Mietpreisbremse

Wenn bei Ihnen die Mietpreisbremse gilt, dürfen Sie höchstens 10 Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen. Ausgenommen sind neue und umfassend modernisierte Wohnungen (Mehr dazu in Erster Schritte: Alles schick machen), .
Mietspiegel dienen als Anhaltspunkt für die Vergleichsmiete. Sie enthalten Mittelwerte für Standardwohnungen. Außerdem ist aufgeführt, ob und in welcher Höhe Sie Zuschläge erheben dürfen, zum Beispiel für die Lage oder eine besonders gute Ausstattung oder ob und in welcher Höhe Abschläge anstehen.
Gibt es keinen Mietspiegel, kommen als Orientierung andere Datenbanken und Statistiken infrage, etwa von Vermieter- und Mieterverbänden.
Marktniveau
Gilt die Mietpreisbremse bei Ihnen nicht, sollten Sie sich bei der neuen Miete am Marktniveau orientieren. Gehen Sie zu forsch vor, riskieren Sie lange Leerstände. Neben Mietspiegeln und Mietstatistiken sind Wohnungsangebote und -gesuche gute Anhaltspunkte.
Gegen Gebühr bieten auch Internetportale wie Immobilienscout24.de Hilfe beim Bestimmen der Miethöhe. Das kann vor allem in größeren Städten gute Ergebnisse liefern. Schwieriger ist das in kleinen Orten mit wenig Vergleichsmieten und bei Wohnungen mit Besonderheiten.
Betriebskosten
Orientieren Sie sich bei den monatlichen Vorauszahlungen an den Kosten vergangener Jahre. Planen Sie einen kleinen Puffer ein. Ziehen mehr Personen ein als bisher? Dann ist mit höheren Kosten zu rechnen.
Achtung: Sie dürfen einige Kosten nicht auf Mieter umlegen. Das gilt etwa für Instandhaltung und Hausverwaltung.
Immobilienportale
Führende Portale für Immobilienanzeigen im Internet sind Immobilienscout24.de, Immonet.de und Immowelt.de. Neue Mietersuchportale wie Devepo.de bieten an, Anzeigen auf Immobilienportalen mit Rabatt zu schalten (Special Mietersuche: Onlineplattformen für Vermieter im Check). Einige von ihnen haben auch Zusatzdienste im Angebot, etwa Hilfe bei der Auswahl der Bewerber oder Vor-Ort-Besichtigungen mit Interessenten.
Exposé
Nennen Sie in den Internetanzeigen alle Eckdaten: Größe, Zimmerzahl, Miethöhe, Betriebskostenvorauszahlung. Beschreiben Sie die Ausstattung wie Parkett und Balkon und die Umgebung mit Läden, Schulen und öffentlichen Verkehrsmitteln. Hilfreich sind Fotos und ein Grundriss. Listen Sie auf, welche Unterlagen die Bewerber vorlegen sollen (Mehr dazu in Dritter Schritt: Auswählen).
Energetische Kennzahlen

Sie müssen in Ihrer Anzeige die Art des Energieausweises, den Endenergiebedarf oder -verbrauch im Jahr, den wesentlichen Energieträger, das Baujahr und bei ab 1. Mai 2014 ausgestellten Energieausweisen die Energieeffizienzklasse nennen.
Anzeigen
Nutzen Sie je nach Bedarf auch Anzeigen in Zeitungen oder Anzeigenblättern, im Intranet des Arbeitgebers oder am schwarzen Brett im Supermarkt.
Gesuche
Stöbern Sie in Wohnungsgesuchen. Mit etwas Glück finden Sie dadurch mit wenig Aufwand passende Mieter.
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- Wer Wohnungen oder Häuser vermietet, muss Mieteinnahmen daraus versteuern. Gleichzeitig können Vermieter fast alle Kosten ihrer Immobilie absetzen. Wir zeigen, was zählt.
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- Die Mietpreisbremse funktioniert. test.de liefert eine Anleitung und eine Tabelle mit über 700 Fällen. Gerade hat der Bundesgerichtshof erneut mieterfreundlich geurteilt.
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- Das Online-Portal Conny bietet seinen Kunden an, für sie auf die Mietpreisbremse zu treten – ohne Kostenrisiko. test.de hat das Angebot unter die Lupe genommen.
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In Zeiten, in denen wie Anno 1945/46 über Zwangseinmietungen in große, sogar bewohnte Wohneinheiten nachgedacht wird, tritt auch die Frage wiederholter Ablehnung andersgläubiger (bzw. "anders" zivilisierter) zugereister Wohnungssuchender auf (selbstredend ohne jede 'Mietervergangenheit'). Was empfehlen die beiden Parteien-Ratgeber von StiWa jeweils dazu -- und wie berät man zum gleichen Thema generell - besser aktuell - in Hausbesitzerskreisen, unterteilt für großstädtische bzw. ländliche Liegenschaften ?