Verkehrs­sicherungs­pflicht Kein Ersatz für Schaden durch Astbruch

0
Verkehrs­sicherungs­pflicht - Kein Ersatz für Schaden durch Astbruch

Für Schäden durch Bäume haften Eigentümer nur, wenn sie die Gefahr auch als Laie erkennen können. © mauritius images / J. Tack

Grund­stücks­eigentümer müssen darauf achten, dass von Bäumen auf ihrem Grund­stück keine Gefahr ausgeht. Für Schäden nach einem Astbruch haften sie aber nur, wenn sie als Laie eine solche Schwach­stelle hätten erkennen können, entschied das Ober­landes­gericht Oldenburg (Az.12 U 7/17). Der Ast einer Rotbuche war auf ein vor dem Grund­stück geparktes Auto gefallen. Den Schaden von 9 000 Euro wollte die Halterin von den Eigentümern ersetzt haben – vergeblich.

Nach Ansicht der Richter sind Privat­eigentümer nicht verpflichtet, regel­mäßig Fachleute mit der Begut­achtung ihrer Bäume zu beauftragen. Es reicht, wenn sie selbst gründliche Sicht­prüfungen vornehmen. Nur wenn sich für Laien erkenn­bare Anzeichen einer Gefähr­dung ergeben, etwa abge­storbene Teile, Rinden­verletzungen oder sicht­barer Pilzbefall, müssen sie Experten hinzuziehen. Im Streitfall hatte ein Gutachten ergeben, dass die Gefahr eines Astbruchs nur Fachleuten aufgefallen wäre.

0

Mehr zum Thema

0 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.