So haben wir getestet
Im Test
Wir haben 22 Angebote für eine private Rentenversicherung untersucht. Angeschrieben haben wir 65 Versicherer. Die in den Tabellen nicht aufgeführten wollten uns ihr Angebot nicht offenlegen oder hatten keins. Wir haben die Tarife in zwei Gruppen aufgeteilt, die sich durch ihre Garantien unterscheiden.
Tarife mit Kapitalabfindung, die über der Beitragssumme liegen kann. Sie garantieren meist eine Verzinsung von 0,9 Prozent sowohl in der Spar- als auch in der Rentenphase.
Tarife mit Kapitalabfindung maximal in Höhe der eingezahlten Beiträge. Die Garantiezusagen sind geringer. Die garantierte Kapitalabfindung ist auf die Einzahlungssumme begrenzt. Die garantierte Rente kann selbst bei höherem Guthaben niedriger sein als bei den Tarifen der ersten Gruppe, kann aber nicht unter die Mindestrente fallen. Dafür wird eine höhere Überschussbeteiligung in Aussicht gestellt.
Beide Varianten sind „klassische“ Tarife (Anlage ausschließlich im Sicherungsvermögen des Versicherers). Sie sehen kein freies Fondsinvestment vor.
Modellkundin
Unsere Modellkundin wurde am 30. September 1982 geboren. Sie zahlt 30 Jahre lang jährlich 1 200 Euro ein. Die Monatsrente beginnt ab dem 67. Lebensjahr. In der Sparphase ist eine Beitragsrückgewähr oder Auszahlung des Guthabens im Todesfall vereinbart. In der Rentenphase ist eine Rentengarantiezeit von zehn Jahren vorgegeben.
Garantierte Rente (je nach Produktvariante 25 % oder 15 %)
Wir haben die garantierte Rente anhand des Alters bewertet, das ein Kunde erreichen muss, um mindestens die gezahlten Beiträge zurückzuerhalten.
Kosten (je nach Produktvariante 15 % oder 20 %)
Die Kosten haben wir anhand der Kapitalabfindung bewertet, die sich bei einer Verzinsung der Sparbeiträge mit einem gesetzlich normierten Zinssatz von 2,5 Prozent ergibt.
Anlageerfolg (je nach Produktvariante 40 % oder 45 %)
Wir haben bewertet, wie viel ein Versicherer mit dem Kundenguthaben erwirtschaftet und wie viel von den Erträgen er den Kunden gutgeschrieben hat (Kundenzins). Ferner haben wir bewertet, ob und wie hoch der Kundenzins über den Zinsverpflichtungen für alle Verträge im Bestand (Rechnungszins) liegt. Dafür haben wir den Kunden- und Rechnungszins der Jahre 2018, 2017 und 2016 betrachtet, wobei die Werte aus 2018 mit 50, die Werte aus 2017 mit 30 und die Werte aus 2016 mit 20 Prozent in die Berechnung eingingen.
Transparenz (10 %)
Wir haben die vor Vertragsschluss an den Kunden ausgehändigten Unterlagen untersucht. Prüfpunkte waren unter anderen: Erklärung der Kundenbeteiligung an den Überschüssen inklusive Anteile möglicher Schlussüberschüsse und Bewertungsreserven, Darstellung der Auswirkungen unterschiedlicher Überschusshöhen auf die Gesamtleistung, beitragsfreie Renten, Stornokosten, Todesfallleistungen, Rentenhöhe bei Verlegung des Rentenbeginns, Unterschiede durch jährliche oder monatliche Zahlungsweise, Angaben zum verwendeten Überschusssystem in der Anspar- und in der Rentenphase sowie zu zusätzlichen Kosten.
Flexibilität (10 %)
Wir haben untersucht, wie Kunden ihren Vertrag gestalten können. Prüfpunkte waren unter anderen: Veränderung des Rentenbeginns, Anspruch auf zinslose Beitragsstundung, Möglichkeiten zur Zuzahlung zu den ursprünglichen Rechnungsgrundlagen, Kapitalzahlungsoption noch nach Rentenbeginn (Abfindung der Rentengarantiezeit oder Auszahlung des Guthabens).
Abwertung
Abwertungen (mit *) gekennzeichnet) sorgen dafür, dass sich Produktmängel verstärkt auf das Qualitätsurteil auswirken. Wenn wir die garantierte Rente mit ausreichend oder schlechter bewertet haben, konnte das Qualitätsurteil höchstens eine Note besser sein.
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- lässt mit wissenschaftlichen Methoden in unabhängigen Instituten testen,
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