So haben wir getestet
Finanztest hat für zwei Modellfälle Angebote für eine persönlichen Manager-Haftpflichtversicherung eingeholt. Versicherungsnehmer ist die versicherte Person selbst und nicht das Unternehmen. Die Angebote beinhalten keinen generellen Selbstbehalt.
Jahresbeitrag
Die Jahresbeiträge gelten für die Modellfälle mit jeweils zwei vorgegebenen Versicherungssummen und höchstmöglicher Dauer der Nachhaftung und Rückwärtsversicherung. Beide Unternehmen
- haben ein positives Geschäftsergebnis
- sind ausschließlich im Inland tätig
- haben keine Tochtergesellschaften und keine Betriebsstätten
- planen keine Umwandlung in eine Aktiengesellschaft oder eine andere Gesellschaftsform
- haben eine Eigenkapitalquote von über 30 Prozent
- verbuchen ein positives Working Capital
- waren in der Vergangenheit nicht Gegenstand eines Insolvenzverfahrens
- verzeichnen keinen nur eingeschränkten Bestätigungsvermerk eines Wirtschaftsprüfers
- sind nicht von Subunternehmen abhängig und
- haben noch keine Anträge auf eine Manager-Haftpflichtversicherung gestellt, die ein Versicherer abgelehnt hat.
Modellfall 1: 45-jährige angestellte und bisher noch nie abberufene Allein-Geschäftsführerin einer GmbH (IT-Systemtechnik), Jahresumsatz 9 Millionen Euro, keine Gesellschafterin.
Modellfall 2: 45-jähriger leitender Angestellter mit Personalverantwortung in einer GmbH (IT-Softwareentwicklung), Jahresumsatz:45 Millionen Euro. Gesamtverantwortung für Marketing und Vertrieb, GmbH selbst hat keine eigene Manager-Haftpflichtversicherung.
Für beide Manager gilt:
- Es sind bisher keine Pflichtverletzungen bekannt.
- Es sind wegen ihnen bisher keine Ansprüche geltend gemacht worden.
- Es gab keine Ermittlungs- oder Strafverfahren gegen sie.
Maximale Leistung bei mehreren Schäden pro Jahr
Die vereinbarte Versicherungssumme steht bei mehreren Schadenfällen mehrmals pro Jahr zu Verfügung. Unsere Vorgabe war eine Zweifach-Maximierung. Dabei wird maximal das Doppelte der Versicherungssumme pro Jahr geleistet. Wenn die Anbieter diese Vorgabe nicht anbieten, haben wir eine andere Maximierung gewählt.
Mitversicherung Familienmitglieder und Erben
= Der Versicherungsschutz gilt auch für Familienmitglieder, Erben und/oder gesetzliche Vertreter, sofern diese wegen Pflichtverletzungen des Versicherten in Anspruch genommen werden.
Rückwärtsversicherung
= Zeitlich unbegrenzt versichert sind auch Schäden, die auf vor der Vertragslaufzeit begangenen Pflichtverletzungen beruhen. Sie dürfen der versicherten Person zum Zeitpunkt des Abschlusses aber nicht bekannt gewesen sein.
Nachmeldefrist
Versichert sind bis zur angegebenen Frist auch Ansprüche, die nach Ablauf des Versicherungsvertrags erhoben werden. Die Pflichtverletzung muss jedoch innerhalb der Versicherungszeit geschehen sein.
Schäden im Zusammenhang mit Verstößen gegen...
Insolvenzrecht. = Der Versicherer tritt für Schäden im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung von Vorschriften im Falle einer zumindest drohenden Insolvenz ein.
= Versichert sind zumindest Ansprüche aufgrund gesetzlicher Haftungsbestimmungen.
Steuerrecht. = Versichert sind Verstöße steuerrechtlicher Art zum Schaden des Unternehmens.
Verteidigungs- und Abwehrkosten
Keine Anrechnung. = Es werden keine Abwehrkosten des Versicherers auf die vereinbarte Versicherungssumme angerechnet.
Zusätzliche Verteidigungskosten. Ist die Versicherungssumme des Vertrages bereits vollständig aufgebraucht, besteht für Verteidigungskosten zusätzlicher Schutz in angegebener Höhe.
Zusätzliche Leistungen
Gehaltsfortzahlungen. = Der Versicherer übernimmt gegebenenfalls die Gehaltsfortzahlung ganz oder teilweise.
Verteidigungskosten bei Verdacht auf Straftat/Ordnungswidrigkeit. = Übernommen werden Abwehrkosten aufgrund einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit, sofern die versicherte Person nicht vorsätzlich handelte.
Minderung des Reputationsschadens. = Der Versicherer übernimmt zumindest anteilig Kosten zur Minderung eines möglichen Reputationsschadens.
Bedingter Vorsatz. = Versichert sind Pflichtverletzungen, bei der die versicherte Person mit bedingtem Vorsatz gehandelt hat.
Vertragsstrafen, Bußgelder, Geldstrafen. = Der Versicherer leistet auch bei Schäden im Zusammenhang mit Vertragsstrafen, Bußgeldern und Geldstrafen.
= Dadurch resultierende Regressansprüche des Unternehmens gegen den Versicherten sind mitversichert.
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