Der österreichische Verein für Konsumenteninformation (VKI) und der Finanzdienstleister Swiss Life Select (ehemals AWD Österreich) haben ihre Rechtsstreitigkeiten beendet. Rund 2 500 Anleger hatten wegen systematischer Falschberatung gegen den AWD Österreich geklagt und den VKI mit der Prozessführung beauftragt. Nun einigte man sich auf einen Vergleich.
Mediation erfolgreich
Der VKI und die Swiss Life Select haben im Rahmen einer auch vom Gericht befürworteten freiwilligen Mediation die seit Jahren unter dem Begriff „Sammelklagen“ anhängigen Verfahren einvernehmlich beendet. Wie mehrfach berichtet, hatte der VKI, eine Partnerorganisation der Stiftung Warentest mit Sitz in Wien, im Auftrag des österreichischen Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und mit finanzieller Unterstützung des Prozessfinanzierers Foris AG gegen den AWD Österreich fünf Sammelklagen für 2 500 Geschädigte geführt. Der Vorwurf des VKI: Vermittler des AWD in Österreich haben bei der Vermittlung von Aktien der Unternehmen Immofinanz und Immoeast systematisch falsch beraten. Der Gesamtstreitwert der Verfahren wurde auf rund 40 Millionen Euro beziffert.
Ansprüche aller Geschädigten wurden geprüft
Die geltend gemachten Ansprüche wurden zunächst gemeinsam geprüft. Dabei wurden Fallgruppen gebildet und unberechtigte Ansprüche ausgeschlossen. Bei der Errechnung des Vergleichsbetrages wurden neben spezifischen Anlegermerkmalen auch soziale Aspekte berücksichtigt.
Swiss Life Select zahlt 11 Millionen Euro Schadenersatz
Die Vergleichssumme beträgt rund 11 Millionen Euro. Nach Abzug aller mit den Verfahren verbundenen Kosten inklusive der Quote für den Prozesskostenfinanzierer FORIS gelangen rund 7 Millionen Euro durch den VKI zur Verteilung an die Anleger. Die Zuweisung einzelner Zahlungen durch den VKI erfolgt gemäß der Vereinbarung zwischen VKI und den Anlegern und bildet keinen Bestandteil der Vergleichsvereinbarung.
VKI wird nicht mehr von systematische Fehlberatung sprechen
Im Rahmen des Vergleiches wird der Vorwurf der systematischen Fehlberatung vom VKI nicht weiter aufrechterhalten. Sämtliche im Zuge der „Sammelklage-Verfahren“ geltend gemachten Ansprüche der Anleger sind damit abschließend abgegolten.