Vermögens­anlagen

Das Informations­blatt im Steck­brief

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  • Vermögens­anlagen. Wer in Schiffe, Einkaufs­zentren oder Wälder investieren will, kann Anteile an geschlossenen Fonds oder Genuss­rechte zeichnen. Sie werden als Vermögens­anlagen bezeichnet.
  • Inhalt. Auf höchs­tens drei Din-A4-Seiten muss das Vermögens­anlagen-Informations­blatt (VIB) den Anbieter, die Art der Vermögens­anlage, die Anla­gestrategie und -politik und die Anlage­objekte nennen. Darüber hinaus müssen Risiken, die Aussichten für die Kapitalrück­zahlung und Erträge unter verschiedenen Markt­bedingungen sowie Kosten und Provisionen aufgeführt werden. Hinzu kommen Hinweise wie die Stelle, bei der der ausführ­liche Verkaufs­prospekt kostenlos erhältlich ist.
  • Veröffent­lichung. Das Blatt muss alle wichtigen Informationen über­sicht­lich und verständlich präsentieren, sodass Interes­senten Angebote einschätzen und vergleichen können. Anbieter müssen es auf ihrer Internetseite veröffent­lichen und aktuell halten, solange das Angebot für Anleger offen ist.
  • Ausnahmen. Kurz­informationen sind nicht vorgeschrieben bei Genossen­schafts­anteilen, Anteilen mit 200 000 Euro Mindest­anlagesumme sowie Mini-Anlagen mit höchs­tens 20 Anteilen oder 100 000 Euro Gesamt­volumen.
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JonaS95 am 17.02.2014 um 20:25 Uhr
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