Das Bundeskartellamt nimmt Nutzerbewertungen im Internet unter die Lupe. Es gebe Hinweise, dass diese „nicht selten gefälscht oder manipuliert sind“, so die Behörde. Neben dem Preis seien solche Bewertungen für viele Verbraucher das wichtigste Entscheidungskriterium. Das gelte für den Kauf von Produkten ebenso wie für die Wahl eines Zahnarztes, Restaurants oder Handwerkers. Hinweise auf manipulierte Bewertungen bei Amazon & Co gibt es seit Langem.
Geschenk gegen gute Bewertung
Das Bundeskartellamt will jetzt herausfinden, welche Bewertungssysteme für Manipulation besonders anfällig sind und inwieweit es zu Verstößen gegen Verbraucherrechte komme. Problematisch sei das Ganze insbesondere dann, wenn Computer die Bewertungen generierten oder die Nutzer für positive Einträge Gegenleistungen erhielten, ohne dass dies transparent gemacht werde, so die Behörde. Mitarbeiter unserer britischen Partnerorganisation Which fanden in einer Untersuchung heraus, dass Anbieter in speziellen Facebook-Gruppen Belohnungen für positive Nutzerbewertungen beim Onlinehändler Amazon ausloben (siehe Meldung Gefakte Amazon-Rezensionen Firmen bezahlen Kunden für gute Noten).
Studie: Sterne-Bewertungen wenig aussagekräftig
Wissenschaftler der Technischen Universität Dortmund haben in einer Untersuchung Bewertungen für mehr als 1 300 Elektronikprodukte wie Smartphones, Kopfhörer und Toaster verglichen, die zwischen 2014 und 2017 von der Stiftung Warentest geprüft wurden und bei Amazon Rezensionen erhielten. Die Macher der Studie stellten fest, dass das Mittelmaß in vielen Sterne-Bewertungen unterrepräsentiert ist und kommen zu dem Schluss, dass sich Sterne-Bewertungen von Amazon nicht gut eignen, um die Qualität eines Produkts einzuschätzen (siehe Test Fake-Bewertungen).
Befugnisse des Kartellamts sind begrenzt
In den kommenden Monaten will das Bundeskartellamt Betreiber einschlägiger Portale befragen und daraufhin einen Bericht veröffentlichen. Aufgedeckte Rechtsverstöße abzustellen liegt allerdings nicht in der Macht der Behörde. Dazu hat sie nicht die Befugnis.
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