Das Bundeskartellamt nimmt Nutzerbewertungen im Internet unter die Lupe. Es gebe Hinweise, dass diese „nicht selten gefälscht oder manipuliert sind“, so die Behörde. Neben dem Preis seien solche Bewertungen für viele Verbraucher das wichtigste Entscheidungskriterium. Das gelte für den Kauf von Produkten ebenso wie für die Wahl eines Zahnarztes, Restaurants oder Handwerkers. Hinweise auf manipulierte Bewertungen bei Amazon & Co gibt es seit Langem.
Geschenk gegen gute Bewertung
Das Bundeskartellamt will jetzt herausfinden, welche Bewertungssysteme für Manipulation besonders anfällig sind und inwieweit es zu Verstößen gegen Verbraucherrechte komme. Problematisch sei das Ganze insbesondere dann, wenn Computer die Bewertungen generierten oder die Nutzer für positive Einträge Gegenleistungen erhielten, ohne dass dies transparent gemacht werde, so die Behörde. Mitarbeiter unserer britischen Partnerorganisation Which fanden in einer Untersuchung heraus, dass Anbieter in speziellen Facebook-Gruppen Belohnungen für positive Nutzerbewertungen beim Onlinehändler Amazon ausloben (siehe Meldung Gefakte Amazon-Rezensionen Firmen bezahlen Kunden für gute Noten).
Studie: Sterne-Bewertungen wenig aussagekräftig
Wissenschaftler der Technischen Universität Dortmund haben in einer Untersuchung Bewertungen für mehr als 1 300 Elektronikprodukte wie Smartphones, Kopfhörer und Toaster verglichen, die zwischen 2014 und 2017 von der Stiftung Warentest geprüft wurden und bei Amazon Rezensionen erhielten. Die Macher der Studie stellten fest, dass das Mittelmaß in vielen Sterne-Bewertungen unterrepräsentiert ist und kommen zu dem Schluss, dass sich Sterne-Bewertungen von Amazon nicht gut eignen, um die Qualität eines Produkts einzuschätzen (siehe Test Fake-Bewertungen).
Befugnisse des Kartellamts sind begrenzt
In den kommenden Monaten will das Bundeskartellamt Betreiber einschlägiger Portale befragen und daraufhin einen Bericht veröffentlichen. Aufgedeckte Rechtsverstöße abzustellen liegt allerdings nicht in der Macht der Behörde. Dazu hat sie nicht die Befugnis.
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Schießt man den Tab, ist die Seite weg. Fertig.
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Das ist definitiv falsch. Sie schließen den Browser-Tab und gut ist. Naivität ist niedlich ... aber eben auch manchmal teuer.
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Du schreibst Käse, ich hab den Tab geschlossen und es war nicht gut.
Teuer war es auch nicht weil ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hab.
"Im nachfolgenden Fenster gab es keine Möglichkeit der Ablehnung ,sondern nur der Bestätigung, die Seite konnte ich nur wegklicken."
Das ist definitiv falsch. Sie schließen den Browser-Tab und gut ist. Naivität ist niedlich ... aber eben auch manchmal teuer.
Gerade bei mir aktuell,
am Sa. 18.05 habe ich bei einem großen Internethändler ein Produkt gekauft.
Im Abschluss des Kaufvorganges wurden verschiedene Geschenk angeboten, ohne Hinweis dass damit weitere Verpflichtungen bzw. ein Abo abgeschlossen wird, ich war blauäugig. Im nachfolgenden Fenster gab es keine Möglichkeit der Ablehnung ,sondern nur der Bestätigung, die Seite konnte ich nur wegklicken.
Schon hatte ich eine Mail im Fach Geschenk und Abo, ohne einen Bestätigungsbutton gedrückt zu haben, ich stufe es als untergeschobener Vertrag ein, meine Daten gingen ohne meine Zustimmung an Zweit- (Sovendus) und Drittfirmen (Heise)
Lieferung und Ware waren in Ordnung hab ich auch geschrieben
Meine Erfahrungen habe ich in der Händlerbewertung von Geizhals berichtete - diese wurde gelöscht und ich laufend gedrängt mit der Firma (NBB) Kontakt aufzunehmen.