Vier Monate lang nahm sich ein Autobesitzer einen Mietwagen, nachdem ihm ein anderer in seinen Pkw gefahren war. So lange hatte es gedauert, bis die gegnerische Versicherung, deren Kunde die volle Schuld am Unfall trug, eine Erklärung zur Übernahme der Reparaturkosten abgab. Am Ende belief sich die Rechnung für den Mietwagen auf 10 905 Euro. Die Versicherung wollte das nicht bezahlen. Sie meinte, der Geschädigte hätte seine eigene Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen sollen, um die Reparatur schon mal zu beauftragen. Das Landgericht Stralsund sah das anders. Die Versicherung hatte es selber in der Hand, den Schaden gering zu halten, indem sie den Fall schneller bearbeitete. Sie muss die Rechnung übernehmen. Zehn Prozent der Summe muss der Autofahrer aber selbst tragen, da er in den vier Monaten die Kosten für ein eigenes Auto gespart hatte (Landgericht Stralsund, Az. 7 O 146/15).
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