
© mauritius images / Nitschkefoto
Ohne es zu wissen, verschenken viele Arbeitnehmer regelmäßig Geld: Sie lassen ihren Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (VL) verfallen. Dabei ist es einfach, einen VL-Vertrag abzuschließen. Schätzungen zufolge haben weit über 20 Millionen Beschäftigte Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (VL), aber es gibt nur rund 13 Millionen Verträge . Finanztest interessiert sich für Ihre Erfahrungen. [Update 20.02.19: Die Umfrage ist inzwischen beendet. Die Ergebnisse finden Sie in unserem VL-Test.]
VL: Sechs Jahre arbeitet das Geld, im siebten soll es ruhen
Vermögenswirksame Leistungen: Hat jeder schon mal gehört, doch kaum einer weiß, wie es genau funktioniert. Darum lassen viele Arbeitnehmer das Extra-Geld vom Chef verfallen. Die Gründe dafür sind unterschiedlich. Einige wissen vielleicht gar nicht, dass sie Anspruch auf das monatliche Extra-Geld haben. Andere kennen die Produkte nicht, die sie dafür abschließen müssen oder es schreckt sie der damit verbundene Aufwand. Ein VL-Vertrag läuft in der Regel sieben Jahre. Eingezahlt wird nur sechs Jahre, im siebten Jahr ist die Einlage gesperrt und die Sparer kommen noch nicht an ihr Geld ran. Oft zahlen sie bereits in einen Nachfolgevertrag ein.
Tipp: Alle wichtigen Infos rund ums Thema finden Sie in unserem Test Vermögenswirksame Leistungen.
Banksparplan, Bausparvertrag, Baukredit-Tilgung und Fondssparplan
Es gibt verschiedene VL-Sparformen. Gängig sind zum Beispiel: Banksparplan, Bausparvertrag, Baukredit-Tilgung und Fondssparplan. Eine Patentlösung, die für jeden gleich günstig ist, gibt es nicht. In der Regel macht der Chef keine Vorgaben für die Art des VL-Vertrags. Nur die Beschäftigten der Metall- und Elektrobranche haben keine Wahl: Sie müssen ihre vermögenswirksamen Leistungen in die betriebliche Altersvorsorge oder in einen Riester-Vertrag stecken. Ob ein Arbeitnehmer in seinem Betrieb vermögenswirksame Leistungen bekommt, hängt davon ab, was in einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag vereinbart wurde. Wie ist es bei Ihnen? Hat Ihr Arbeitgeber Sie aktiv auf die Möglichkeit hingewiesen, vermögenswirksame Leistungen zu beziehen?
Helfen Sie den Finanztest-Experten!
Die Teilnahme an unserer Umfrage nimmt etwa zwei Minuten in Anspruch. Ihre Daten werden anonym erhoben und nur zu internen Zwecken ausgewertet: Sie fließen in die aktuelle Berichterstattung von Finanztest ein und helfen den Experten der Stiftung Warentest bei künftigen Tests. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Newsletter: Bleiben Sie auf dem Laufenden
Mit den Newslettern der Stiftung Warentest haben Sie die neuesten Nachrichten für Verbraucher immer im Blick. Sie haben die Möglichkeit, Newsletter aus verschiedenen Themengebieten auszuwählen.
-
- Sparformen für vermögenswirksame Leistungen: Wir haben Fondssparplan, Banksparplan, Bausparvertrag sowie Baukredit-Tilgung verglichen und nennen die besten Angebote.
-
- Vermögenswirksame Leistungen gibt es zum Gehalt. Arbeitnehmer suchen einen Vertrag aus, das Geld überweisen die Chefs. Finanztest hat bei Anbietern aus dem Test...
-
- Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat die BSQ Bauspar AG dazu verurteilt, mehr als 6 000 Euro Bonuszinsen an einen Kunden zu zahlen (Az. 6 O 2219/18).
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@palmax: Sie können einen zweiten VL-Vertrag abschließen, nicht jedoch das angesparte Kapital des Erstvertrages in einen neuerlichen Vertrag mitnehmen. Lesen Sie dazu auch die Informationen unter dem folgenden Link unseres Hauses... (dda)
www.test.de/Vermoegenswirksame-Leistungen-Vergleich-5056653-5437877/#question-3
Ich habe 2016 einen VL-Banksparvertrag abgeschlossen. Erst danach habe ich mitbekommen, dass es vermutlich mehr bringt, hätte ich die VL in einen ETF angelegt. Ist es möglich, den Banksparplan ohne Verluste in einen ETF-Sparplan umzuwandeln?
@Deee: Uns sind keine Anbieter bekannt, die ETF-Sparpläne für vermögenswirksame Leistungen ohne Depotgebühr anbieten. Aus unserer Sicht eignen sich solche VL-Verträge trotzdem.(PK)
@mosthh: Sie können, wenn Sie keine Arbeitnehmersparzulage bekommen, einen VL-Vertrag grundsätzlich jederzeit auflösen.(PK)
Ich suche schon lange nach einem neuen VL-Vertrag und wäre aus Chancen-Gründen einem ETF-Sparplan nicht abgeneigt.
Dass ich allerdings *mindestens* 10 Euro Depotgebühr p.a. bezahlen muss, was bei mir schon gut 12% des jährlichen Arbeitgeberzuschusses ist (6,65 Euro pro Monat), lässt mich zweifeln.
Ich habe kostenlose Depots bei diversen Banken. Sobald man mit VL-Verträgen um die Ecke kommt, geht es nicht mehr kostenlos.