Privatverkauf im Internet

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Profilbild Stiftung_Warentest am 06.03.2023 um 09:23 Uhr
Autokauf und Gewährleistung

@Blendii: Wir bitten um Verständnis: So können wir die Frage nicht beantworten. Das wäre Rechtsberatung, wie sie von Gesetzes wegen Rechtsanwälten und Verbraucherzentralen vorbehalten ist. Die Stiftung Warentest informiert über die Rechtslage allgemein. Danach gilt:
Bei Kauf gebrauchter Waren bei einem Händler darf die Sachmangelhaftung, wie das Gesetz das Recht auf Gewährleistung inzwischen nennt, nicht völlig ausgeschlossen werden. Verweigert ein Händler die Sachmangelhaftung, bleibt nur rechtliche Schritte einzuleiten. Das sollten Betroffene so schnell wie möglich tun. Außer einen Rechtsanwalt mit möglichst einschlägigen Erfahrungen zu fragen oder gleich zu beauftragten, kommt zumindest bei Innungsbetrieben in Frage, eine Schlichtungsstelle einzuschalten. Das ist kostenlos, stoppt die Verjährung und hilft zwar oft, aber nicht immer.

Blendii am 05.03.2023 um 12:00 Uhr
Auto keine garantie keine gewehrleistung

Halo
Ich habe gekauft eine auto von einen autohändler vor 10 tage und jetz ist alles kaputt, aber der Händler übernimmt keine Verantwortung für das Auto und er sagt das ist nicht meine problem und keine zürücknehmen. Auto steht da in mein grundstück und ich kann nicht benutzen. Was soll ich machen ?
Ich warte auf eine antwort

Profilbild Stiftung_Warentest am 13.01.2023 um 11:13 Uhr
Und was ist mit der Zahlungsabwicklung auf ebay?

@Andreas5557: Vielen Dank für die Anregung! Solche und ähnliche Regeln für die Abwicklung von Privatverkäufen im Internet, führen in der Tat dazu, dass sich die Chancen beim Streit um die Durchsetzung von angeblichen oder tatsächlichen Sachmangelrechten erheblich verschieben. Viel hängt davon ab, wie Ebay oder andere Anbieter sich genau verhalten, wenn Käufer diese oder jene Störung behaupten. Wenn wir das genauer einschätzen könnten, fiele es uns leichter, Tipps dazu zu geben. Dass die jeweilige Verkaufsplattform und ihre Mitarbeiter für die Rechtsdurchsetzung damit zu weilen praktisch wichtiger sind, als die Gerichte, halten wir für sehr bedenklich. Bisher hat die Rechtsprechung die Ebay-Regeln trotz der im Ergebnis erheblichen Abweichungen gegenüber den gesetzlichen Regeln ziemlich vollständig akzeptiert. Vielleicht ändert es sich ja noch mal.

Andreas5557 am 12.01.2023 um 16:05 Uhr
Und was ist mit der Zahlungsabwicklung auf ebay?


Vielen Dank für diesen aktuellen und hilfreichen Artikel.
Es wäre schön, wenn Sie auch auf die Zahlungsabwicklung der Auktionsplattform ebay eingagengen wären. Auch wenn es die Sache komplizierter macht.
Als Folge dieser Zahlungsabwicklung muss auch ein privater Verkäufer akzeptieren, dass ebay den Kaufpreis an den Verkäufer nicht auszahlt oder zurückbucht, wenn der Käufer behauptet, er hätte die Ware nicht erhalten oder sie entspräche nicht der Beschreibung.
Auch bei ebay Kleinanzeigen gibt es unter dem Namen "Bezahlservice" etwas ähnliches. Aber immerhin nur, wenn man als Verkäufer ausdrücklich akzeptiert.
Gegen das Argument "Ware nicht erhalten" kann man versuchen, sich mit Paketversand mit Sendungsverfolgung zu schützen. Dagegen ist der Verkäufer gegenüber einem Käufer, der behauptet, die Ware entspräche nicht der Beschreibung, obwohl das nicht stimmt, erst einmal machtlos. Wenn der Verkäufer Pech hat, hat er weder die Ware noch den Kaufpreis.

Profilbild Stiftung_Warentest am 09.01.2023 um 11:33 Uhr
Nicht zu kompliziert

@TimwieStrupp: Nein, lassen Sie sich nicht entmutigen. Hinzu kommt: So kompliziert ist es nicht, die Haftung wirksam auszuschließen. Wir werden noch einmal prüfen, ob wir unsere Erklärung hierzu noch klarer und besser verständlich fassen können.
Der Verbraucherschutz ist eigentlich dafür gedacht, Verbraucherinnen und Verbraucher vor unfairen Praktiken von Unternehmen zu schützen. Wer als Verbraucher gebrauchte Waren nach bestem Wissen und Gewissen anbietet, braucht sich um Haftung keine Gedanken zu machen, in sicherlich 99 Prozent aller Privatangebote gibt es keine Schwierigkeiten.