Die Stiftung hat vegetarische Produkte geprüft (Test Vegetarische Schnitzel & Co, test 10/2016). Aber dürfen die tatsächlich Schnitzel, Bratwurst und Frikadelle heißen?
Ja. Obwohl die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs – sie beschreiben, wie Lebensmittel zusammengesetzt und bezeichnet werden – Bratwürste, Schnitzel und Frikadellen als Fleischprodukte definieren, zeigt die Rechtsprechung: Steht klar auf der Verpackung, dass sie vegetarisch oder vegan sind, besteht keine Verwechslungsgefahr. Bereits 1988 sah das Amtsgericht Neuss die Angabe „Vegetarische Würstchen“ als nicht irreführend an. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschied 2012: „Schnitzel fleischfrei“ für ein vegetarisches Schnitzel täuscht den Verbraucher nicht, wenn mehrfach darauf hingewiesen wird, dass kein Fleisch enthalten ist. Das traf auf die Produkte im Test zu. Aktuell fordern einige Politiker und Verbände, Fleischersatzprodukte nicht mehr als „Schnitzel“, „Wurst“ oder „Frikadelle“ zu verkaufen.