
Übers Wochenende wird es auf vielen deutschen Autobahnen wieder hoch hergehen. Stau ist Alltag auf dem German Highway. Gefährlich wird es, wenn die Fahrer die Regeln nicht beachten. Wir sagen, was gilt, wenn nichts mehr geht.
Warnblinker setzen
Den Warnblinker dürfen Autofahrer laut Straßenverkehrsordnung nur einschalten, um andere Verkehrsteilnehmer vor Gefahren zu warnen. Wer an ein Stauende heranfährt, sollte den Blinker setzen, um die nachfolgenden Autos vor dem Stau zu warnen, Pflicht ist das aber nicht.
Rettungsgasse bilden
Sobald ein Stau entsteht, müssen Autofahrer eine Rettungsgasse bilden. Bei zweispurigen Autobahnen muss sich die Gasse in der Mitte der beiden Fahrspuren befinden. Wie die Gasse bei Straßen mit drei Spuren gebildet wird, zeigt das kleine Bild oben. Autofahrern, die sich nicht daran halten, drohen 20 Euro Verwarngeld.
Seitenstreifen freihalten
Der Seitenstreifen ist für Notfälle und Pannen da. Das Halten ist dort verboten. Fahrer, die ihn bei Stau nutzen, um schneller an der Autoschlange vorbei zum nächsten Rastplatz zu kommen oder zur nächsten Ausfahrt, riskieren eine Strafe von 75 Euro und einen Punkt in Flensburg. Darauf weist der ADAC hin.
Aussteigen verboten
Auf der Autobahn ist es verboten auszusteigen – es sei denn, der Fahrer muss eine Unfallstelle sichern. Das gilt auch im Stau. Betritt man die Fahrbahn trotzdem, droht ein Bußgeld von 10 Euro. Bei Hitze und wenn der Verkehr schon längere Zeit stillsteht, drückt die Polizei oft ein Auge zu. Das Wichtigste ist, dass Rettungskräfte nicht durch herumstehende Autofahrer behindert werden.
Einfädeln zulassen
Wenn sich die Fahrbahn plötzlich von zwei auf eine Spur verengt – etwa wegen eines Unfalls – müssen sich die Autos unmittelbar vor der Engstelle im Reißverschlussverfahren einordnen. Wer hier absichtlich das Einordnen der anderen Fahrzeuge verhindert, muss mit 20 Euro Verwarnungsgeld rechnen.
Keine Vorfahrt für Motorräder
Biker dürfen sich nicht zwischen den Autos hindurchschlängeln, um im Stau schneller voranzukommen. Dieser Verstoß wird mit einer Geldbuße von 100 Euro und einem Punkt geahndet.
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