- Vermögensanlagen. Wer in Schiffe, Einkaufszentren oder Wälder investieren will, kann Anteile an geschlossenen Fonds oder Genussrechte zeichnen. Sie werden als Vermögensanlagen bezeichnet.
- Inhalt. Auf höchstens drei Din-A4-Seiten muss das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) den Anbieter, die Art der Vermögensanlage, die Anlagestrategie und -politik und die Anlageobjekte nennen. Darüber hinaus müssen Risiken, die Aussichten für die Kapitalrückzahlung und Erträge unter verschiedenen Marktbedingungen sowie Kosten und Provisionen aufgeführt werden. Hinzu kommen Hinweise wie die Stelle, bei der der ausführliche Verkaufsprospekt kostenlos erhältlich ist.
- Veröffentlichung. Das Blatt muss alle wichtigen Informationen übersichtlich und verständlich präsentieren, sodass Interessenten Angebote einschätzen und vergleichen können. Anbieter müssen es auf ihrer Internetseite veröffentlichen und aktuell halten, solange das Angebot für Anleger offen ist.
- Ausnahmen. Kurzinformationen sind nicht vorgeschrieben bei Genossenschaftsanteilen, Anteilen mit 200 000 Euro Mindestanlagesumme sowie Mini-Anlagen mit höchstens 20 Anteilen oder 100 000 Euro Gesamtvolumen.
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- Anbieter riskanter Geldanlagen publizieren ihren Jahresabschluss oft verspätet. Wir erklären, warum das ein Problem sein kann – und bieten Ihnen einen Online-Check.
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- Wer prüft und bewertet, hat nicht nur Freunde. Seit Jahrzehnten versuchen dubiose Anbieter, Finanztest mundtot zu machen. Einige drohen mit rechtlichen Schritten, wenn...
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- Prokon, P&R, Udi: Ein neues Gesetz soll Anleger besser vor Betrügern schützen. test.de nennt fünf Kernpunkte und zeigt auf, wo es Schlupflöcher für Abzocker gibt.
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