Altersvorsorge mit Fondspolicen
Keine Garantie. Fondsgebundene Rentenversicherungen, auch Fondspolicen genannt, sind Produkte zur Altersvorsorge, bei denen der Sparer selbst über die Geldanlage mit Fonds entscheidet. Anders als bei klassischen privaten Rentenversicherungen, gibt es keine Garantie auf die eingezahlten Beiträge. Die Fondsanteile können am Ende also weniger wert sein als die Beiträge, die der Sparer eingezahlt hat.
Chance auf höhere Rendite. Sparern muss klar sein, dass sie bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung das Anlagerisiko selbst tragen. Wer dieses Risiko eingehen möchte, kann aber mit guten und günstigen Fonds bis zur Rente ordentliche Renditen einfahren, was mit klassischen privaten Rentenversicherungen aufgrund der niedrigen Zinsen kaum noch möglich ist.
Kosten sind das Problem. Häufig sind die Kosten der Versicherung deutlich zu hoch und die Renditechancen damit stark eingeschränkt. Das kann den Sparer im Laufe der Zeit um zehntausende Euro bringen. Ein Grund, warum in unseren Tests nur sehr wenige Angebote gut abschneiden.
Versicherungsleistung
Kombi. Da die Versicherung keine Absicherung der Geldanlage vornimmt, ist die fondsgebundene Rentenversicherung im Grunde eine Kombination aus einem Fondssparplan und einer lebenslangen Rente. Die Versicherer versprechen, das Fondsvermögen, das sich im Laufe der Jahre angesammelt hat, im Alter in eine lebenslange Rente umwandeln. Planbar ist diese allerdings nicht.
Umrechnung. Zum einen kann der Sparer schwer abschätzen, wie sich seine Fonds in den Jahren bis zur Rente entwickeln. Zum anderen legen die Versicherer die Umrechnung auch erst dann konkret fest, wenn der Kunde die Rente beantragt. Vorher geben sie nur Mindest-Rentenfaktoren an, die nicht unterschritten werden können. Der Rentenfaktor gibt an, wie viel Rente pro 10 000 Euro Fondsvermögen der Kunde bekommt.
Rentenfaktoren meist zu niedrig. Die Mindest-Rentenfaktoren bei Vertragsabschluss sind häufig so niedrig, dass der Rentner deutlich über 100 Jahre alt werden müsste, um sein Geld in Form von Rentenzahlungen wiederzubekommen. Der Sparer muss also hoffen, dass die Rentenfaktoren beim Renteneintritt höher sind, als die Mindestleistung.
Durchhalten ist Pflicht
Sparer sollten die Beiträge, die sie in eine fondsgebundene Rentenversicherung zahlen wollen, nicht zu hoch ansetzen. Je höher die für die gesamte Laufzeit geplanten Beiträge, umso höher sind die Abschlusskosten. Muss der Sparer dann im Laufe der Zeit die Beiträge herabsetzen, weil er sie sich nicht mehr leisten kann, hat er zu hohe Abschlusskosten gezahlt, was die Rentenversicherung unattraktiv macht. Muss er den Vertrag ganz kündigen, verfallen zudem häufig die Steuervorteile (siehe unten). Vor allem für Berufsanfänger, die ihren Gehaltsverlauf noch schlecht abschätzen können, ist ein deutlich flexiblerer Fondssparplan daher die bessere Option.
Die richtigen Fonds wählen
Der Erfolg einer fondsgebundenen Rentenversicherung hängt entscheidend von den gewählten Fonds ab. Als Renditebringer empfehlen wir ETF auf den Index MSCI World mit rund 1 600 Aktien aus der ganzen Welt. Wir haben für alle Angebote mit ETF in unserem Test entsprechende Fonds ausgewählt und zeigen sie in den Tabellen (Testergebnisse Fondspolicen und Fonds). Die meisten Versicherer bieten bei ihren neuen Verträgen ETF als Fonds an. Bei älteren Verträgen ist das leider nicht immer der Fall. Bei ihnen müssen Sparer regelmäßig überprüfen, ob die gewählten Fonds noch gut laufen. Laufen sie schlecht, schichten sie ihr Geld um in einen top bewerteten Fonds aus unserer Fondsdatenbank.
Beimischung von Rentenfonds zur Sicherheit
Rechtzeitig umschichten. Bei einer Spardauer von 30 Jahren können Sparer anfangs 100 Prozent in Aktien-ETF sparen. Wer 30 Jahre spart, braucht in den ersten 15 Jahren gar nichts zu machen. Liefen die Aktienmärkte jedoch sehr gut und Sparer wollen einen Teil ihrer erfolgreichen Anlage absichern, können sie ihn von Aktienfonds in einen sicheren Renten-ETF mit Staatsanleihen in Euro umschichten. Rentenfonds bringen deutlich weniger Rendite, allerdings schwanken ihre Kurse auch weniger als die von Aktien.
Risiko begrenzen. Sparer mit kürzeren Laufzeiten oder geringerer Risikoneigung können auch von Anfang an eine Mischung aus Aktien- und Renten-ETF besparen. Dabei sollten sie darauf achten, eine einmal festgelegte Mischung beizubehalten. In der ausgewogenen Variante ist das eine 50:50-Aufteilung. Das ist das Prinzip des Pantoffel-Portfolios, des Anlagekonzepts von Finanztest. Viele Anbieter ermöglichen auch ein automatisches „Rebalancing“. Damit wird regelmäßig die reale Aufteilung auf die Wunschaufteilung zurückgebracht. Aktienfonds werden dabei tendenziell nachgekauft, wenn ihre Kurse gefallen sind und verkauft, wenn ihre Kurse gestiegen sind.
Auszahlung von fondsgebundenen Rentenversicherungen
Die lebenslange Rente ist nicht die einzige Möglichkeit, sich das angesparte Vermögen auszahlen zu lassen. Sparer können sich auch einfach das angesparte Kapital auf einen Schlag auszahlen lassen. Manche Anbieter ermöglichen es auch, sich seine Fonds auf ein eigenes Depot übertragen zu lassen. Welche Option die beste ist, hängt von den Präferenzen des Sparers ab.
Eine lebenslange Rente hat den Vorteil, dass das Geld nie „ausgeht“. Jeden Monat fließt etwas Geld, egal wie alt der Rentner wird. Es kann jedoch sein, dass die Renten sehr niedrig ausfallen und es sehr lange dauert, bis der Rentner im Plus ist.
Mit der Kapitalauszahlung ist der Rentner flexibler. Er kann größere Anschaffungen oder Umbauten bezahlen und kann mal mehr, mal weniger Geld verbrauchen.
Steuern bei der fondsgebundenen Rentenversicherung
Anbieter betonen gerne die Steuervorteile, die eine fondsgebundene Rentenversicherung bietet. Tatsächlich fallen während der Ansparphase keine Steuern auf die Erträge der Fonds an. Vorteilhaft ist die steuerliche Behandlung auch bei der Auszahlung.
Wählt der Kunde die Kapitalauszahlung, muss sie nur die Hälfte der Erträge zum persönlichen Steuersatz versteuern. Voraussetzung ist, dass er mindestens 62 Jahre alt ist und der Vertrag mindestens zwölf Jahre lief.
Steuerlich noch günstiger kommen diejenigen weg, die eine monatliche Rentenzahlung wählen. Von der Rente wird nur der sogenannte Ertragsanteil versteuert. Dieser sinkt mit dem Eintrittsalter. Ein 67-Jähriger zum Beispiel muss nur 17 Prozent seiner Rente versteuern. Außerdem: Verstirbt der Versicherte während der Ansparphase, zahlen die Hinterbliebenen keine Steuern auf den ausgezahlten Fondswert.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@nutername_nicht_korrekt: In der Literatur und auf verschiedenen Internetseiten gibt es immer wieder solche Vergleiche von Fondspolicen vs. Fondssparplan. Je nachdem, mit welchen Annahmen man die Modelle rechnet, gewinnt mal die eine oder die andere Sparform.
Eine „vorzeitige“ Fondsauflösung und damit verbundene Zahlung der Kapitalertragssteuer wäre eine weitere Annahme. Allerdings müssten Steuern auf Wertsteigerungen, die einmal gezahlt wurden, beim späteren Verkauf nicht mehr gezahlt werden, wenn der Wert des Fonds weiter steigt.
Unsere Anlagestrategie Pantoffel-Portfolio begrenzt die Anzahl der Umschichtungen zudem erheblich. Von Fondsschließungen sind vornehmlich Fonds mit speziellen Anlagestrategien betroffen, nicht jedoch marktbreite Aktien-ETF Welt, in die nach der Pantoffel-Strategie das Geld fließt.
Aber Sie verstehen es richtig: Aktive Anleger, die auf spezielle Anlagestrategien setzen, die häufige Umschichtungen erfordern, profitieren vom kostenfreien Switch in der Fondspolice mehr.
Hallo, haben Sie bei den Modellrechnungen zum Vergleich der Policen mit den Sparplänen auch die Kosten eines ETF-Wechsels berücksichtigt? Wenn z.B. ein ETF aufgelöst wird oder man die Anlagestrategie ändern möchte, kann hier die Kapitalertragssteuer die Renditen der Sparpläne doch erheblich mindern, während die Versicherungen dabei steuerlich unberührt bleiben. Sodass die Steuerfreiheit während der Ansparphase am Ende doch einen Vorteil bringt, weil man eben kostenlos Fonds wechseln/Rebalancen kann. Oder verstehe ich das falsch? Vielen Dank schonmal!
@Wolfmann83: Die fondsgebundenen Rentenversicherungen haben zwar die hier im Artikel aufgezeigten steuerlichen Vorteile. Doch diese sind nach unserer Ansicht kein Grund für den Abschluss. Es stimmt, dass während der Ansparphase die Erträge der Fonds nicht versteuert werden. Und unter bestimmten Voraussetzungen ist auch die Auszahlung im Alter steuerlich günstig.
Es stimmt nicht, dass bei jeder Fondspolice der Zinseszinseffekt (der ersparten Steuer) in der Ansparphase zugleich die höheren Kosten kompensiert.
Es stimmt auch nicht, dass für jede Form der Anlage von Fonds im Alter ab einem bestimmten Zeitpunkt eine Änderung der Anlagestrategie notwendig ist, um das Risiko zu minimieren. Bitte befassen Sie sich einmal mit der Pantoffelstrategie und dem Pantoffel-Auszahlplan:
www.test.de/pantoffelmethode
Für die steuerpflichtige Auszahlung einer Rente aus einer Fondspolice gilt der persönliche (Grenz-) Steuersatz des Veranlagungsjahres, in dem die Rentenzahlung zufließt, nicht der Grenzsteuersatz aus dem Jahr des Vertragsabschlusses.
Lassen Sie sich nicht allein wegen der Steuervorteile zum Kauf eines Altersvorsorgevertrages bewegen. Der Vertrag sollte mit und ohne Steuervorteil zu den individuellen Sparzielen passen und sich auch ohne den Steuervorteil lohnen.
Mein Berater behauptet, dass es einen Bestandsschutz auf die Abgeltungssteuer bei einer abgeschlossenen Fondspolice gäbe. Es gelte also der Steuersatz zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Ist diese Aussage richtig?
Ein weiteres Argument sei auch ein deutlich stärkerer ZinsesZins Effekt aufgrund der Steuerfreiheit während der Ansparphase. Dieser Punkt soll die Vorteile trotz höherer Kosten im Vergleich zum Fondsparplan überwiegen. Ist dieser Punkt nachvollziehbar und korrekt?
Letztes Argument: Für die Alternvorsorge ist ab einem bestimmten Zeitpunkt eine Änderung der Kapitalanlage notwendig, um das Risiko zu minimieren. Die richtige Fondspolice ermögliche einen steuerfreien sowie oft eine kostenfreie Änderung. Bei einem Fondsparplan wäre die volle Abgeltungssteuer fällig. Ist dieses Argument richtig?
Wenn alles zutrifft, wären die Steuervorteile bei Erfüllung und Nichtkündigung der Fondspolice durchaus ein nachvollziehbares Argument für eine Fondspolice.
@4253: Vielen Dank für Ihre Kritik. Wir werden Ihre Anregung zu einer detaillierteren Darstellung für zukünftige Untersuchungen diskutieren.