Auf eigene Faust einen Mieter suchen, das wird für Vermieter immer interessanter. Sie sparen damit Geld. Denn seit 1. Juni 2015 trägt immer der Vermieter die Courtage, wenn er einen Makler beauftragt. Üblich sind 2,38 Kaltmieten. Eine Suche in Eigenregie ist aber mit einigem Aufwand verbunden. Vermieter müssen auch rechtliche Vorgaben beachten. Einige sind neu. Ein Wegweiser für die vier Schritte bis zur Wohnungsübergabe.
Erster Schritt: Alles schick machen
Eine frisch renovierte Wohnung mit sauberen Wänden oder abgeschliffenem Parkett ist zweifellos attraktiver für Interessenten. Ein Mieterwechsel ist auch eine gute Gelegenheit zum Modernisieren. Das kann in Gebieten, in denen die Mietpreisbremse gilt, sogar ein Weg sein, um einen Zuschlag über die erlaubte Miete hinaus verlangen zu dürfen. Unter Umständen greift die Mietpreisbremse gar nicht. In den ersten drei Jahren nach dem Kauf der Immobilie können sich sehr hohe Ausgaben dafür aber steuerlich nachteilig auswirken.
Finanztest sagt, wie viel Sie investieren müssen, damit Ihre Wohnung nicht unter die Mietpreisbremse fällt.
Zweiter Schritt: Die Wohnung vermarkten
Schon beim Schalten einer Anzeige drohen neuerdings Fallen: Das Wohnungsangebot muss genaue energetische Kennzahlen enthalten. Die Miete Pi mal Daumen festzulegen, ist ebenfalls nicht zu empfehlen. Wer in begehrten Lagen allzu forsch vorgeht, kann gegen die Vorschriften zur Mietpreisbremse verstoßen. Höchstens 10 Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete dürfen Vermieter verlangen. Ausgenommen sind neue oder umfassend modernisierte Wohnungen. In strukturschwachen Lagen riskieren Vermieter einen längeren Leerstand, wenn sie sich nicht am Marktniveau orientieren.
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Dritter Schritt: Neuen Mieter auswählen
Interessenten für eine Wohnung bekommen in aller Regel ein Formular in die Hand gedrückt, das Fragen zu ihrer Person und ihren finanziellen Verhältnissen enthält. Ein solches Formular können Vermieter selbst entwerfen. Die Bewerber müssen es nicht ausfüllen, tun sie es aber doch, dann müssen ihre Angaben wahr sein. Lügen dürfen sie allerdings, wenn die Vermieter unzulässige Fragen stellt. Ein bisheriger Vermieter kann, muss aber nicht bestätigen, dass keine Mietschulden vorliegen. Macht er das nicht, lassen sich Mietzahlungen durch Kontoauszüge belegen. Viele Vermieter verlangen, dass die Interessenten Selbstauskünfte über ihre Bonität, zum Beispiel von der Schufa oder Boniversum mitbringen.
Finanztest sagt, welche Nachweise wichtig sind, und was Vermieter beim Datenschutz beachten müssen.
Vierter Schritt: Vertrag abschließen
Es ist keine gute Idee, einfach den alten Mietvertrag des bisherigen Mieters zu kopieren und mit neuem Namen und Datum zu versehen. Die Gefahr ist groß, dass einige Klauseln mittlerweile unwirksam sind, zum Beispiel zu den Schönheitsreparaturen. Dafür dürfen Vermieter etwa keine festen Fristen mehr vorgeben.
Finanztest sagt, was bei Vertragsabschluss und Wohnungsübergabe zu beachten ist.
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Unser Ratgeber Immobilien selbst verwalten und vermieten (208 Seiten, 24,90 Euro) erläutert Rechte und Pflichten von Eigentümern und beantwortet unter anderem folgende Fragen.
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- Wer Wohnungen oder Häuser vermietet, muss Mieteinnahmen daraus versteuern. Gleichzeitig können Vermieter fast alle Kosten ihrer Immobilie absetzen. Wir zeigen, was zählt.
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- Die Mietpreisbremse funktioniert. test.de liefert eine Anleitung und eine Tabelle mit über 700 Fällen. Gerade hat der Bundesgerichtshof erneut mieterfreundlich geurteilt.
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- Das Online-Portal Conny bietet seinen Kunden an, für sie auf die Mietpreisbremse zu treten – ohne Kostenrisiko. test.de hat das Angebot unter die Lupe genommen.
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In Zeiten, in denen wie Anno 1945/46 über Zwangseinmietungen in große, sogar bewohnte Wohneinheiten nachgedacht wird, tritt auch die Frage wiederholter Ablehnung andersgläubiger (bzw. "anders" zivilisierter) zugereister Wohnungssuchender auf (selbstredend ohne jede 'Mietervergangenheit'). Was empfehlen die beiden Parteien-Ratgeber von StiWa jeweils dazu -- und wie berät man zum gleichen Thema generell - besser aktuell - in Hausbesitzerskreisen, unterteilt für großstädtische bzw. ländliche Liegenschaften ?