Eine Radlerin, die von einem anderen Radler umgefahren wurde, trägt eine Mitschuld. Sie war gegen die Fahrtrichtung unterwegs und hätte nicht auf ihre Vorfahrt vertrauen dürfen. Das Oberlandesgericht Hamm kürzte deshalb Schadenersatz und Schmerzensgeld vom privaten Haftpflichtversicherer des Unfallgegners um ein Drittel (Az. 26 U 60/13).