Verkehrs­unfall 10 905 Euro für den Mietwagen

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Vier Monate lang nahm sich ein Auto­besitzer einen Mietwagen, nachdem ihm ein anderer in seinen Pkw gefahren war. So lange hatte es gedauert, bis die gegnerische Versicherung, deren Kunde die volle Schuld am Unfall trug, eine Erklärung zur Über­nahme der Reparatur­kosten abgab. Am Ende belief sich die Rechnung für den Mietwagen auf 10 905 Euro. Die Versicherung wollte das nicht bezahlen. Sie meinte, der Geschädigte hätte seine eigene Voll­kasko­versicherung in Anspruch nehmen sollen, um die Reparatur schon mal zu beauftragen. Das Land­gericht Stralsund sah das anders. Die Versicherung hatte es selber in der Hand, den Schaden gering zu halten, indem sie den Fall schneller bearbeitete. Sie muss die Rechnung über­nehmen. Zehn Prozent der Summe muss der Auto­fahrer aber selbst tragen, da er in den vier Monaten die Kosten für ein eigenes Auto gespart hatte (Land­gericht Stralsund, Az. 7 O 146/15).

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