So haben wir getestet
Im Test: 19 Mal Vanille-Speiseeis in Haushaltspackungen, darunter zwei Bioprodukte und drei vegane Varianten. Wir kauften die Produkte von März bis Mai 2019 ein. Die Preise ermittelten wir durch Befragung der Anbieter im Juni 2019.
Sensorisches Urteil: 50 %
Fünf geschulte Prüfpersonen verkosteten das anonymisierte Vanilleeis unter standardisierten Bedingungen – auffällige und fehlerhafte Produkte mehrmals. Sie beschrieben Aussehen, Textur (Gefüge), Mundgefühl, Konsistenz, Geruch und Geschmack. Der aus den Einzelergebnissen erarbeitete Konsens war Basis für die Bewertung. Der Geruch spielte in den Beschreibungen der Produkte keine Rolle.
Die sensorische Prüfung wurde nach Methode L 00.90-22 der Amtlichen Sammlung von Untersuchungsverfahren (ASU) nach § 64 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (Allgemeiner Leitfaden zur Erstellung eines sensorischen Profils) durchgeführt.
Aromatisierung: 15 %
Um zu prüfen, ob und wie viel authentische Vanille jeweils enthalten war, bestimmten wir die Hauptaromastoffe der Vanille und ihre charakteristischen Begleitkomponenten. Zudem untersuchten wir auf weitere (vanillefremde) Aromastoffe, die etwa Vanillegeschmack nachahmen oder verstärken können. Bei auffälligen Ergebnissen bestimmten wir mit einer umfassenderen Methode weitere flüchtige Aromastoffe, um auch gegebenenfalls den Fremdaromaanteil zu berechnen.
- Spektrum der Vanille-Inhaltsstoffe und schwerflüchtige Aromastoffe: in Anlehnung an ASU L 00.00-134 mittels UPLC-PDA-MS/MS
- Aromaspektrum flüchtiger Aromastoffe: in Anlehnung an ASU L 00.00-106 mittels GC/MS
Schadstoffe: 10 %
Im Labor untersuchten wir die Produkte auf gesundheitlich bedenkliche Mineralölkohlenwasserstoffe. Zudem prüften wir das Speiseeis auf die Fettumwandlungsprodukte 3-MCPD- und Glycidyl-Ester, die bei der Raffination von pflanzlichen Fetten entstehen können. Bei Produkten, die nur mit Milchfett hergestellt wurden, waren diese nicht nachweisbar.
- Mineralölkohlenwasserstoffe (Mosh und Moah): in Anlehnung an Methode DIN EN 16995 mittels online gekoppelter LC-GC/FID
- 3-MCPD-Ester und Glycidyl-Ester: in Anlehnung an DGF-Methode C-VI 18 mittels GC/MS
Mikrobiologische Qualität: 5 %
Pro Produkt prüften wir jeweils Eis aus drei Packungen auf die Gesamtkeimzahl in Anlehnung an die ASU-Methode L 42.00-2 sowie auf Hygiene-, Verderbnis- und krankmachende Keime.
- Escherichia coli: ASU L 00.00-132/1
- Enterobacteriaceae: ASU L 00.00-133/2
- Koagulase-positive Staphylokokken: ASU L 00.00-55
- Pseudomonaden: in Anlehnung an ASU L 06.00-43
- Hefen und Schimmelpilzen: in Anlehnung an ASU L 02.00-10
- Salmonellen: ASU L 42.00-4
- Listeria monocytogenes: ASU L 00.00-22
- Präsumtiver Bacillus cereus: ASU L 00.00-33
Verpackung: 5 %
Drei Experten überprüften die Handhabung – Öffnen, Entnehmen und Wiederverschließen sowie die Originalitätssicherung. Zudem bewerteten wir die Angaben zu Verpackungsmaterialien und Recyclinghinweise.
Deklaration: 15 %
Wir beurteilten, ob die Angaben auf der Verpackung lebensmittelrechtlich vollständig und korrekt sind. Drei Experten bewerteten die Lesbarkeit und Übersichtlichkeit der Angaben.
Weitere Untersuchungen
Wir bestimmten die Nährwerte wie etwa Gesamtzucker (inklusive Glukose- und Glukose-Fruktose-Sirup), Fett, Eiweiß und berechneten den physiologischen Brennwert. Wir ermittelten den Anteil an Milchfett und gegebenenfalls milchfremdem Fett, etwa Kokosfett mittels Fettsäurespektrum und Triglyceridverteilung. Zudem bestimmten wir den Lufteinschlag (Aufschlag). Alle als „laktosefrei“, „glutenfrei“ oder „ohne Gentechnik“ ausgelobten Produkte waren es auch. Die mikroskopische Untersuchung der gemahlenen Vanilleschoten zeigte keine Auffälligkeiten.
Zudem waren folgende Parameter Bestandteil der Untersuchung: (fettfreie) Trockenmasse, Asche, Natrium/Salzäquivalente, Kohlenhydrate berechnet, Nickel fakultativ bei Produkten mit Soja.
Abwertungen
Abwertungen bewirken, dass sich Produktmängel verstärkt auf das test-Qualitätsurteil auswirken. Sie sind in der Tabelle mit einem Sternchen *) gekennzeichnet. Folgende Abwertungen setzten wir ein: Lautete das Urteil für die Aromatisierung ausreichend, werteten wir das test-Qualitätsurteil um eine Note ab. Bei mangelhafter Aromatisierung konnte das test-Qualitätsurteil nicht besser sein. War die Deklaration mangelhaft, konnte das test-Qualitätsurteil nur eine halbe Note besser sein.
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