
Mitfahrern des Unfallverursachers ersetzt die Versicherung bei einem Autounfall nicht alle Sachschäden.
Wer bei Bekannten im Auto mitfährt, sollte wissen: Baut der Freund einen Unfall, muss seine Kfz-Haftpflichtversicherung beschädigtes Gepäck nicht ersetzen. Das Landgericht Erfurt entschied: Die Autoversicherung muss nur einstehen, wenn Fahrzeuginsassen verletzt oder ihre Kleidung oder andere am Körper getragene Gegenstände wie Handy oder Brieftasche beschädigt werden (Az. 1 S 101/12). Im konkreten Fall wurde das rund 630 Euro teure Notebook des Mitfahrers zerstört. Er verlangte Schadenersatz von der Kfz-Haftpflichtversicherung seines Bekannten. Ein Laptop sei groß und sperrig, weshalb es nicht üblich sei, ihn ständig mit sich zu führen, urteilten die Richter. Will der Mitfahrer Geld für seinen Computer sehen, muss er sich an den Fahrer des Autos halten. Der kann die Kosten nicht auf seine Privathaftpflichtversicherung abwälzen. Die schließt alles aus, was mit dem Autofahren zu tun hat. Wäre ein anderer Autofahrer schuld am Unfall, müsste dessen Kfz-Haftpflichtversicherung für sämtliche Schäden an Personen und Sachen im gegnerischen Auto aufkommen.