nach einem neuen VL-Vertrag und wäre aus Chancen-Gründen einem ETF-Sparplan nicht abgeneigt.
    Dass ich allerdings *mindestens* 10 Euro Depotgebühr p.a. bezahlen muss, was bei mir schon gut 12% des jährlichen Arbeitgeberzuschusses ist (6,65 Euro pro Monat), lässt mich zweifeln.
    Ich habe kostenlose Depots bei diversen Banken. Sobald man mit VL-Verträgen um die Ecke kommt, geht es nicht mehr kostenlos.