Testergebnisse für 8 Vergleichsportale
Im Test
Bei Recherchen im Handelsregister, im Bundesanzeiger, in Publikationen des Kartellamts und über Google fanden wir 46 Online-Vergleichsportale für Strom- und Gastarife. Viele davon sind Partnerseiten der Marktführer Check24 und Verivox und haben deren Rechner auf ihren Internetseiten implementiert. Diese haben wir nicht berücksichtigt. Getestet haben wir nur Anbieter, die ihre Tarifdaten und Rechner eigenständig aufbereiten – selbst wenn sie Daten bei Check24 oder Verivox einkaufen. Wir haben ausschließlich die Tarifsuche eines Kunden am PC ohne Kundenkonto betrachtet. Ein Vertragsabschluss fand nicht statt. Die bewertungsrelevanten Daten wurden im Juni 2021 erhoben.
Tarifrechner (50 %)
Filtermöglichkeiten. Wir haben geprüft, ob es Filter gibt, mit denen Haushalte gezielt nach ihrem Wunschtarif suchen können: Gibt es etwa einen Filter für Ökostromtarife? Einen für den Sofortbonus? Lässt sich das Portal zur Marktrecherche nutzen, indem es mit einem Klick auch Tarife anzeigt, die nicht über das Portal abschließbar sind?
Voreinstellungen. Hier wurde untersucht, ob die Tarifrechner Filterkriterien für verbraucherfreundliche Tarife voreinstellen, wie eine Deckelung des Neukundenbonus auf 15 Prozent, den Ausschluss von Pakettarifen, eine voreingestellte Preisgarantie, die mindestens so lang ist wie die Vertragslaufzeit.
Tarifdarstellung (50 %)
Tarifinformation. Wir haben untersucht, welche Tarifinformationen Verbraucherinnen und Verbraucher nach der Suche erhalten. Dabei haben wir die Nutzung eines PC unterstellt. Tarifinformationen sind wichtig für die Tarifauswahl. Zum Beispiel: Wird der voraussichtliche monatliche Abschlag angezeigt? Sind die Energiequellen des Tarifs aufgeführt? Sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Energieversorger einsehbar?
Transparenz. Hier wurde geprüft, ob Verbraucher leicht erkennen können, welcher Tarif für sie passt. Zum Beispiel: Gibt es Tarife, die über dem günstigsten Tarif auf der „Position 0“ stehen? Gibt es eine klare Definition für „Ökotarife“? Ist die Liste aller teilnehmenden Energieanbieter einsehbar?
Mängel in Datenschutzerklärung (0 %)
Im Mai 2021 haben wir die Erklärungen gesichert und ein Jurist prüfte, ob sie den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung entsprechen. Die Prüfergebnisse führten zu einer Abwertung des Qualitätsurteils um 0,5 Noten, wenn gravierende Mängel vorlagen.
Mängel in den AGB (0 %)
Ein Jurist sicherte und prüfte im Juni 2021 die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf unzulässige Klauseln.
Datenverschlüsselung
Ein Experte hat im Mai und Juni 2021 untersucht, ob die übermittelten Daten ausreichend verschlüsselt werden. Das war bei allen Anbietern der Fall.
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Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Identische Frage unter anderem Artikel beantwortet
Wir hier manche schon geschrieben haben, leben die Vergleichsportale von Provisionen. Anbieter, die diese nicht zahlen wollen, werden daher vermutlich nicht berücksichtigt, man kann diese aber sehr wohl als seinen aktuellen Referenzanbieter auswählen. Ich bin seit Jahren Kunde von Naturstrom.de. Selbst unter Berücksichtigung aller Boni und sonstiger, sich günstig auf einen Tarif auswirkenden Optionen ist sowohl bei Verivox als auch bei Check24 der günstigste Tarif immer noch teurer, als jeder Tarif von Naturstrom, zumindest für meine Postleitzahl. Ich vermute, das ist generell so. Einfach mal ausprobieren! Die Strompreise für 1 Jahr kann man für alle drei Tarife auf der Homepage von Naturstrom.de direkt ablesen (bei Check24 sind hier noch nicht die neuen Tarife hinterlegt, bei Verivox schon.)
Im Vergleich zum aktuellen Abschluss mit Preisgarantie bis 10.12.2021 hat sich in meinem Postleitzahlenbereich der Gaspreis mit dem neuen Abschluss trotz Anbieterwechsel mehr als verdoppelt (Steigerung um 221 %).
@Gummawei: Der Besitz einer Photovoltaik allein und die Belieferung des Netzbetreibers mit Strom führt nicht dazu, dass man für den Bezug von Strom an den Grundversorger gebunden ist. Vom Grundprinzip her ist auch Besitzern einer Photovoltaikanlage der Wechsel des Stromlieferanten möglich.
Eine andere Frage ist, ob der gewünschten Tarif auch für Nutzer von Photovoltaikanlagen offen steht.
Und auch die Förderbedingungen einer Anlage können das Wechselrecht des Anlagenbetreibers beschränken. Wer vom Stromlieferant für die Anlage eine Förderung bekommen hat, muss im Gegenzug u.U. eine Mindestvertragslaufzeit in Kauf nehmen.
Unser Stromanbieter ist auch gleichzeitig unser Stromkäufer (PV-Anlage). Auf Anfrage teilte man uns dort mit, dass wir an ihn gebunden sind, solange wir den Strom an ihn verkaufen. Stimmt das??