Vermieten Mietersuche in Eigen­regie – das müssen Sie beachten

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Viele Eigentümer wollen Wohnungen selbst vermieten – ohne Makler. Dabei müssen sie einige Vorgaben beachten. Vier sind neu.

Auf eigene Faust einen Mieter suchen, das wird für Vermieter immer interes­santer. Auf diese Weise können sie sich die oft vierstel­ligen Beträge sparen, die sie einem Immobilienmakler dafür zahlen müssten. Denn seit 1. Juni 2015 trägt immer der Vermieter die Courtage, wenn er einen Makler beauftragt. Üblich sind 2,38 Kaltmieten.

Eine Suche in Eigen­regie ist aber mit einigem Aufwand verbunden. Das gilt nicht nur für Immobilien, die zuvor noch nie vermietet waren. Auch bei bereits vermieteten Wohnungen ist es keine gute Idee, einfach den alten Miet­vertrag zu kopieren und mit neuem Namen und Datum zu versehen. Die Gefahr ist groß, dass einige Klauseln mitt­lerweile unwirk­sam sind.

Die Miete Pi mal Daumen fest­zulegen, ist ebenfalls nicht zu empfehlen. Wer in begehrten Lagen allzu forsch vorgeht, kann gegen die Vorschriften zur Miet­preisbremse verstoßen. In struktur­schwachen Lagen riskiert er längeren Leerstand, wenn kein Interes­sent bereit ist, so viel zu bezahlen. Neu ist in diesem Jahr aber noch mehr als die Miet­preisbremse für Vermieter.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Antefix am 21.10.2015 um 10:54 Uhr
    Diskriminierungsverbot ? !

    In Zeiten, in denen wie Anno 1945/46 über Zwangseinmietungen in große, sogar bewohnte Wohneinheiten nachgedacht wird, tritt auch die Frage wiederholter Ablehnung andersgläubiger (bzw. "anders" zivilisierter) zugereister Wohnungssuchender auf (selbstredend ohne jede 'Mietervergangenheit'). Was empfehlen die beiden Parteien-Ratgeber von StiWa jeweils dazu -- und wie berät man zum gleichen Thema generell - besser aktuell - in Hausbesitzerskreisen, unterteilt für großstädtische bzw. ländliche Liegenschaften ?