Verschleierte Werbung als „Tarif-Empfehlung“ anpreisen – dieser Praxis des Vergleichsportals Check 24 hat das Landgericht München einen Riegel vorgeschoben. Check 24 hatte beim Vergleich von Mobilfunktarifen ein Angebot als „Tarif-Empfehlung“ hervorgehoben, das teurer war als andere Tarife. Bei der Empfehlung handelte es sich um eine Anzeige. Die Verbraucherzentrale Bayern hatte diese Form der verschleierten Werbung von Check 24 kritisiert. Nachdem das Portal keine Unterlassungserklärung abgeben wollte, beantragte die Verbraucherzentrale eine einstweilige Verfügung und bekam recht. Check 24 hat die entsprechende Werbung daraufhin als „Anzeige“ gekennzeichnet. Verbraucher sollten Vergleichsportalen nicht blind vertrauen. Beim Test von Stromtarifrechnern, test 3/2013, kam die Stiftung Warentest zu dem Ergebnis, dass es keinem Portal gut gelang, günstige und faire Tarife zu finden.
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