Die Beschenkten |
Allgemeiner Freibetrag |
Freibetrag für Hausrat |
Freibetrag für andere Güter (Euro)1 |
Steuerklasse I |
|||
Ehegatten |
500 000 |
41 000 |
12 000 |
Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder, Kinder verstorbener Kinder |
400 000 |
41 000 |
12 000 |
Andere Enkel und Stiefenkel |
200 000 |
41 000 |
12 000 |
Urenkel |
100 000 |
41 000 |
12 000 |
Steuerklasse II |
|||
Eltern, Groß- und Urgroßeltern 2 |
20 000 |
0 |
12 000 3 |
Geschwister, Nichten und Neffen, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehegatten |
20 000 |
0 |
12 000 3 |
Steuerklasse III |
|||
Eingetragene Lebenspartner |
500 000 |
41 000 |
12 000 |
Onkel, Tanten, Lebensgefährten, Nachbarn, Freunde und alle anderen |
20 000 |
0 |
12 000 3 |
Legende
- 1
- Gilt zum Beispiel für Autos, Wohnmobile oder Boote, nicht aber für Münzen, Briefmarken etc.
- 2
- Nur bei Schenkungen Steuerklasse II, bei Erbschaften Steuerklasse I mit Freibeträgen wie Urenkel.
- 3
- Zusammengefasster Freibetrag für Hausrat und andere bewegliche Güter.
-
- Seit 2018 gelten Spezialregeln für die Besteuerung von Fonds und ETF. Wer die Abrechnungen von Fondsgesellschaften und Banken verstehen will, sollte die Details kennen.
-
- Ausländische Einzelaktien locken oft mit hohen Dividenden. Doch Quellensteuern und Bankgebühren schmälern die Rendite. Diese Abzüge können sich Anlegende zurückholen.
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- Manche Leserinnen und Leser wundern sich vielleicht, warum relativ attraktive mehrjährige Festgeldangebote bestimmter Banken nicht in unserem Festgeldvergleich...