Verkehrs­unfall

Unser Rat

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  • Unfall­bericht. Legen Sie vorsorglich ein Formular des Europäischen Unfall­berichts ins Hand­schuhfach. Den bekommen Sie im Internet Verkehrsanwaelte.de.
  • Angaben. Sie müssen der Polizei nur Personalien und Versicherung nennen. Sagen Sie besser nichts zum Unfall. Geben Sie kein Schuld­anerkennt­nis ab – auch nicht, wenn Sie sicher sind, Schuld zu haben.
  • Beweise. Sichern Sie Beweise, am besten mit Fotos.
  • Gutachter. Lehnen Sie den Sach­verständigen der Versicherung ab. Bestehen Sie darauf, selbst einen Experten zu wählen.
  • Regulierung. Vorsicht, wenn die gegnerische Versicherung Kontakt zu Ihnen aufnimmt. Bei der Schadendirekt­regulierung fallen oft einige Ansprüche unter den Tisch.
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Antefix am 19.08.2015 um 10:21 Uhr
Überfrachtete Schreibtischtheorie

Alles richtig erzählt, aber an zahlreichen Realitäten unterschiedlichster Schadensabwicklung vorbei. Nicht die meisten, sondern die schlimmsten Unfälle passieren im "übersichtlich" maßnahmengeregelten Schnellverkehr (auf Autobahnen, also selten ohne Polizei und Notfalldienste). Bei zahlenmäßig ungleich größeren Blechschäden im Stadt- und Regionalverkehr - mit oder ohne Polizeibeteiligung - kann man dagegen zunehmend die Erfahrung machen, dass sich über Schuldfragen die beteiligten Versicherer erst später untereinander "verständigen". Vorsicht deshalb mit angeblich sofort "beanspruchbaren" Anwälten, Gutachtern, Leihwagen etc., wenn man am Ende nicht auf der Hälfte seiner Auslagen oder einem anderen prozentualen Betriebsgefahren-Schadensanteil sitzen bleiben und deswegen nicht mehr klagen will.