
Vertrag über Vergleichsportal. Früher Zeitpunkt ist wichtig beim Wechseln von Gas- oder Stromtarif. © Frederik Jurk / Sepia
Alle Informationen für Preisvergleich und Anbieterwechsel finden Sie in der Jahresrechnung. Wichtig sind Jahresverbrauch, Kosten und Zählernummer. So gehen Sie vor.
Testergebnisse für 8 Vergleichsportale
1. Frühzeitig kümmern
Wir empfehlen, den Wechsel spätestens sechs Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist einzuleiten. So haben Sie noch genügend Zeit, falls ein Versorger Sie als Kunde ablehnt. Davon haben uns Leser berichtet. Rechtlich ist das kein Problem: Energiefirmen dürfen Kunden außerhalb der Grundversorgung ohne Begründung ablehnen.
2. Standardsuche nutzen
Begnügen Sie sich nicht mit den Ergebnissen nur eines Vergleichsportals. Nutzen Sie mehrere, zum Beispiel die Marktführer Check24 und Verivox und das Energieverbraucherportal oder Finanztip. Tippen Sie dort Ihre Postleitzahl und Ihren Verbrauch ein und starten Sie die Suche. Vergleichen sie die Suchergebnisse. Die Portale haben unterschiedliche Filter und vermitteln teilweise exklusive Tarife. Für ihre verbraucherfreundlichen Voreinstellungen haben Finanztip ein Sehr gut, Check24, Stromauskunft, Stromvergleich und Verivox die Note Gut bekommen. Fast alle wichtigen Tarifkriterien sind hier voreingestellt. Schauen Sie, ob die voreingestellten Filter passen, sonst ändern Sie sie. Vielleicht möchten Sie einen Ökostromtarif?
3. Tarif auswählen
Nehmen Sie nicht einfach den günstigsten Tarif, sondern den mit den besten Kundenbewertungen, einer hohen Ersparnis und einem hohen Sofortbonus. Er wird schon einige Monate nach Vertragsschluss ausgezahlt. Achten Sie auf Folgendes:
Kundenbewertungen. Sie geben Hinweise auf die Arbeitsweise eines Anbieters. Bei Check24 können Sie nachlesen, welche Erfahrungen Kunden nach einem Jahr gemacht haben, wenn der Neukundenbonus fällig wird. Beim Bund der Energieverbraucher finden Sie wertvolle Informationen über Energieanbieter.
Vergleichstarif. Ihre persönliche Ersparnis können Sie nur ermitteln, wenn Sie den richtigen Vergleichstarif einstellen. Normalerweise stellen die Portale den Basistarif Ihres Grundversorgers ein. Dieser teurere Tarif gilt für Sie nur, wenn Sie noch nie gewechselt haben. Bei Check24 und Finanztip können Sie durch die Eingabe Ihres monatlichen Abschlags oder Jahrespreises Ihre individuelle Ersparnis ermitteln. Bei Check24 klicken Sie den blauen Stift oben über den Suchergebnissen an. Bei allen anderen Portalen lässt sich zwar ebenfalls Ihr Tarif als Vergleichstarif einstellen. Die Portale kennen aber nicht Ihren Bestandskundenpreis und greifen auf Neukundenpreise zurück. Das führt zu falschen Ersparnissen.
4. Tarif abschließen
Für den Vertragsabschluss füllen Sie den Antrag online beim Vergleichsportal aus oder direkt beim Versorger. Prüfen Sie beim Direktabschluss, ob Laufzeit, Preis und Bonihöhe identisch sind, weil die Portale immer mal wieder exklusive Tarife listen. Einige Portale unterstützen Sie dabei, den Kündigungstermin einzuhalten. Verivox, Check24, Stromvergleich und Stromauskunft haben eine Erinnerungsfunktion. Einige Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist kommt eine Erinnerungs-E-Mail.
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Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Identische Frage unter anderem Artikel beantwortet
Wir hier manche schon geschrieben haben, leben die Vergleichsportale von Provisionen. Anbieter, die diese nicht zahlen wollen, werden daher vermutlich nicht berücksichtigt, man kann diese aber sehr wohl als seinen aktuellen Referenzanbieter auswählen. Ich bin seit Jahren Kunde von Naturstrom.de. Selbst unter Berücksichtigung aller Boni und sonstiger, sich günstig auf einen Tarif auswirkenden Optionen ist sowohl bei Verivox als auch bei Check24 der günstigste Tarif immer noch teurer, als jeder Tarif von Naturstrom, zumindest für meine Postleitzahl. Ich vermute, das ist generell so. Einfach mal ausprobieren! Die Strompreise für 1 Jahr kann man für alle drei Tarife auf der Homepage von Naturstrom.de direkt ablesen (bei Check24 sind hier noch nicht die neuen Tarife hinterlegt, bei Verivox schon.)
Im Vergleich zum aktuellen Abschluss mit Preisgarantie bis 10.12.2021 hat sich in meinem Postleitzahlenbereich der Gaspreis mit dem neuen Abschluss trotz Anbieterwechsel mehr als verdoppelt (Steigerung um 221 %).
@Gummawei: Der Besitz einer Photovoltaik allein und die Belieferung des Netzbetreibers mit Strom führt nicht dazu, dass man für den Bezug von Strom an den Grundversorger gebunden ist. Vom Grundprinzip her ist auch Besitzern einer Photovoltaikanlage der Wechsel des Stromlieferanten möglich.
Eine andere Frage ist, ob der gewünschten Tarif auch für Nutzer von Photovoltaikanlagen offen steht.
Und auch die Förderbedingungen einer Anlage können das Wechselrecht des Anlagenbetreibers beschränken. Wer vom Stromlieferant für die Anlage eine Förderung bekommen hat, muss im Gegenzug u.U. eine Mindestvertragslaufzeit in Kauf nehmen.
Unser Stromanbieter ist auch gleichzeitig unser Stromkäufer (PV-Anlage). Auf Anfrage teilte man uns dort mit, dass wir an ihn gebunden sind, solange wir den Strom an ihn verkaufen. Stimmt das??