Das Verlöbnis gilt als Vorstufe der Ehe und hat in Deutschland einen höheren Status als eine nicht eheliche Lebensgemeinschaft. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) gelten Verlobte als Angehörige im Sinne des Gesetzes.
- Zeugnisverweigerungsrecht. Bei Strafsachen, die den Verlobten betreffen, darf man die Aussage verweigern.
- Erbrecht. Verlobte erben nur, wenn sie im Testament genannt sind.
- Voraussetzungen. Verlobungen sind in Deutschland rechtswirksam, wenn beide Partner volljährig sind. Ein „Ja“ zum mündlichen Heiratsantrag reicht aus – dann gilt das Bündnis. Minderjährige brauchen die Erlaubnis ihrer Eltern, um sich zu verloben. Ist einer der Partner bei seiner Verlobung verheiratet, gilt die Verlobung als sittenwidrig. Seit 2005 dürfen sich auch gleichgeschlechtliche Paare verloben.
-
- Schulzeugnis, Geburtsurkunde, Grundbuchauszug – es gibt zwei Arten von Beglaubigungen: die amtliche und die öffentliche. Was Sie zum Thema wissen müssen.
-
- Scheitert eine Ehe wider Erwarten, ist dies schmerzhaft genug. Ein guter Ehevertrag kann verhindern, dass die Ehe auch finanziell bitter endet.
-
- Auch Paare ohne Trauschein können Regeln für Zusammenleben und Trennung festlegen, etwa zur Unterhaltspflicht. Wir erklären, was möglich ist.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Das Aufgebot (öffentliche Bekanntmachung einer beabsichtigten Eheschließung) gibt es schon lange nicht mehr, stattdessen jetzt die Anmeldung der Ehe. Auch die ist aber nicht nötig, um verlobt zu sein, wie es ja auch unter "Rechtsstatus der Verlobung" richtig ausgeführt wird. Die Überschrift "Ab Aufgebot verlobt" macht deshalb einfach keinen Sinn.