Verbraucherrecht Regal oder Kasse – welcher Preis gilt?

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Verbraucherrecht - Regal oder Kasse – welcher Preis gilt?

Kontrollieren. Nicht jeder ange­zeigte Preis stimmt. © Fotolia / sergeyryzhov

Fast jedem Kunden ist das schon passiert: Ein vermeintliches Sonder­angebot erweist sich in der Realität doch nicht als Schnäpp­chen. An der Kasse ist die Ware teurer als der Preis, der am Supermarkt­regal angegeben war. Welcher Preis gilt nun? Wie Händler und Dienst­leister über Preise informieren müssen, regelt die Preis­angaben­ver­ordnung. Leider halten sich nicht alle daran.

Der Preis am Produkt zählt

Steht am Regal oder im Schau­fenster ein nied­rigerer Preis als beim Einscannen an der Kasse, werden Kunden schon mal sauer. Ein Recht, die Ware güns­tiger einzufordern, haben sie aber nicht. Juristisch verbindlich ist der Preis, den ein Produkt direkt trägt. Das Problem: Preis­etiketten gibt es kaum noch, der Preis ist im Strichcode versteckt. Dennoch gilt der Preis, den die Kasse ausliest. Kunden können sich nicht darauf berufen, dass am Supermarkt­regal ein nied­rigerer Preis steht. Sie können aber die teurere Ware ablehnen, wenn sie den höheren Preis nicht bezahlen wollen. Vonseiten der Händler muss kein böser Wille dahinterstecken.

Tipp: Reklamieren Sie eine Preis­abweichung. Oft zeigen sich Händler kulant und erlassen die Differenz, weil sie ihre Kunden nicht verprellen wollen.

Wenn Differenzen oft auffallen

Möglich ist natürlich, dass ein Händler systematisch falsche Preis­angaben macht. Das kann der Fall sein, wenn immer wieder oder über einen längeren Zeitraum hinweg Differenzen zwischen Preisen auf den Schildern im Regal und denen an der Ware auffallen. Wer gezielte Irreführung bemerkt, sollte das beim Ordnungs­amt melden.

Tipp: Welche Regeln beim Thema Reklamation gelten, steht in unserem FAQ Kaufrecht.

Immer inklusive Mehr­wert­steuer

Nicht zulässig ist ein uneindeutiger Preis. Das erfuhr auch ein Spediteur aus Baden, der diesen Satz in seinem Angebot aufführte: „Die angegebenen Preise verstehen sich als Netto-Preis, zuzüglich der derzeit gültigen Mehr­wert­steuer.“ Das Land­gericht Heidel­berg entschied: Diese Vertrags­klausel ist unzu­lässig (Az. O 149/16). Kunden werden sonst über den Endpreis im Unklaren gelassen. Händler müssen grund­sätzlich den Endpreis inklusive Mehr­wert­steuer angeben. Dazu verpflichtet sie die Preis­angaben­ver­ordnung. Nur den Netto­preis zu nennen, ist nicht erlaubt. Einer der Gründe: Wenn der Mehr­wert­steu­ersatz nicht angegeben wird, ist das eine nach­trägliche Preis­erhöhung.

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S.H.Z am 18.04.2023 um 22:44 Uhr
Auspreisung oder Kassenpreis zahlbar?

Es sollte schon ein Unterschied sein, ob der Preis am Regal oder direkt an der Ware (Etiket) steht.

Profilbild Stiftung_Warentest am 24.01.2022 um 09:27 Uhr
Preis an der Kasse

@Supershopper: Wie gesagt: Es gilt der Preis an der Kasse, soweit an der Ware kein anderer Preis steht. Aber auch bei dem von Ihnen geschilderten Fall kann es sich lohnen, die Preisabweichung zu reklamieren.

Supershopper am 24.01.2022 um 03:00 Uhr
Am Regal im Angebot an der Kasse aufsmal nicht

Kürzlich bei NETTO, wagners Flamkuchen 48% günstiger ..1,29 statt 2,49.-- Ich nehme 3 und die Kasse schrieb 3x €2,48 vor. Hab ich gesagt dss kann nicht stimmem, die seien im Angebot ... die Kassierinn blättert hektisch im Prospekt als ich auf dem Handy das Bild zeige auf dem kaum noch Flamkuchen zu sehen sind und am Regal fett der Aktionspreis steht.
Die kasse hatte aber die Angebotspreise noch gar nicht im System.
Was gilt dann, das Preisschild am Regal auf dem genau steht Alter Preis so und so oder die Kasse die bescheist???

riaria67 am 21.12.2021 um 15:46 Uhr
Rossmann, Heiligenstadt

Heute 15.15 Tassimo Milka Regalpreis 4,79, Kassenpreis 4,99 - 0,20 € - stolze Differenz. Statt einer Entschuldigung : barsches Abwehren der Forderung nach 0,20 € durch Kassiererin und "Chefin".

sw1000 am 25.08.2021 um 22:39 Uhr
Regalpreise zur Dekoration

richtig,genau so isses wie User ,Steffen333000,kommentiert,
das einzige was dem Kunde bleibt ist ,"Artikel an der Kasse ablehnen!"
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(ps;leider sind hier keine"Beweisbilder" zum upload möglich--heute aktueller Fall,bei Lidl-)