Listet ein Vergleichsportal nur Anbieter auf, die ihm im Fall eines Vertragsabschlusses eine Provision bezahlen, muss dieses Geschäftsmodell für die Kunden klar erkennbar sein, urteilte der Bundesgerichtshof (Az. I ZR 55/ 16). Im vorliegenden Fall wurde das Onlineportal Bestattungsvergleich.de vom Bundesverband Deutscher Bestatter verklagt. Dieser warf dem Portal mangelnde Transparenz vor, weil es nur Anbieter in den Preisvergleich aufnahm, die im Fall eines Vertragsabschlusses eine Vermittlungsprovision von 15 oder 17,5 Prozent des Angebotspreises bezahlten. Für die Kunden ist das nicht ersichtlich. Der Bundesgerichtshof stellte grundsätzlich fest: Portale müssen gezielt darauf hinweisen, wenn sie andere Anbieter ausschließen. Denn Verbraucher nutzten Preisvergleichsportale dazu, sich schnell einen Überblick über Angebote und Preise zu verschaffen. Sie gingen nicht davon aus, dass nur Anbieter gelistet werden, die Provisionen zahlen.
-
- Die Sterbeurkunde ist ein amtliches Dokument, das den Tod einer Person bescheinigt. Die Urkunde ist in Deutschland Pflicht und das wichtigste Dokument für sämtliche...
-
- Durchschnittlich 23 Jahre müssen sich Angehörige hierzulande um die Pflege eines Friedhofsgrabs kümmern. So lange beträgt die durchschnittliche Ruhezeit der...
-
- Online-Vergleichsportale müssen Nutzerinnen und Nutzer deutlich darauf hinweisen, wenn ein Versicherungsvergleich nur eine eingeschränkte Marktauswahl enthält.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Wenn Bestatter endlich mal anfangen würden ehrliche und transparente Preise aufzurufen, dann würde es auch keine Vergleichsportale geben. Die Bestatterbranche hat nicht umsonst so ein schlechtes Image.
Es gibt kein Handwerk in Deutschland, dass solche Gewinnmargen realisiert. Da wird den Hinterbliebenen noch der letzte Cent aus der Tasche gezogen und Särge für mehrere tausend Euro verkauft, die im Einkauf nur ein Bruchteil kosten. All das hat die Stiftung Warentest ja auch schon herausgefunden und sagt deshalb: Preise vergleichen lohnt sich und ist nicht pietätlos! Ausgabe Spezial Bestattung 2013!