Vermieten

Erster Schritt: Alles schick machen

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Einzugs­termin

Vermieten - Mietersuche in Eigen­regie – das müssen Sie beachten

Reno­vierte Wohnungen lassen sich besser vermieten. © Thinkstock

Klären Sie, wann die bisherigen Bewohner Wohnung oder Haus räumen. Rechnen Sie damit, dass ein neuer Mieter nicht sofort danach einziehen kann. Unter Umständen sind die Räume gar nicht oder nicht gut genug reno­viert.

Reno­vierung und Modernisierung

Eine frisch reno­vierte Wohnung mit sauberen Wänden und abge­schliffenem Parkett macht Ihr Angebot attraktiver.

Modernisieren Sie einzelne Teile und bauen zum Beispiel Isolierglas­fenster ein, dürfen Sie selbst in Gebieten mit Miet­preisbremse einen Zuschlag über der erlaubten Miete nehmen, wenn Sie dafür beim bisherigen Mieter die Miete hätten erhöhen dürfen. Sie dürfen den Zuschlag nach­holen, wenn Sie in den vergangenen drei Jahren modernisiert haben, ohne mehr vom alten Mieter zu verlangen.

Umfassende Modernisierung

Modernisieren Sie die Wohnung umfassend, brauchen Sie sich gar nicht an die Miet­preis­grenzen zu halten. Dafür muss die Wohnung aber das Niveau eines Neubaus haben. Sie müssen mindestens ein Drittel der Summe investieren, die für einen vergleich­baren Neubau anzu­setzen wäre.

Achtung: Wenn Sie in den ersten drei Jahren nach dem Kauf der Immobilie mehr als 15 Prozent der Anschaffungs­kosten (ohne Mehr­wert­steuer) in Reparatur und Sanierung stecken, schlägt das Finanz­amt diese Kosten den Anschaffungs­kosten zu. Sie dürfen sie nicht in bis zu fünf Jahren komplett in der Steuererklärung geltend machen, sondern müssen sie über Jahr­zehnte abschreiben. Haben Sie die Immobilie unentgeltlich bekommen, zum Beispiel geerbt oder geschenkt, kann das nicht passieren.

Energie­ausweis

Besorgen Sie sich einen Energie­ausweis, wenn Sie noch keinen haben. Energieversorgungs­unternehmen, Architekten, Bauingenieure, Energieberater und Hand­werker wie Heizungs­installateure oder Schorn­steinfeger stellen ihn aus. Nur bei Gebäuden mit Denkmal­schutz und wenigen Ausnahmen brauchen Sie keinen.

Fotos

Neben einem Grund­riss sind Fotos hilf­reich, möglichst bei Tages­licht aufgenommen. Ist die Wohnung noch vermietet, können Sie nur Innen­aufnahmen anfertigen, wenn die Mieter einverstanden sind.

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Antefix am 21.10.2015 um 10:54 Uhr
Diskriminierungsverbot ? !

In Zeiten, in denen wie Anno 1945/46 über Zwangseinmietungen in große, sogar bewohnte Wohneinheiten nachgedacht wird, tritt auch die Frage wiederholter Ablehnung andersgläubiger (bzw. "anders" zivilisierter) zugereister Wohnungssuchender auf (selbstredend ohne jede 'Mietervergangenheit'). Was empfehlen die beiden Parteien-Ratgeber von StiWa jeweils dazu -- und wie berät man zum gleichen Thema generell - besser aktuell - in Hausbesitzerskreisen, unterteilt für großstädtische bzw. ländliche Liegenschaften ?