
Grundstückseigentümer müssen darauf achten, dass von Bäumen auf ihrem Grundstück keine Gefahr ausgeht. Für Schäden nach einem Astbruch haften sie aber nur, wenn sie als Laie eine solche Schwachstelle hätten erkennen können, entschied das Oberlandesgericht Oldenburg (Az.12 U 7/17). Der Ast einer Rotbuche war auf ein vor dem Grundstück geparktes Auto gefallen. Den Schaden von 9 000 Euro wollte die Halterin von den Eigentümern ersetzt haben – vergeblich.
Nach Ansicht der Richter sind Privateigentümer nicht verpflichtet, regelmäßig Fachleute mit der Begutachtung ihrer Bäume zu beauftragen. Es reicht, wenn sie selbst gründliche Sichtprüfungen vornehmen. Nur wenn sich für Laien erkennbare Anzeichen einer Gefährdung ergeben, etwa abgestorbene Teile, Rindenverletzungen oder sichtbarer Pilzbefall, müssen sie Experten hinzuziehen. Im Streitfall hatte ein Gutachten ergeben, dass die Gefahr eines Astbruchs nur Fachleuten aufgefallen wäre.
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