Vermieten Mietersuche in Eigen­regie – das müssen Sie beachten

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Auf eigene Faust einen Mieter suchen, das wird für Vermieter immer interes­santer. Sie sparen damit Geld. Denn seit 1. Juni 2015 trägt immer der Vermieter die Courtage, wenn er einen Makler beauftragt. Üblich sind 2,38 Kaltmieten. Eine Suche in Eigen­regie ist aber mit einigem Aufwand verbunden. Vermieter müssen auch recht­liche Vorgaben beachten. Einige sind neu. Ein Wegweiser für die vier Schritte bis zur Wohnungs­über­gabe.

Erster Schritt: Alles schick machen

Eine frisch reno­vierte Wohnung mit sauberen Wänden oder abge­schliffenem Parkett ist zweifellos attraktiver für Interes­senten. Ein Mieter­wechsel ist auch eine gute Gelegenheit zum Modernisieren. Das kann in Gebieten, in denen die Miet­preisbremse gilt, sogar ein Weg sein, um einen Zuschlag über die erlaubte Miete hinaus verlangen zu dürfen. Unter Umständen greift die Miet­preisbremse gar nicht. In den ersten drei Jahren nach dem Kauf der Immobilie können sich sehr hohe Ausgaben dafür aber steuerlich nach­teilig auswirken.

Finanztest sagt, wie viel Sie investieren müssen, damit Ihre Wohnung nicht unter die Miet­preisbremse fällt.

Zweiter Schritt: Die Wohnung vermarkten

Schon beim Schalten einer Anzeige drohen neuerdings Fallen: Das Wohnungs­angebot muss genaue energetische Kenn­zahlen enthalten. Die Miete Pi mal Daumen fest­zulegen, ist ebenfalls nicht zu empfehlen. Wer in begehrten Lagen allzu forsch vorgeht, kann gegen die Vorschriften zur Miet­preisbremse verstoßen. Höchs­tens 10 Prozent mehr als die orts­übliche Vergleichs­miete dürfen Vermieter verlangen. Ausgenommen sind neue oder umfassend modernisierte Wohnungen. In struktur­schwachen Lagen riskieren Vermieter einen längeren Leerstand, wenn sie sich nicht am Markt­niveau orientieren.

Finanztest erklärt, wie Sie ermitteln, welche Miete Sie verlangen können, und worauf Sie bei den Betriebs­kosten achten müssen.

Dritter Schritt: Neuen Mieter auswählen

Interes­senten für eine Wohnung bekommen in aller Regel ein Formular in die Hand gedrückt, das Fragen zu ihrer Person und ihren finanziellen Verhält­nissen enthält. Ein solches Formular können Vermieter selbst entwerfen. Die Bewerber müssen es nicht ausfüllen, tun sie es aber doch, dann müssen ihre Angaben wahr sein. Lügen dürfen sie allerdings, wenn die Vermieter unzu­lässige Fragen stellt. Ein bisheriger Vermieter kann, muss aber nicht bestätigen, dass keine Mietschulden vorliegen. Macht er das nicht, lassen sich Mietzah­lungen durch Konto­auszüge belegen. Viele Vermieter verlangen, dass die Interes­senten Selbst­auskünfte über ihre Bonität, zum Beispiel von der Schufa oder Boni­versum mitbringen.

Finanztest sagt, welche Nach­weise wichtig sind, und was Vermieter beim Daten­schutz beachten müssen.

Vierter Schritt: Vertrag abschließen

Es ist keine gute Idee, einfach den alten Miet­vertrag des bisherigen Mieters zu kopieren und mit neuem Namen und Datum zu versehen. Die Gefahr ist groß, dass einige Klauseln mitt­lerweile unwirk­sam sind, zum Beispiel zu den Schön­heits­reparaturen. Dafür dürfen Vermieter etwa keine festen Fristen mehr vorgeben.

Finanztest sagt, was bei Vertrags­abschluss und Wohnungs­über­gabe zu beachten ist.

Ratgeber der Stiftung Warentest (1)

Unser Ratgeber Immobilien selbst verwalten und vermieten (208 Seiten, 24,90 Euro) erläutert Rechte und Pflichten von Eigentümern und beant­wortet unter anderem folgende Fragen.

  • Wie verwaltet man sein Eigentum selbst?
  • Welche Rechte hat man in einer Eigentümer­gemeinschaft?
  • Was kann man bei Streit mit Mietern, der Verwaltung und Miteigentümern tun?
  • Welche Kosten trägt der Eigentümer und welche der Mieter?
  • Wann lohnt sich eine professionelle Haus­verwaltung?

Ratgeber der Stiftung Warentest (2)

Das Buch Mieter/Vermieter (176 Seiten, 18,90 Euro) erklärt, wie Sie typische Streitfälle lösen. Der Ratgeber der Stiftung Warentest erläutert alle typischen Problemfälle von Betriebs­kosten­abrechnung über Kautions­rück­zahlung bis zu Schön­heits­reparaturen. Er erläutert jeweils den recht­lichen Hintergrund des Konflikts und stellt die wahr­scheinlichste Eskalation in einem Konflikt­szenario dar. So wird deutlich, wie sich der Konflikt entwickelt, wie die recht­liche Lage aus sieht und welche Lösungen infrage kommen. Mithilfe dieses Ratgebers findet jede Seite einen Weg, ihre Interessen fair durch­zusetzen.

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  • Antefix am 21.10.2015 um 10:54 Uhr
    Diskriminierungsverbot ? !

    In Zeiten, in denen wie Anno 1945/46 über Zwangseinmietungen in große, sogar bewohnte Wohneinheiten nachgedacht wird, tritt auch die Frage wiederholter Ablehnung andersgläubiger (bzw. "anders" zivilisierter) zugereister Wohnungssuchender auf (selbstredend ohne jede 'Mietervergangenheit'). Was empfehlen die beiden Parteien-Ratgeber von StiWa jeweils dazu -- und wie berät man zum gleichen Thema generell - besser aktuell - in Hausbesitzerskreisen, unterteilt für großstädtische bzw. ländliche Liegenschaften ?