
Es kracht auf deutschen Straßen – pro Minute etwa vier bis fünf Mal. Der Streit danach kann sehr teuer werden. Im Vorteil ist, wer eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hat, die für die Kosten des Rechtsstreits aufkommt. Die Stiftung Warentest hat anhand von fünf Modellfällen 130 Verkehrsrechtsschutztarife von 34 Versicherern getestet. 20 Tarife sind sehr gut, 22 gut. Sehr gute Tarife für Alleinstehende und Familien gibt es schon ab 70 Euro im Jahr – ohne Selbstbehalt.*
Verkehrsrechtsschutz passend zur Lebenssituation
Wer eine Verkehrsrechtsschutz-Police abschließt, ist nicht nur als Autofahrer, sondern auch als Radfahrer und Fußgänger versichert – auch dann, wenn er kein eigenes Auto besitzt. Die 130 getesteten Tarife unterscheiden sich vor allem darin, welche Personen und wie viele Kraftfahrzeuge versichert sind. Ein Alleinstehender braucht anderen Rechtsschutz als eine Familie mit Kindern, die mehrere Fahrzeuge hat. Auch wer kein Auto oder Motorrad hat, kann mit dem Mietwagen, als Fahrradfahrer, Fußgänger oder Fahrgast in einen Unfall verwickelt werden und muss gegebenenfalls für sein Recht vor Gericht ziehen.
Tipp: Wenn Sie sich darüber hinaus auch für private, berufliche und mietrechtliche Streitigkeiten wappnen wollen, kommt für Sie eine allgemeine Rechtsschutzversicherung in Betracht. In unserem Test Rechtsschutzversicherung finden Sie die besten Policen.
Das bietet der Verkehrsrechtsschutz-Test der Stiftung Warentest
Testergebnisse. Unsere Tabellen zeigen Bewertungen für 130 Verkehrsrechtsschutz-Tarife von 34 Versicherern. Wir nennen die Beiträge für Tarife in fünf Modellfällen: Familien und Alleinstehende mit und ohne Fahrzeug sowie Familien mit mehreren Fahrzeugen. Sehr gute Tarife für Alleinstehende und Familien gibt es schon ab 70 Euro im Jahr.
Leistungen. Wir erklären anhand von zwei Infografiken, welche Rechtsstreitigkeiten versichert sind und wo Fallen im Kleingedruckten lauern. Außerdem erläutern wir, auf welche Leistungen Sie beim Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung besonders achten sollten.
Kosten. Anhand von mehreren Kostenbeispielen zeigen wir Ihnen, wie schnell Anwalts- und Gerichtskosten in die Höhe schießen, wenn Sie Ihre Ansprüche vor Gericht geltend machen müssen – zum Beispiel Schadenersatz für ein kaputtes Auto oder Schmerzensgeld wegen erlittener Verletzungen.
Wechsel. Wir erklären, ob und wann sich ein Wechsel des Versicherers lohnt und warum Sie einen Blick in Ihren bestehenden Vertrag werfen sollten, wenn sich Ihre Lebensumstände ändern.
Heftartikel. Wenn Sie das Thema freischalten, erhalten Sie Zugriff auf das PDF zum Testbericht aus Finanztest 1/2019.
Verkehrsrechtsschutz-Police lohnt sich auch für Fußgänger
Geht es um Verkehrsrechtsschutz, sind Rechtsstreitigkeiten nach Unfällen besonders häufig. Dabei stehen Unfälle mit dem Auto an erster Stelle. Bei Radfahrern und Fußgängern ist das Risiko, sich schwer zu verletzen, aber deutlich höher. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung lohnt sich deshalb gerade für die schwächsten Verkehrsteilnehmer.
Abgasskandal: Rechtsschutz hängt von gewähltem Tarif ab
Die Versicherung übernimmt die Kosten des Rechtsstreits nicht nur, wenn es darum geht, Schadenersatz nach Unfällen zu fordern. Sie springt auch ein, wenn es Ärger rund um den Autokauf gibt – allerdings nur, wenn der Tarif Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht umfasst. Dieser Bereich hat mit dem VW-Abgasskandal einen neuen Stellenwert erreicht. Die Käufer fordern reihenweise den Kaufpreis gegen Rückgabe des Autos oder sie wollen einen vergleichbaren Neuwagen oder verlangen Schadenersatz, wenn sie ihr Auto doch behalten wollen. Auch hier steht der Rechtsschutzversicherer für die Kosten ein.
Tipp: Achten Sie auch darauf, dass Ihre Police auch bei Streit um einen Mietwagen leistet.
Was die Versicherung zahlt
Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung geht der Versicherte kein Risiko ein, wenn der Streit vor Gericht landet: Die Versicherung kommt für den eigenen und den gegnerischen Anwalt auf, trägt die Kosten für Gericht und gerichtliche Gutachten. Aber auch, wenn der Fall außergerichtlich mithilfe eines Anwalts geklärt wird, übernimmt der Versicherer in vielen Fällen die Kosten.
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*korrigiert am 29. April 2019
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