In vielen Supermärkten ist der gläserne Verbraucher längst Realität. Das bemängeln das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Vor allem Kundenkarten ermöglichen eine detaillierte Sammlung von Daten zu Konsumgewohnheiten, kritisieren die Verbraucherschützer. Sie monieren nicht nur eine Flut von unerwünschter Werbung, sondern sehen die Gefahr, Verbraucher durch genau an seinen Neigungen orientierte Angebote zu manipulieren. Doch Verbraucher können sich gegen die Datensammelwut wirksam wehren. In einer umfangreichen Broschüre geben ULD und vzbv Tipps für den Datenschutz.
Intimsphäre in Gefahr
Wissen ist Macht. Wer die Vorlieben und Neigungen seiner Mitmenschen kennt, hat sie bis zu einem gewissen Grad in der Hand. Das Zücken der Kundenkarte nach jedem Einkauf ermöglicht dem Supermarkt die Sammlung gewaltiger Datenmengen. Die Verknüpfung und Auswertung erlaubt Rückschlüsse bis in die Intimsphäre des Kunden hinein. Über die Nutzung der Daten ist kaum etwas bekannt. Theoretisch möglich: Rauchern gezielt Zigaretten nahe zubringen oder zu versuchen, aus der Sucht von Alkoholikern Kapital zu schlagen.
Kritik auch an Behörden
Auch die Datensammelwut von Behörden ist ULD und vzbv ein Dorn im Auge. Kritik äußern sie am Versuch der Sicherheitsbehörden, sich Zugriff auf sämtliche Telekommunikationsdaten zu verschaffen. Gefahren berge auch die für das Jahr 2006 geplante Einführung der so genannten Gesundheitskarte. Sie dient nicht nur wie die bisherige Chipkarte zur Erfassung der Daten für die Abrechnung mit der Krankenkasse, sondern speichert auch Daten über Krankheiten und Behandlungen.
Versicherungsdaten besonders heikel
Besonders unangenehme Folgen für Verbraucher kann die Speicherung von Daten bei Versicherungsunternehmen haben. So werden etwa bei der Anbahnung von Lebens-, Kranken- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen detaillierte Daten zum Gesundheitszustand und zu Vorerkrankungen abgefragt und selbst dann gespeichert, wenn ein Vertrag gar nicht zustande kommt. Beim späteren Abschluss einer anderen Versicherung kann die Versicherung auf diese Daten zurückgreifen und sich weigern, den gewünschten Versicherungsschutz zu gewähren. Selbst die Daten zu einer einfachen Hausrat- oder Haftpflichtversicherung können zum Problem werden. Die Schadensmeldung in der einen Versicherungssparte verhindert womöglich den Abschluss eines anderen Vertrags.
Tipps für Verbraucher
Aus Sicht der Verbraucherschützer muss das Datenschutzrecht verbessert werden. Sie fordern, die Verwendung von Kundendaten zu jedem anderen Zweck als der Vertragserfüllung von der ausdrücklichen Einwilligung des Betroffenen abhängig zu machen und die Einhaltung der Vorschriften streng zu überwachen. Doch auch Verbraucher selbst können viel für den Schutz ihrer Daten tun. ULD und vzbv haben gemeinsam ein gut 150 Seiten starkes Buch mit Tipps zum Datenschutz erarbeitet. Das Buch kann als pdf-Datei kostenlos heruntergeladen oder gegen eine Kostenpauschale von 2 Euro beim Versandservice des vzbv, Heinrich-Sommerstraße 13 in 59939 Olsberg angefordert werden.
-
- Dank der Online-Ausweisfunktion lassen sich von Kfz-Zulassung bis Bafög-Antrag bereits einige Dinge online erledigen. Das funktioniert auch mit dem Smartphone.
-
- Der Schufa-Score kann entscheiden, ob Sie einen Handyvertrag bekommen oder in Raten zahlen dürfen. Wir sagen, was die Schufa erfährt und was beim Datenschutz gilt.
-
- Einzelpersonen haben das Recht, Links aus den Trefferlisten von Suchmaschinenbetreibern wie Google entfernen zu lassen. Wie das geschehen soll, hat der Europäische...
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.