Vergleich Rest­schuld­versicherungen für Raten­kredite

So haben wir getestet

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Vergleich Rest­schuld­versicherungen für Raten­kredite Testergebnisse für 25 Rest­schuld­ver­sicherung 12/2020 freischalten

Im Test: Rest­schuld­versicherungen bei Raten­krediten von 25 Kredit­instituten. Wir bilden für die versicherten Risiken Tod, Arbeits­unfähigkeit und Arbeits­losig­keit je ein Gruppen­urteil und nennen die Versicherungs­gesell­schaft, die diese Risiken versichert. Die Bedingungen der Versicherer können je nach Bank unterschiedlich sein. Wir haben uns auf die Leistungen für Angestellte beschränkt.

Bei allen versicherten Risiken haben wir geprüft, wie viel Zeit nach Vertrags­beginn vergangen sein muss, damit im Versicherungs­fall Geld gezahlt wird (Warte­zeit) und wie lange Vorerkrankungen vor und nach Abschluss des Vertrags Einfluss auf den Leistungs­fall haben. Außerdem haben wir untersucht, ob und welche Ausschlüsse einer Leistung entgegen­stehen, zum Beispiel Sucht­erkrankungen oder psychische Erkrankungen. Wir haben bewertet, ob der Versicherer die Möglich­keit hat, den Vertrag einseitig zu kündigen. Sollte eine Kündigung durch die versicherte Person erfolgen, haben wir geprüft, ob eine Storno­gebühr anfällt.

Arbeits­unfähigkeit (AU)

Der Leistungs­fall sollte eintreten, wenn der Arbeitnehmer arbeits­unfähig ist, also „krank­geschrieben“. Die Versicherung sollte zahlen, sobald die Lohn­fortzahlung des Arbeit­gebers endet (nach sechs Wochen). Einige Versicherer lassen den Leistungs­fall aber erst dann eintreten, wenn die versicherte Person „… ihre bisherige oder eine andere Tätig­keit …“ nicht mehr ausüben kann beziehungs­weise „… außer­stande ist, allgemein eine berufliche Tätig­keit auszuüben ...“.

Diese Kriterien sind keine für eine Arbeits­unfähigkeit, sondern eher für eine Berufs­unfähigkeit. Entsprechende Klauseln wurden von uns mit Mangelhaft bewertet. Bei den anderen Angeboten haben wir ergänzend geprüft, wie groß der Zeitraum zwischen Eintritt des Schadens­falls und dem Anspruch auf die Versicherungs­leistung (Karenz­zeit) ist, welche Unterlagen verlangt werden, ob eine Verringerung des Grades der Arbeits­unfähigkeit gemeldet werden muss und wie lange die Versicherung zahlt.

Arbeits­losig­keit (AL)

Der Schutz umfasst nur die unver­schuldete Arbeits­losig­keit. Der Kreditnehmende erwartet, dass die Versicherung zahlt, solange er keine Einkünfte aus seiner Arbeit bezieht. Negativ ist, wenn die Versicherung ihre Zahlungen auf zwölf Monate begrenzt und an den Bezug von Arbeits­losengeld I koppelt.

Wir haben geprüft, nach welcher Karenz­zeitdie Rest­schuld­versicherung greift, wie lange die versicherte Person beim selben Arbeit­geber beschäftigt sein muss, bevor sie Ansprüche aus der Versicherung hat, und ob sie auch mit einem befristeten Arbeits­verhältnis leistungs­berechtigt ist.

Wichtig ist, ob auch jene Beschäftigten Leistungen erhalten, die einen Aufhebungs­vertrag schließen, zum Beispiel um eine Kündigungs­schutz­klage oder eine betriebs­bedingte Kündigung abzu­wenden. Bei einem Aufhebungs­vertrag ist die Arbeits­losig­keit nicht mehr unver­schuldet.

Aktueller Effektivzins

Sofern wir eine Zins­spanne angeben, hängt der Zins­satz von der Bonität des Kunden ab.

Erhöhung Zins­satz mit Versicherung

Wir haben für jede Bank ein Angebot für einen Raten­kredit über 10 000 Euro mit einer Lauf­zeit von 60 Monaten jeweils ohne und mit jeder bei dieser Bank möglichen Rest­schuld­versicherung ange­fordert. Die Kosten dafür haben wir in den Zins­satz einge­rechnet.

Achtung: Auf dem Kredit­angebot steht für den Kreditnehmer immer nur der Zins­satz ohne Versicherung.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Bjoernni am 21.05.2021 um 13:49 Uhr
    Unglaubliche Abzocke

    Ich habe im letzten Jahr einen Kredit mit RSV abgeschlossen (Corona), Laufzeit 84 Monate und die RSV nun nach 15 Monaten gekündigt. Diese 15 Monate haben mich nun 7,7% vom Nettokreditbetrag gekostet! Ein Aspekt, welcher mir am Anfang gar nicht aufgefallen war, ist, dass die Bank sich den RSV ja auch noch verzinsen lässt. Leider habe ich bei Abschluss nicht genau genug hingesehen und gehöre jetzt zu den Dummen, die eine RSV abgeschlossen hatten.

  • Trosenstein123 am 19.12.2020 um 23:48 Uhr
    Protect Versicherung (Sparkasse Koblenz)

    Im April wurde mir wg. Insolvenz zu Ende Juli gekündigt. Nach einer OP im Juni war ich AU Krank geschrieben. Die Protect wollte nicht leisten alleine aufgrund der Krankschreibung sondern alle Befunde aller Ärzte. Das habe ich verweigert, da sie die Arztbriefe bzw. die enthaltenen Informationen mmn. nichts angeht. Ab August habe ich mit der Kündigung, dann mit meinem Krankengeld- und Rentenantrag und dann mit dem Antrag auf ALG1 versucht eine Leistung der Versicherung zu erhalten. Ein ALG Bescheid wird nicht anerkannt, weil ich den Betrag geschwärzt habe. Jetzt 5 Monate bzw. 6 Monate nach Krankschreibung habe ich noch keine Leistung erhalten.
    Niemand sollte jemals bei dieser Versicherung irgend einen Vertrag abschließen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 13.11.2020 um 11:55 Uhr
    Testkriterien

    @Hubert1976: Die Ergebnisse zu den Teilnoten sind das Ergebnis einer umfassenden Bewertung der Bedingungen zum Todesfallschutz, zum Schutz bei Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit. Wir haben für jedes Teilurteil nicht nur die von Ihnen herausgesuchten Prüfpunkte bewertet, sondern andere darüber hinaus und diese dann zueinander gewichtet, siehe „So haben wir getestet“. Kein Tarif hat in allen drei Sparten die Teilnote gut oder sehr gut erreicht. (maa)

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 13.11.2020 um 11:41 Uhr
    Kosten der Restschuldversicherungen

    @alle: Unsere Benotung beschränkt sich auf die Qualität der Versicherungsbedingungen. Sowohl ein günstiger noch ein teurer Vertrag nutzt Kreditnehmerinnen etwas, wenn sie im Ernstfall kein Geld bekommen, weil die Definition der Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit des Vertrages nicht erfüllt wird oder einer der Leistungsausschlüsse greift.
    Hohe Preisunterschiede haben auch wir festgestellt und sowohl im Test (anhand von Beispielen) und in der Tabelle (über die Zinsaufschläge) dargestellt.
    Die hohen Provisionen in einigen Tarifen haben wir auch im Artikel kritisiert und dazu ein Interview mit der Verbraucherschützerin Dorothea Mohn veröffentlicht.
    Den Preis eines Tarifes haben wir in die Bewertung nicht mit einbezogen. (maa)

  • Penny.Knopf am 13.11.2020 um 10:28 Uhr
    Testsieger der mit der Wucher-Provision?

    Ich frage mich wie man eine Versicherung als Testsieger "küren" kann die fast 60% vom Beitrag an Provision nimmt. Ich habe aus dem Grund den ganzen Vertrag bei Santander widerrufen nachdem ich die Zahlen in den Unterlagen verglichen habe. Die Mitarbeiter da waren auch noch sehr sehr unfreundlich als ich Fragen hatte.
    Habe noch 3 andere Kredite angeboten bekommen über Check24 und da ist die Provision bei keiner einzigen so hoch. Deswegen habe ich jetzt wo anders meinen Kredit und zahle viel weniger für die Versicherung
    Fand Stiftung Warentest immer gut bisher aber so ein Vergleich ist für einen Kunden nicht sehr hilfreich.