Bauen Kinder unter zehn Jahren einen Verkehrsunfall, haften sie nicht. Sie können Geschwindigkeiten und Entfernungen nicht richtig einschätzen und gelten deshalb als deliktunfähig. Anders bei geparkten Autos: Von ihnen geht keine Gefahr aus, die ein Kind überfordert. Dennoch blieb ein Autohalter auf 1 468 Euro Schaden sitzen, als ein Siebenjähriger mit seinem Kickboard am geparkten Pkw entlanggeschrammt war. Der Junge war einem fahrenden Auto ausgewichen. Daher war der fließende Verkehr mitursächlich für den Unfall (Amtsgericht München, Az. 345 C 13556/17).
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