Mietvertrag
Besorgen Sie sich eine aktuelle Vorlage für den Mietvertrag, etwa im Internet unter Verlag-hausundgrund.de oder Grundeigentum-verlag.de. Es gibt Formulare online oder auf Papier. Schreibwarengeschäfte verkaufen Mietverträge. Achten Sie darauf, dass der Stand aktuell ist. Es ist nicht ratsam, einen Mietvertrag selbst zu formulieren. Das Risiko ist groß, dass Ihre Formulierungen missverständlich oder gar unwirksam sind.
Mieterhöhung
Legen Sie im Mietvertrag fest, dass und wie die Miete erhöht werden kann. Eine Staffelmietvereinbarung legt schon jetzt fest, ab wann mehr zu zahlen ist. Zwischen den Schritten muss mindestens ein Jahr liegen. Indexmietverträge koppeln die Miete an den Verbraucherpreisindex. Mieter akzeptieren Verträge mit eingebauter Mieterhöhung aber ungern.
Betriebskosten
Listen Sie auf, welche Betriebskosten auf den Mieter umgelegt und wie sie abgerechnet werden. Sie vermeiden Fehler in der Abrechnung, wenn Sie den gleichen Umlageschlüssel vereinbaren, den auch die Hausverwaltung bei der Abrechnung unter den Eigentümern nutzt.
Kaution
Eine Mietkaution darf höchstens drei Monatsmieten ohne Betriebskosten betragen und kann in drei Raten gezahlt werden. Das Geld müssen Sie getrennt von Ihrem Vermögen anlegen. Vereinbaren Sie im Mietvertrag, dass die Wohnung erst übergeben wird, wenn die erste Miete und die erste Rate der Kaution eingegangen sind.
Zeitmietvertrag
Das Mietverhältnis dürfen Sie nur dann zeitlich befristen, wenn Sie die Wohnung danach selbst nutzen, umbauen oder modernisieren wollen.
Kündigungsfrist
Ein Vermieter muss einen Grund haben, wenn er kündigen will. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate und erhöht sich mit der Mietdauer. Wenn Sie eine längere Frist vereinbaren, sind Sie daran gebunden.
Reparaturen

Mieter müssen Schönheitsreparaturen nur ausführen, wenn ihnen das im Mietvertrag übertragen wurde. Vermieter dürfen keine festen Fristen vorgeben, wann Arbeiten zu erledigen sind. Bei unrenovierten Wohnungen muss der Mieter dafür einen angemessenen Ausgleich erhalten.
Hausordnung
Gibt es eine Hausordnung? Dann überreichen Sie auch diese.
Übergabe
Gehen Sie mit den neuen Mietern durch die Wohnung und erstellen Sie ein Übergabeprotokoll. Bitten Sie die Mieter, es gemeinsam mit Ihnen zu unterschreiben, Sie können sie aber nicht zwingen. Vermerken Sie Zustand, Mängel, Art und Zahl aller übergebenen Schlüssel, wie Wohnungseingangs- und Zimmerschlüssel. Notieren Sie die Zählerstände für Strom, Wasser und Heizung. Sinnvoll ist es, den Zustand mit Fotos zu dokumentieren.
Meldepflicht

Paragraf 19 Bundesmeldegesetz verpflichtet Sie ab 1. November 2015 dazu, Ihrem Mieter innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder elektronisch den Einzug oder Auszug mit Datum, seinem Namen samt Wohnungsanschrift sowie Ihrem Namen und Ihrer Anschrift als Wohnungsgeber zu bestätigen. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert bis zu 1 000 Euro Geldbuße.
Versicherung
Eine Mietausfallversicherung und Mietnomadenversicherung sind verzichtbar. Versuchen Sie lieber, finanzielle Reserven anzulegen, damit Sie Durststrecken überstehen, wenn Mieter mal nicht zahlen.
-
- Wer Wohnungen oder Häuser vermietet, muss Mieteinnahmen daraus versteuern. Gleichzeitig können Vermieter fast alle Kosten ihrer Immobilie absetzen. Wir zeigen, was zählt.
-
- Die Mietpreisbremse funktioniert. test.de liefert eine Anleitung und eine Tabelle mit über 700 Fällen. Gerade hat der Bundesgerichtshof erneut mieterfreundlich geurteilt.
-
- Das Online-Portal Conny bietet seinen Kunden an, für sie auf die Mietpreisbremse zu treten – ohne Kostenrisiko. test.de hat das Angebot unter die Lupe genommen.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
In Zeiten, in denen wie Anno 1945/46 über Zwangseinmietungen in große, sogar bewohnte Wohneinheiten nachgedacht wird, tritt auch die Frage wiederholter Ablehnung andersgläubiger (bzw. "anders" zivilisierter) zugereister Wohnungssuchender auf (selbstredend ohne jede 'Mietervergangenheit'). Was empfehlen die beiden Parteien-Ratgeber von StiWa jeweils dazu -- und wie berät man zum gleichen Thema generell - besser aktuell - in Hausbesitzerskreisen, unterteilt für großstädtische bzw. ländliche Liegenschaften ?