Vermieten

Zweiter Schritt: Vermarkten

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Miet­preisbremse

Vermieten - Mietersuche in Eigen­regie – das müssen Sie beachten

Wenn bei Ihnen die Miet­preisbremse gilt, dürfen Sie höchs­tens 10 Prozent mehr als die orts­übliche Vergleichs­miete verlangen. Ausgenommen sind neue und umfassend modernisierte Wohnungen (Mehr dazu in Erster Schritte: Alles schick machen), .

Mietspiegel dienen als Anhalts­punkt für die Vergleichs­miete. Sie enthalten Mittel­werte für Stan­dard­wohnungen. Außerdem ist aufgeführt, ob und in welcher Höhe Sie Zuschläge erheben dürfen, zum Beispiel für die Lage oder eine besonders gute Ausstattung oder ob und in welcher Höhe Abschläge anstehen.

Gibt es keinen Mietspiegel, kommen als Orientierung andere Daten­banken und Statistiken infrage, etwa von Vermieter- und Mieter­verbänden.

Markt­niveau

Gilt die Miet­preisbremse bei Ihnen nicht, sollten Sie sich bei der neuen Miete am Markt­niveau orientieren. Gehen Sie zu forsch vor, riskieren Sie lange Leerstände. Neben Mietspiegeln und Miet­statistiken sind Wohnungs­angebote und -gesuche gute Anhalts­punkte.

Gegen Gebühr bieten auch Internetportale wie Immobiliens­cout24.de Hilfe beim Bestimmen der Miethöhe. Das kann vor allem in größeren Städten gute Ergeb­nisse liefern. Schwieriger ist das in kleinen Orten mit wenig Vergleichs­mieten und bei Wohnungen mit Besonderheiten.

Betriebs­kosten

Orientieren Sie sich bei den monatlichen Voraus­zahlungen an den Kosten vergangener Jahre. Planen Sie einen kleinen Puffer ein. Ziehen mehr Personen ein als bisher? Dann ist mit höheren Kosten zu rechnen.

Achtung: Sie dürfen einige Kosten nicht auf Mieter umlegen. Das gilt etwa für Instandhaltung und Haus­verwaltung.

Immobilienportale

Führende Portale für Immobilien­anzeigen im Internet sind Immobiliens­cout24.de, Immonet.de und Immo­welt.de. Neue Mietersuch­portale wie Devepo.de bieten an, Anzeigen auf Immobilienportalen mit Rabatt zu schalten (Special Mietersuche: Onlineplattformen für Vermieter im Check). Einige von ihnen haben auch Zusatz­dienste im Angebot, etwa Hilfe bei der Auswahl der Bewerber oder Vor-Ort-Besichtigungen mit Interes­senten.

Exposé

Nennen Sie in den Internet­anzeigen alle Eckdaten: Größe, Zimmerzahl, Miethöhe, Betriebs­kosten­voraus­zahlung. Beschreiben Sie die Ausstattung wie Parkett und Balkon und die Umge­bung mit Läden, Schulen und öffent­lichen Verkehrs­mitteln. Hilf­reich sind Fotos und ein Grund­riss. Listen Sie auf, welche Unterlagen die Bewerber vorlegen sollen (Mehr dazu in Dritter Schritt: Auswählen).

Energetische Kenn­zahlen

Vermieten - Mietersuche in Eigen­regie – das müssen Sie beachten

Sie müssen in Ihrer Anzeige die Art des Energie­ausweises, den Endenergiebedarf oder -verbrauch im Jahr, den wesentlichen Energieträger, das Baujahr und bei ab 1. Mai 2014 ausgestellten Energie­ausweisen die Energieeffizienz­klasse nennen.

Anzeigen

Nutzen Sie je nach Bedarf auch Anzeigen in Zeitungen oder Anzeigenblättern, im Intranet des Arbeit­gebers oder am schwarzen Brett im Supermarkt.

Gesuche

Stöbern Sie in Wohnungs­gesuchen. Mit etwas Glück finden Sie dadurch mit wenig Aufwand passende Mieter.

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Antefix am 21.10.2015 um 10:54 Uhr
Diskriminierungsverbot ? !

In Zeiten, in denen wie Anno 1945/46 über Zwangseinmietungen in große, sogar bewohnte Wohneinheiten nachgedacht wird, tritt auch die Frage wiederholter Ablehnung andersgläubiger (bzw. "anders" zivilisierter) zugereister Wohnungssuchender auf (selbstredend ohne jede 'Mietervergangenheit'). Was empfehlen die beiden Parteien-Ratgeber von StiWa jeweils dazu -- und wie berät man zum gleichen Thema generell - besser aktuell - in Hausbesitzerskreisen, unterteilt für großstädtische bzw. ländliche Liegenschaften ?