Erreichbarkeit
Stellen Sie sicher, dass Sie über die in der Anzeige genannten Wege wie Telefon und Mail erreichbar sind. Antworten Sie rasch auf Anfragen.
Besichtigungstermine
Wenn die Wohnung noch bewohnt wird, müssen Sie mit den bisherigen Mietern absprechen, wann Sie Interessenten durchführen dürfen. Mehr als ein bis zwei Besichtigungsdurchgänge für zwei bis drei Stunden pro Woche müssen die bisherigen Mieter nicht dulden.
Gruppengröße
Rechnen Sie mit 15 bis 20 Minuten pro Besichtigungstermin. Ideal, aber oft nicht praktikabel sind Einzeltermine. Mehr als vier Interessenten sollten nicht gleichzeitig da sein. Treffen Sie bei großer Nachfrage lieber eine strengere Vorauswahl.
Unterlagen
Nehmen Sie Kopien des Energieausweises, Betriebskostenabrechnungen aus vergangenen Jahren und genügend Selbstauskunftsformulare mit. Es ist nützlich, einen Entwurf des Mietvertrags dabeizuhaben, falls es dazu Fragen gibt.
Selbstauskunft
Bitten Sie darum, auf einem Formular Angaben zur Person zu machen, etwa zum Beruf und zu den finanziellen Verhältnissen wie Nettogehalt oder eidesstattlichen Versicherungen (Offenbarungseid). Sie können das Formular selbst entwerfen. Mögliche Fragen finden Sie auf Immobilienportalen im Internet. Bewerber müssen die Selbstauskunft nicht ausfüllen. Wenn sie es tun, müssen sie aber die Wahrheit sagen, etwa ob sie größere Tiere wie Hunde oder Katzen halten wollen. Offenlegen müssen Wohnungsinteressenten Gehaltspfändungen, den Bezug von Sozialleistungen und Insolvenzverfahren. Lügen dürfen sie bei unzulässigen Fragen in der Selbstauskunft wie Familienplanung, Krankheiten, Behinderungen, sexuelle Neigungen. Auch Mitgliedschaften in Parteien oder dem Mieterverein gehen Sie nichts an.
Bonitätsauskunft
Bitten Sie die Interessenten um eine Auskunft über sich selbst von einer Auskunftei, die Finanzdaten von Privatleuten sammelt, wie Schufa oder Boniversum. Die Auskünfte können allerdings Fehler enthalten.
Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
In manchen Gegenden sind Bescheinigungen des bisherigen Vermieters üblich, dass keine Mietschulden bestehen. Er muss das aber nicht bestätigen. Macht er es nicht, können Sie sich die Mietzahlungen durch Kontoauszüge belegen lassen.
Nachweise
Lassen Sie sich den Personalausweis zeigen und gleichen Sie die genannte Wohnadresse mit der Anschrift im Ausweis ab. Das Einkommen belegen Angestellte mit Gehaltsabrechnungen oder – noch besser – einer Bescheinigung des Arbeitgebers, aus der auch hervorgeht, ob das Arbeitsverhältnis unbefristet ist. Bei Selbstständigen eignet sich der Steuerbescheid.
Haftpflichtversicherung
Es ist vorteilhaft, wenn der Mieter eine Privathaftpflichtversicherung hat.
Kriterien
Überlegen Sie, wer gut in die Hausgemeinschaft passt, für wen sich die Wohnung besonders gut eignet und mit wem Sie gerne über die kommenden Jahre umgehen. Das ist nicht unbedingt der Bewerber mit dem höchsten Einkommen.
Absagen
Sagen Sie Bewerbern, die nicht zum Zuge kommen, erst ab, wenn Ihr Favorit den Mietvertrag unterschrieben hat.
Datenschutz
Behandeln Sie die Daten der Mietinteressenten streng vertraulich. Den bisherigen Vermieter dürfen Sie um eine Auskunft bitten, wenn seine Kontaktdaten als Referenz angegeben sind. Nur die Unterlagen des neuen Mieters heben Sie auf, bis er wieder ausgezogen ist. Originaldokumente erfolgloser Interessenten geben Sie zurück. Kopien oder die für Sie ausgefüllten Selbstauskunftsformulare vernichten Sie.
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In Zeiten, in denen wie Anno 1945/46 über Zwangseinmietungen in große, sogar bewohnte Wohneinheiten nachgedacht wird, tritt auch die Frage wiederholter Ablehnung andersgläubiger (bzw. "anders" zivilisierter) zugereister Wohnungssuchender auf (selbstredend ohne jede 'Mietervergangenheit'). Was empfehlen die beiden Parteien-Ratgeber von StiWa jeweils dazu -- und wie berät man zum gleichen Thema generell - besser aktuell - in Hausbesitzerskreisen, unterteilt für großstädtische bzw. ländliche Liegenschaften ?