Vermögens­anlagen

Das sollte der Finanz­minister strenger regeln

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Etliche der neuen Vermögens­anlagen-Informations­blätter haben Mängel. Zum Teil miss­achten die Anbieter gesetzliche Vorgaben, zum Beispiel die Pflicht zur Veröffent­lichung auf der Internetseite. Zum Teil sind die Informationen nicht aussagekräftig für Anlageinteressenten.

Wenn das so bleibt, erreichen die neuen Kurz­informations­blätter ihr Ziel nicht. Sie erleichtern es Anlegern nicht, Angebote zu vergleichen. Abhilfe kann das Finanz­ministerium schaffen. Denn das Vermögens­anlagengesetz sieht ausdrück­lich vor, dass das Finanz­ministerium in Abstimmung mit dem Verbraucher­schutz­ministerium eine Rechts­ver­ordnung erlassen kann. Darin darf es den Inhalt und Aufbau der Kurz­informationen genauer bestimmen.

Hilf­reich wäre es vor allem, wenn die Anbieter eine Renditekenn­zahl nach festen finanzma­thematischen Vorgaben berechnen und ausweisen müssten, ähnlich wie etwa den Effektivzins bei Raten­krediten. Denn im Moment listen die meisten Anbieter einfach auf, wie viel sie wann ausschütten wollen, geben aber keine Rendite in Prozent an. Die meisten Interes­senten sind über­fordert mit der Frage, wie sie zum Beispiel 130 Prozent Gesamt­ausschüttung in fünf Jahren mit 220 Prozent in 20 Jahren vergleichen sollen.

Sinn­voll erscheint es auch, den Anbietern nicht völlig freie Hand zu lassen, wenn sie darstellen, wie sich ihre Anla­gepro­dukte in verschiedenen Markt­szenarien entwickeln. Denn es hilft Anlegern wenig, wenn die Anbieter nur positive, sehr positive und weniger positive Entwick­lungen wählen, wirk­lich negative aber außen vor lassen.

Wünschens­wert wären zudem Angaben darüber, welchen Anleger­kreis ein Anbieter mit seinem Modell ansprechen will.

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JonaS95 am 17.02.2014 um 20:25 Uhr
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