Vanille: Die Aromatypen
Wie Lebensmittelhersteller Aromastoffe bezeichnen und im Zutatenverzeichnis kennzeichnen müssen, steht in der EU-Aromenverordnung.
- Vanilleextrakt. Es wird zu 100 Prozent aus der Schote gewonnen und ist das hochwertigste Vanillearoma.
- Natürliches Vanillearoma. Es kann ausschließlich, muss aber mindestens zu 95 Prozent aus der Vanille stammen. 5 Prozent vanillefremde, natürliche Aromastoffe dürfen den Geschmack nicht verstärken, sondern nur abrunden. Vanillin aus anderen natürlichen Rohstoffen darf nicht zugemischt werden.
- Natürliches Vanillearoma mit anderen natürlichen Aromen. Es sind mehr als 5 Prozent natürliches Fremdaroma erlaubt. Der Anteil der Vanille muss aber so groß sein, dass ihr Aroma leicht zu erkennen ist.
- Natürliches Aroma. Gemisch aus mehreren Aromastoffen, die in der Natur vorkommen und aus pflanzlichen, tierischen oder mikrobiologischen Ausgangsstoffen nach festgelegten Verfahren hergestellt sind. Aus Vanille darf nichts stammen.
- Aroma. Dahinter können sich alle Aromastoffe verbergen – sowohl natürliche als auch nicht-natürliche.
- Steht Vanille, Vanilleschoten oder Vanillepulver im Zutatenverzeichnis, ist gemahlene Schote drin, nicht nur die Aromastoffe. Extrahierte Vanilleschoten sind dagegen aromaarm, sie sorgen nur für die typischen schwarzen Punkte.
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