Gewässerschaden-Haft­pflicht­versicherung im Vergleich

So haben wir getestet

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Gewässerschaden-Haft­pflicht­versicherung im Vergleich Testergebnisse für 43 Gewässerschaden-Haft­pflicht­ver­sicherung 09/2019 freischalten

Finanztest hat Angebote für eine Gewässerschaden-Haft­pflicht­versicherung von 23 Versicherern untersucht. Wir nennen nur Angebote mit mindestens 3 Millionen Euro Versicherungs­summe pauschal für Personen-, Sach- und Vermögens­schäden. Die Versicherungs­summe für Vermögens­schäden kann davon abweichen.

Tarife mit Selbst­behalt haben wir in unserer Unter­suchung nicht berück­sichtigt, ebenso wenig Spezial­tarife für Angehörige des öffent­lichen Dienstes.

Die Tabelle zeigt außerdem keine Angebote, die Kunden nur in Verbindung mit anderen Versicherungen abschließen können.

Voraus­setzung ist darüber hinaus: Im Lauf der vergangenen fünf Jahren hatte der betreffende Kunde keine Gewässerschäden.

Versicherungs­summe

Angegeben ist in der Tabelle der Betrag, den Versicherer für einen Schaden maximal zahlen. Oft bieten sie Tarife mit unterschiedlich hohen Versicherungs­summen an. Finanztest hält eine Versicherungs­summe von 3 Millionen Euro für voll­kommen ausreichend. Nach unserem Wissen lagen die höchsten Gewässerschaden-Haft­pflicht­fälle vergangener Jahre bei rund 500 000 Euro.

Ober­irdische Heiz­öltanks

Angegeben sind Jahres­beiträge für ober­irdische Heiz­öltanks mit einem Fassungs­vermögen von 3 000, 5 000 und 10 000 Litern. Der Tank gilt auch als ober­irdisch, wenn er im Keller steht.

Unter­irdische Heiz­öltanks

Der Haft­pflicht­versicherungs­schutz für unter­irdische Heiz­öltanks ist teurer, weil Schäden durch direkt ins Erdreich auslaufendes Öl sehr viel kost­spieliger sind. Oft müssen große Mengen Erde ausgetauscht werden. Auch hier geben wir in unserer Tabelle die Jahres­beiträge für Tanks mit Fassungs­vermögen von 3 000, 5 000 und 10 000 Litern an.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 27.04.2021 um 08:53 Uhr
    Eigenschaden

    @Salgar: In der Regel und vor allem ist die Haftpflichtversicherung für die Schäden gedacht, die der Versicherte einem Dritten zufügt. Den Aspekt der Eigenschäden haben wir insofern nicht untersucht. (PH)

  • salgar am 07.04.2021 um 14:14 Uhr
    Eigenschaden

    Meine Versicherung begrenzt die Leistung bei Eigenschaden auf 10.000€. Ist dies üblich, oder sollte ich mir eine bessere Versicherung suchen? Wurde dieses Kriterium auch bei der Bewertung der hier getesteten Versicherungen untersucht?

  • Profilbild test.de-Redakteur_Herrmann am 06.01.2021 um 08:59 Uhr
    Re: Abfluss i. Kellerfussboden

    Direkt kann ich die Frage nicht beantworten. Wichtig ist: Der Einbau der Heizöltanks muss allen Regeln entsprechen. Welche genau gelten, hängt sowohl von den Tanks als auch ihrem Standort ab. Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn sie bewusst gegen die Vorschriften oder Anordnungen verstoßen (A1-7.19 der GDV-Musterbedingungen für Gewässerschadenhaftpflichtversicherungen).

  • NeuhNet am 05.01.2021 um 19:37 Uhr
    Abfluss i. Kellerfussboden

    Hallo,
    können Sie mir evtl. mitteilen, ob ein Abfluss im Kellerfussboden Einfluss auf den Versicherunsabschluss hat (Öltank steht im Keller) und ob der Eingang zum Ölkeller mit einer ca. kniehohen Mauer versperrt werden muss, wie ich es bereits mehrfach gesehen habe.
    Wir haben zwei 1000 l-Edelstahltanks.
    Vielen Dank!

  • heinz1942 am 22.06.2020 um 06:14 Uhr
    Heizöltankversicherung

    Muß man eine periodische Tankreinigung beim abschließen einer Heizöltankversicherung in Kauf nehmen obwohl alle 5 Jahre eine TÜV- Überprüfung erfolgt ?