Vermieten

Vierter Schritt: Vertrag abschließen

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Miet­vertrag

Besorgen Sie sich eine aktuelle Vorlage für den Miet­vertrag, etwa im Internet unter Verlag-haus­undgrund.de oder Grund­eigentum-verlag.de. Es gibt Formulare online oder auf Papier. Schreibwaren­geschäfte verkaufen Miet­verträge. Achten Sie darauf, dass der Stand aktuell ist. Es ist nicht ratsam, einen Miet­vertrag selbst zu formulieren. Das Risiko ist groß, dass Ihre Formulierungen miss­verständlich oder gar unwirk­sam sind.

Miet­erhöhung

Legen Sie im Miet­vertrag fest, dass und wie die Miete erhöht werden kann. Eine Staffelmiet­ver­einbarung legt schon jetzt fest, ab wann mehr zu zahlen ist. Zwischen den Schritten muss mindestens ein Jahr liegen. Indexmiet­verträge koppeln die Miete an den Verbraucher­preis­index. Mieter akzeptieren Verträge mit einge­bauter Miet­erhöhung aber ungern.

Betriebs­kosten

Listen Sie auf, welche Betriebs­kosten auf den Mieter umge­legt und wie sie abge­rechnet werden. Sie vermeiden Fehler in der Abrechnung, wenn Sie den gleichen Umla­geschlüssel vereinbaren, den auch die Haus­verwaltung bei der Abrechnung unter den Eigentümern nutzt.

Kaution

Eine Mietkaution darf höchs­tens drei Monats­mieten ohne Betriebs­kosten betragen und kann in drei Raten gezahlt werden. Das Geld müssen Sie getrennt von Ihrem Vermögen anlegen. Vereinbaren Sie im Miet­vertrag, dass die Wohnung erst übergeben wird, wenn die erste Miete und die erste Rate der Kaution einge­gangen sind.

Zeitmiet­vertrag

Das Miet­verhältnis dürfen Sie nur dann zeitlich befristen, wenn Sie die Wohnung danach selbst nutzen, umbauen oder modernisieren wollen.

Kündigungs­frist

Ein Vermieter muss einen Grund haben, wenn er kündigen will. Die gesetzliche Kündigungs­frist beträgt drei Monate und erhöht sich mit der Mietdauer. Wenn Sie eine längere Frist vereinbaren, sind Sie daran gebunden.

Reparaturen

Vermieten - Mietersuche in Eigen­regie – das müssen Sie beachten

Mieter müssen Schön­heits­reparaturen nur ausführen, wenn ihnen das im Miet­vertrag über­tragen wurde. Vermieter dürfen keine festen Fristen vorgeben, wann Arbeiten zu erledigen sind. Bei unreno­vierten Wohnungen muss der Mieter dafür einen angemessenen Ausgleich erhalten.

Haus­ordnung

Gibt es eine Haus­ordnung? Dann über­reichen Sie auch diese.

Über­gabe

Gehen Sie mit den neuen Mietern durch die Wohnung und erstellen Sie ein Über­gabepro­tokoll. Bitten Sie die Mieter, es gemein­sam mit Ihnen zu unter­schreiben, Sie können sie aber nicht zwingen. Vermerken Sie Zustand, Mängel, Art und Zahl aller überge­benen Schlüssel, wie Wohnungs­eingangs- und Zimmerschlüssel. Notieren Sie die Zählerstände für Strom, Wasser und Heizung. Sinn­voll ist es, den Zustand mit Fotos zu dokumentieren.

Melde­pflicht

Vermieten - Mietersuche in Eigen­regie – das müssen Sie beachten

Paragraf 19 Bundes­meldegesetz verpflichtet Sie ab 1. November 2015 dazu, Ihrem Mieter inner­halb von zwei Wochen schriftlich oder elektronisch den Einzug oder Auszug mit Datum, seinem Namen samt Wohnungs­anschrift sowie Ihrem Namen und Ihrer Anschrift als Wohnungs­geber zu bestätigen. Wer dieser Pflicht nicht nach­kommt, riskiert bis zu 1 000 Euro Geldbuße.

Versicherung

Eine Miet­ausfall­versicherung und Mietnomaden­versicherung sind verzicht­bar. Versuchen Sie lieber, finanzielle Reserven anzu­legen, damit Sie Durst­stre­cken über­stehen, wenn Mieter mal nicht zahlen.

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Kommentarliste

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  • Antefix am 21.10.2015 um 10:54 Uhr
    Diskriminierungsverbot ? !

    In Zeiten, in denen wie Anno 1945/46 über Zwangseinmietungen in große, sogar bewohnte Wohneinheiten nachgedacht wird, tritt auch die Frage wiederholter Ablehnung andersgläubiger (bzw. "anders" zivilisierter) zugereister Wohnungssuchender auf (selbstredend ohne jede 'Mietervergangenheit'). Was empfehlen die beiden Parteien-Ratgeber von StiWa jeweils dazu -- und wie berät man zum gleichen Thema generell - besser aktuell - in Hausbesitzerskreisen, unterteilt für großstädtische bzw. ländliche Liegenschaften ?