
Lichthupe oder zu dichtes Auffahren hat jeder schon mal erlebt. Drängeln auf der Autobahn ist nicht nur gefährlich, sondern manchmal auch strafbar. test.de sprach mit Ingo E. Fromm. Als Fachanwalt für Strafrecht und für Verkehrsrecht ist der promovierte Koblenzer Jurist gleich doppelt kompetent.
Lichthupe ist nicht grundsätzlich verboten

Ingo E. Fromm
Einem Fahrzeugfahrer geht es auf der Autobahn nicht schnell genug. Er fährt dicht auf und betätigt die Lichthupe. Ist das eigentlich erlaubt?
Fromm: Das kommt darauf an. Die Lichthupe ist nicht grundsätzlich verboten. In der Straßenverkehrsordnung steht: „Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden.“ Der Drängler begeht allerdings eine Ordnungswidrigkeit, wenn er den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand nicht einhält.
Wie groß der Abstand sein muss, hängt von der Fahrgeschwindigkeit und den Verkehrsverhältnissen ab. Ist ein Auto beispielsweise mit 100 Stundenkilometern auf trockener Straße unterwegs, muss der dahinter fahrende Wagen einen Abstand von mindestens 50 Metern haben, entsprechend dem Abstand zwischen zwei Leitpfosten in Deutschland. Sonst droht ein Bußgeld. Je nach Abstandsverstoß kann es bis zu 400 Euro betragen und ein Fahrverbot bis zu drei Monaten sowie zwei Punkte in Flensburg nach sich ziehen.
Können Autofahrer diese Ordnungswidrigkeit anzeigen?
Fromm: Ja, sie müssen sich Kennzeichen, Datum, Uhrzeit, Ort notieren und vor allem das Aussehen des Fahrers. Gut ist es, wenn ein Zeuge mitfährt. Die Polizei ermittelt dann den Fahrer.
Motive des Täters entscheidend
Wann ist das Verhalten des Dränglers eine Nötigung?
Fromm: Das hängt vom Einzelfall ab. Wenn ein Drängler beispielsweise viel zu dicht aufgefahren ist und mehrmals gehupt hat, dazu noch mit Lichthupe andere Autofahrer geblendet hat, kann durchaus eine Nötigung vorliegen. Entscheidend ist, ob der Fahrer andere Verkehrsteilnehmer mit Gewalt oder Drohung zu einem bestimmten Verhalten veranlasst. Damit ist nicht nur körperliche Gewalt gemeint. Auch eine psychische Zwangswirkung kann Gewalt darstellen, wenn das Opfer dabei einen Angstzustand empfindet. Ob ein Richter das Drängeln auf der Autobahn als Nötigung einordnet, hängt auch von den Motiven des Täters ab.
Rechts überholen ist bei Dränglern ebenfalls sehr beliebt. Wie sieht denn hier die rechtliche Situation aus?
Fromm: Ähnlich wie beim zu dichten Auffahren. Rechts überholen ist immer eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld beträgt außerorts 100 Euro, und es gibt einen Punkt in Flensburg. Ob eine Nötigung vorliegt, hängt davon ab, ob es zu einer konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kam.
Wie verhalten sich Autofahrer am besten?
Fromm: Wer sich genötigt fühlt, sollte auf keinen Fall versuchen, den Drängler auszubremsen. Zum einen kann das extrem gefährlich sein, zum anderen handelt es sich um verbotene Selbstjustiz. Wer Drängler ausbremst, kann sich auch strafbar machen.
Nicht nur Drängeln kann Nötigung sein. Auch Fahrer, die grundlos bremsen oder sich weigern, die linke Spur freizugeben, damit jemand überholen kann, können eine Nötigung begehen.
Grundsätzlich gilt: Wer sich genötigt fühlt, kann bei der Polizei eine Strafanzeige stellen. Polizei und Staatsanwaltschaft sind gesetzlich verpflichtet, dieser Anzeige nachzugehen und ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Sie müssen allerdings das Fehlverhalten auch nachweisen, was schwer sein kann. Viele dieser Verfahren werden daher wieder eingestellt.
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