Veggie-Burger-Patties im Test

So haben wir getestet

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Veggie-Burger-Patties im Test Testergebnisse für 18 Veggie-Burger-Patties 05/2021 freischalten

Im Test: 18 Veggie-Burger-Patties, davon 16 vegan und 2 vegetarisch; 7 tragen das EU-Biosiegel. Vier Produkte sind tiefgekühlt, zehn gekühlt und vier ungekühlt. Wir kauf­ten sie von September bis November 2020 ein. Die Preise erfragten wir bei den Anbietern von Februar bis März 2021.

Sensorisches Urteil: 40 %

Wir bereiteten alle Produkte in einer beschichteten Pfanne mit einem Esslöffel Speiseöl zu. Dann beur­teilten fünf geschulte Prüf­personen Aussehen, Geruch, Geschmack, Mund­gefühl. Jede verkostete die anonymisierten Proben unter gleichen Bedingungen – auffällige oder fehler­hafte mehr­mals. Kamen die Prüfer zu unterschiedlichen Ergeb­nissen, erarbeiteten sie einen Konsens, der Basis der Bewertung war. Standen auf den Packungen andere Zubereitungs­arten, prüften wir auch diese.

Die sensorischen Prüfungen wurden in Anlehnung an Methode L 00.90–22 (beschreibendes Profil) der ASU durch­geführt. Die Abkür­zung ASU steht für Amtliche Samm­lung von Unter­suchungs­verfahren nach § 64 Lebens­mittel- und Futtermittel­gesetz­buch (LFGB). Das im Konsens aller Prüfer der Gruppe verabschiedete Ergebnis beinhaltete keine Bewertungen, sondern lediglich abge­stimmte Produkt-Profile, bei denen gegebenenfalls unterschiedliche Beschreibungen aus den Einzel­prüfungen zuvor in der Gruppe verifiziert wurden.

Ernährungs­physiologische Qualität: 15 %

Wir analysierten die Gehalte der Grund­nähr­stoffe, das Fett­säurespektrum und den Salz­gehalt. Wir berechneten, welchen ernährungs­physiologischen Beitrag eine 100-Gramm-Portion für einen Erwachsenen als Teil einer Haupt­mahl­zeit liefert. Bei der Bewertung orientierten wir uns an den Empfehlungen der Deutschen Gesell­schaft für Ernährung.

Folgende Methoden setzten wir ein:

  • Rohprotein: in Anlehnung an Methode L 06.00–7 der Amtlichen Samm­lung von Unter­suchungs­verfahren nach §64 Lebens­mittel- und Futtermittel­gesetz­buch (ASU) mit Umrechnungs­faktor 6,25.
  • Gesamt­fett: in Anlehnung an Methode L 06.00–6 der ASU.
  • Fett­säurespektrum: gemäß Methoden C-VI 10a und C-VI 11d der Deutschen Gesell­schaft für Fett­wissenschaft (DGF) mittels GC-FID nach Über­führung in die jeweiligen Fett­säure­methylester.
  • Trockenmasse/Wasser­gehalt: gravime­trisch in Anlehnung an Methode L 06.00–3 der ASU.
  • Nahrungs­fasern (Ballast­stoffe): gravime­trisch gemäß Methode L 00.00–18 der ASU.
  • Asche: gravime­trisch in Anlehnung an Methode L 06.00–4 der ASU.
  • Kohlenhydrate: berechnet aus der Differenz von Gesamt­fett, Rohprotein, Nahrungs­fasern, Wasser und Asche zu Hundert.
  • Physiologischer Brenn­wert: berechnet aus den Gehalten an Eiweiß, Fett, Kohlenhydraten und Nahrungs­fasern.
  • Natrium: nach Aufschluss gemäß Methode L 00.00–19/1 der ASU Messung gemäß Methode L 00.00–144 der ASU mittels ICP-OES.
  • Zucker: mittels HPLC-RI in Anlehnung an Methode L 40.00–7 der ASU.

Schad­stoffe: 15 %

Im Labor prüften wir die Patties auf folgende gesund­heits­relevante Stoffe: 3-MCPD-Ester, Glycidyl-Ester, Pestizide, Schwer­metalle, Mineral­ölkohlen­wasser­stoffe, Chlorat, Perchlorat, Schimmelpilzgifte.

Folgende Methoden setzten wir ein:

  • Queck­silber, Blei, Kadmium: nach Aufschluss gemäß L 00.00–19/1 der ASU Messung gemäß Methode L 00.00–135 der ASU mittels ICP-MS.
  • Nickel, Aluminium: nach Aufschluss gemäß Methode L 00.00–19/1 der ASU Messung in Anlehnung an Methode L 00.00–135 der ASU mittels ICP-MS.
  • Pestizide: Gemäß Methode L 00.00–115 der ASU sowohl gaschromato­graphisch als auch mittels HPLC. Die Detektion erfolgte jeweils mittels gekoppelter Massenspektrometrie.
  • Polare Pestizide (wie Glyphosat und seine Abbau­produkte): mittels LC-MS/MS. Es waren keine nach­weisbar.
  • Chlorat und Perchlorat: In Anlehnung an die QuPPE-Methode mittels LC-MS/MS.
  • 3-MCPD-Ester und Glycidyl-Ester: in Anlehnung an DGF-Methode C-VI 18 mittels GC-MS.
  • Mineral­ölkohlen­wasser­stoffe (Mosh und Moah): in Anlehnung an Methode DIN EN 16995 mittels online gekoppelter HPLC-GC/FID.
  • Aflatoxine B1, B2, G1, G2: in Anlehnung an Methode L 23.05–2 der ASU. Es waren keine nach­weisbar.

Mikrobiologische Qualität: 10 %

Wir analysierten alle Produkte auf die Anzahl an Keimen, insbesondere an krankmachenden. Die gekühlten, nicht so lange halt­baren Patties untersuchten wir am Mindest­halt­barkeits­datum. Tiefgekühlte und ungekühlte Produkte prüften wir unabhängig vom Mindest­halt­barkeits­datum, weil sie sich monate­lang halten. Folgende Methoden setzten wir ein:

Folgende Methoden setzten wir ein:

  • Aerobe Gesamt­koloniezahl: gemäß Methode DIN EN ISO 4833–2.
  • Enterobakterien: gemäß Methode L 00.00–133/2 der ASU.
  • Escherichia coli: gemäß Methode L 00.00–132/1 der ASU.
  • Koagulase-positive Staphylokokken: gemäß Methode L 00.00–55 der ASU.
  • Clostridium perfringens: gemäß Methode L 00.00–57 der ASU.
  • Listeria mono­cytogenes: gemäß Methode L 00.00–22 der ASU.
  • Präsumtiver Bacillus cereus: gemäß Methode L 00.00–33 der ASU

Verpackung: 5 %

Drei Experten testeten, wie leicht sich die Packungen öffnen und wieder verschließen lassen und der Inhalt zu entnehmen ist. Weiterhin bewerteten wir den Verpackungs­aufwand und Entsorgungs­hinweise.

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Deklaration: 15 %

Wir prüften, ob die Packungs­angaben – wie im Lebens­mittel­recht vorgeschrieben – korrekt und voll­ständig sind. Wir beur­teilten Zubereitungs- und Lagerungs­hinweise. Drei Experten beur­teilten Leserlich­keit und Über­sicht­lich­keit.

Weitere Unter­suchungen

Wir prüften alle Patties auf Erbgut von Rind, Schwein, Huhn, Pute und 20 weiterer Tier­arten. Bei den vegetarischen Patties mit Ei und Milch wiesen wir nur DNA von Huhn und Rind nach. Vegane Produkte waren frei von tierischen Spuren. Standen bei Produkten sojahaltige Zutaten im Zutaten­verzeichnis, prüften wir auf eine Reihe von Gensequenzen, die für gentech­nisch veränderte Organismen typisch sind.

Folgende Methoden setzten wir ein:

  • Prüfung auf gentech­nisch veränderte P35S- und T-nos-Sequenzen: gemäß Methode L 00.00–122 der ASU.
  • Prüfung auf gentech­nisch veränderte FMV-Sequenzen: gemäß Methode L 00.00–148 der ASU.
  • Prüfung auf gentech­nisch veränderte EPSPS-, pat- und bar-Sequenzen: in Anlehnung an Methode L 00.00–154.
  • Prüfung auf gentech­nisch veränderte Cry1Ab/Ac-Sequenzen: in Anlehnung an ASU L 15.06–3.
  • pH-Wert: elektrome­trisch mittels Mess­elektrode.
  • Glutamat: enzymatisch in Anlehnung an Methode L 07.00–17 der ASU.
  • Inulin: enzymatisch in Anlehnung an Methode L 00.00–94 der ASU.
  • Laktose: mittels LC-MS/MS.
  • Gluten: mittels ELISA-Verfahren.
  • Nüsse/Schalenfrüchte: mittels ELISA-Verfahren gemäß Methode L 44.00–7 und L 00.00–69.
  • Tier-DNA: mittels LCD-Microarray prüften wir auf Rind/Bison, Schaf, Pferd/Esel, Ziege, Kamel, Wasser­büffel, Schwein, Känguru, Hase, Kanin­chen, Rentier, Reh, Rotwild, Damm­wild, Springbock, Hund, Katze, Huhn, Pute, Gans, Strauß, Stock­ente, Moschus­ente, Fasan sowie auf Fisch mittels PCR-basiertem Verfahren.
  • Farb­stoffe: mittels HPLC-DAD.

Abwertungen

Abwertungen bewirken, dass sich Produktmängel verstärkt auf das test-Qualitäts­urteil auswirken. Sie sind in der Tabelle mit einem Stern­chen *) gekenn­zeichnet. Lautete das Urteil für die ernährungs­physiologische Qualität, für Schad­stoffe oder für die Deklaration ausreichend, so wurde das test-Qualitäts­urteil um eine halbe Note abge­wertet. Bei mangelhaftem Schad­stoff­urteil konnte das test-Qualitäts­urteil nicht besser sein.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 07.05.2021 um 11:39 Uhr
    Aktualität

    @benimnetz: Wir bedauern sehr, dass Sie einige der Patties nicht mehr in der von uns getesteten Form im Handel bekommen. An Veggie-Burgern wird noch ständig an den Rezepturen gefeilt, so dass leider mit Produktänderungen zu rechnen ist. Unsere umfangreichen Tests haben vom Prüfmustereinkauf über die Durchführung der Analysen und deren Auswertung bis zur Veröffentlichung eine Vorlaufzeit von etwa 6 Monaten. Daher fand unser Einkauf der Burger bereits von September bis November 2020 statt. Durch eine Anbietervorinformation kurz vor Veröffentlichung klären wir mögliche Änderungen ab. Ist ein Produkt verändert oder nicht mehr im Handel, machen wir einen entsprechenden Vermerk in der Tabelle. Das ist schade aber nicht zu ändern.
    Trotzdem gibt unser Test einen guten Überblick über diese neue Produktgruppe, die sich - bis auf eine Ausnahme - durch eine gute bis befriedigende Qualität auszeichnet. In jeder Gruppe finden Sie mindesten ein mit „gut“ bewertetes Pattie, das noch unverändert erhältlich ist. (bp)

  • benimnetz am 06.05.2021 um 23:27 Uhr
    Bitte aktualisieren

    Hallo,
    von einem Test, der gestern erschienen ich, erwarte ich dann doch etwas mehr Aktualität, zumal, wenn ich ihn relativ teuer per Einzelkauf kaufe. Wenn folgender Rat dort steht:
    >> Nur zwei der besten Produkte sind noch unver­ändert im Handel.
    Welchen Sinn hat der Test dann noch? In welcher Hinsicht wurde die Rezeptur geändert? Werden Sie nachtesten und werde ich die Aktualisierung dann auch erhalten?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 06.05.2021 um 16:44 Uhr
    Aktuelles Datum

    @elias.dee: Üblicherweise handelt es sich um das Veröffentlichungs- bzw. Aktualisierungsdatum des Testberichts. Der Pattie-Test ging schon kurz vor Printveröffentlichung ins Netz. Am 5.5. erschien dann die Printausgabe, daher änderte sich das Datum auf 05.05.2021. (bp)

  • elias.dee am 05.05.2021 um 09:28 Uhr
    Frage zu Tests generell

    Ich habe eine generelle Frage zu den Tests - genau diesen Test habe ich vor einer oder zwei Wochen schon gelesen. Jetzt in der Übersicht ist er aber ganz oben und als Datum ist 05.05. (also heute) vermerkt. Was ist der Hintergrund? Wurde der Test aktualisiert? Das ist mir nämlich schon bei anderen Tests aufgefallen und ich habe mich immer gefragt, was die Logik dahinter ist. Danke im Voraus!

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 05.05.2021 um 07:52 Uhr
    Marktauswahl

    @SP21: Schade, dass Sie der Test enttäuscht hat. Ein paar Worte zu unserer Marktauswahl: Wir haben viel verkaufte Veggie-Patties ausgewählt. Eine Unterscheidung zwischen roh und vorfrittiert haben wir weder beim Einkauf noch beim Testen getroffen, weil diese Unterschiede weder auf den Produkten noch im Handel offensiv kommuniziert werden. Die Produkte müssen sich alle denselben Anforderungen stellen - Schadstoff- und Deklarationsuntersuchung, ernährungsphysiologische Beurteilung, mikrobiologische Prüfung.
    Jedes Produkt, egal ob vorfrittiert oder nicht, sollte möglichst in allen Punkten in Ordnung sein - auch in Bezug auf Schadstoffe.
    Wir haben tatsächlich in diesem Test Produkte mit gleichen oder sehr ähnlichen Rezepturen wegen ihrer Marktrelevanz geprüft. Das kommt bei Lebensmittel-Untersuchungen immer wieder vor. Dennoch stellen wir häufig Unterschiede fest, die etwa durch unterschiedliche Chargen oder kleine Rezepturunterschiede bedingt sind. (ib/bp)