So haben wir getestet
Im Test: 25 häufig angebotene Veggie-Brotaufstriche. Je 8 betonen in Bild oder Bezeichnung Tomate und/oder Paprika, 4 wurden mit Linsen und 5 mit Pilzen hergestellt. Alle sind als Bio und vegan gekennzeichnet. Wir kauften sie im November und Dezember 2019. Die Preise ermittelten wir per Anbieterbefragung im April 2020.
Sensorisches Urteil: 45 %
Fünf geschulte Prüfpersonen beschrieben Aussehen, Geruch, Geschmack, Textur und Mundgefühl. Jeder Prüfer verkostete die anonymisierten Produkte unter gleichen Bedingungen – auffällige oder fehlerhafte mehrmals. Die sensorische Prüfung erfolgte in Anlehnung an Methode L 00.90-22 der Amtlichen Sammlung von Untersuchungsverfahren nach § 64 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (ASU). Kamen die Prüfer zunächst zu unterschiedlichen Produktprofilen, so erarbeiteten sie ein gemeinsames Ergebnis. Dieses im Konsens aller Prüfer der Gruppe verabschiedete Ergebnis beinhaltete noch keine Bewertungen, sondern lediglich abgestimmte Produktprofile, die dann Basis für unsere Bewertungen waren.
Ernährungsphysiologische Qualität: 10 %
Wir begutachteten die Zusammensetzung der Produkte. Dafür bestimmten wir im Labor den Fett- und Salzgehalt sowie die Fettsäurezusammensetzung. Die Energiegehalte berechneten wir – unter Berücksichtigung der ermittelten Wasser-, Protein-, Kohlenhydrat- und Aschegehalte. Bei der Beurteilung betrachteten wir insbesondere die Anteile an gesättigten Fettsäuren sowie an Omega-3- und Omega-6-Fettsäuren. Wir orientierten uns hierbei an den Referenzwerten der Deutschen Gesellschaft für Ernährung. Für den Vergleich der Energie- und Fettgehalte berechneten wir die Durchschnittswerte verschiedener Streichwürste wie feine und grobe Leberwurst, einfache und Schinkenmettwurst. Zudem verglichen wir die Speisesalz- und Jodgehalte in den Veggie-Aufstrichen mit denen dieser Streichwürste.
Folgende Methoden setzten wir ein:
- Gesamtfett: in Anlehnung an Methode L 06.00-6 der ASU
- Fettsäurespektrum: gemäß DGF-Methoden C-VI 10a und C-VI 11d
- Rohprotein: in Anlehnung an Methode L 06.00-7 der ASU
- Trockenmasse/Wassergehalt: in Anlehnung an Methode L 06.00-3 der ASU
- Asche: in Anlehnung an Methode L 06.00-4 der ASU
- Natrium/Kochsalz: nach Aufschluss gemäß Methode L 00.00-19/1 Messung des Gehalts an Natrium gemäß Methode L 00.00-144 der ASU und anschließende Berechnung des Kochsalzgehalts
- Gehalt an Kohlenhydraten: berechnet aus Wasser, Gesamtfett, Rohprotein, Asche und Ballaststoffen
- Physiologischer Brennwert: berechnet aus Gesamtfett, Rohprotein, Kohlenhydraten, Ballaststoffen
Schadstoffe: 15 %
Im Labor untersuchten wir die Produkte auf gesundheitlich relevante Stoffe: 3-MCPD-Ester und Glycidyl-Ester, Pestizide, Metalle, Weichmacher, PAK, Mykotoxine, Transfettsäuren, Mineralölkohlenwasserstoffe, Bisphenol A und Badge sowie auf ESBO.
Folgende Methoden wurden eingesetzt:
- 3-MCPD-Ester und Glycidyl-Ester: gaschromatographisch in Anlehnung an DGF-Methode C-VI 18
- Pestizide: gemäß Methode L 00.00-115 der ASU
- Polare Pestizide (wie Glyphosat und seine Abbauprodukte): mittels LC-MS/MS
- Aluminium, Blei, Kadmium, Nickel: Aufschluss gemäß Methode L 00.00-19/1 der ASU und Analyse mittels ICP-MS
- Weichmacher: mittels LC-MS/MS
- Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK): LC-LC-GC-MS/MS
- Aflatoxine und andere relevante Mykotoxine: in Anlehnung an Methode Din EN 14123 bzw. per LC-MS/MS
- Transfettsäuren: siehe Fettsäurespektrum
- Mineralölkohlenwasserstoffe (Mosh und Moah): in Anlehnung an Methode Din EN 16995 mittels online gekoppelter LC-GC/FID
- Bisphenol A und Badge (fakultativ bei Konservendosen): mittels LC-MS/MS
- Epoxidiertes Sojaöl (ESBO) (fakultativ bei Gläsern mit Schraubdeckel): mittels GC-MS
Mikrobiologische Qualität: 5 %
Wir analysierten die Anzahl an Keimen, insbesondere an krankmachenden Keimen.
Folgende Methoden wurden eingesetzt:
- Gesamtkeimzahlen: gemäß Methode Din EN ISO 4833-2
- Enterobacteriaceen: gemäß Methode L 00.00-133/2 der ASU
- Escherichia coli: gemäß Methode L 00.00-132/1 der ASU
- Milchsäurebakterien: gemäß Methode ISO 15214
- Hefen und Schimmelpilze: gemäß Methode ISO 21527-1
- Koagulase-positive Staphylokokken: gemäß Methode L 00.00-55 der ASU
- Clostridium perfringens: gemäß Methode L 00.00-57 der ASU
- Salmonellen: gemäß Methode L 00.00-20 der ASU
- Listeria monocytogenes: gemäß Methode L 00.00-22 der ASU
- Präsumtiver Bacillus cereus: gemäß Methode L 00.00-33 der ASU
Verpackung: 5 %
Wir prüften, ob die Gläser und Dosen eine Originalitätssicherung haben und eine Materialkennzeichnung tragen. Kunststoffhaltiges Verpackungsmaterial und Deckeldichtungen wurden auf chlorierte Kunststoffe untersucht. Drei Experten untersuchten, wie sich die Packungen öffnen und die Aufstriche entnehmen lassen, und ob Verpackungen wieder verschließbar sind.
Deklaration: 20 %

Verwirrender Dreifach-Hinweis. „Vegan. Vegetarisch. Veggie“ bei Aldi Süd Bio.
Wir prüften, ob die Angaben auf der Packung vollständig und korrekt sind, bewerteten Lagerungshinweise und Nährwertkennzeichnung. Wir beurteilten Hinweise auf besondere Ernährungsformen, ebenso Werbung mit Selbstverständlichkeiten. Drei Experten bewerteten Leserlichkeit und Übersichtlichkeit der Angaben.
Weitere Untersuchungen
Folgende Methoden wurden eingesetzt:
- Tierarten: Wir prüften mittels LCD-Microarray, ob sich DNA folgender Tierarten nachweisen ließ: Rind/Bison, Schaf, Pferd/Esel, Ziege, Kamel, Wasserbüffel, Schwein, Känguru, Hase, Kaninchen, Rentier, Reh, Rotwild, Damwild, Springbock, Hund, Katze, Huhn, Pute, Gans, Strauß, Stockente, Moschusente, Fasan. Auf Fisch prüften wir mittels PCR.
- pH-Wert: elektrometrisch
- Zucker (Saccharose, Glucose, Fructose, Maltose – fakultativ in Abhängigkeit von den Zutaten): in Anlehnung an Methode L 40.00-7 der ASU
- Gentechnisch veränderte Organismen (fakultativ bei soja- und reishaltigen Zutaten): gemäß Methode L 00.00-122 der ASU
Fakultative Prüfungen in Abhängigkeit von den Auslobungen auf den Produkten:
- Glutamat: in Anlehnung an Methode L 07.00-17 der ASU
- Lactose: mittels LS-MS/MS
- Gluten: mittels ELISA-Verfahren
Abwertungen
Abwertungen bewirken, dass sich Produktmängel verstärkt auf das test-Qualitätsurteil auswirken. Sie sind in der Tabelle mit einem Sternchen*) gekennzeichnet. Folgende Abwertung setzten wir ein: War das Schadstoffurteil Ausreichend, konnte das test-Qualitätsurteil höchstens eine halbe Note besser sein.
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