
Jetzt hat auch der Bundesgerichtshof geurteilt: Autobanken haben ihre Kunden über viele Jahre hinweg unzureichend über ihre Rechte informiert. Zahlreiche Verträge sind deshalb auch Jahre nach Vertragsschluss noch widerruflich. Hat der Händler den Vertrag vermittelt, können sie ihren Wagen zurückgeben und erhalten Anzahlung und Raten zurück. Kreditnehmer müssen aber nach Widerruf für den objektiven Wertverlust des Wagens zahlen.
BGH: Viele Verträge widerruflich
Der Bundesgerichtshof hat geurteilt: Die in Deutschland üblichen Verbraucherinformationen zu Kredit- und Leasingverträgen mit dem Verweis auf gesetzliche Regeln, die ihrerseits auf weitere Vorschriften verweisen, sind unzureichend. Nur wenn Banken und Sparkassen das gesetzliche Muster für die Informationen korrekt verwendet haben, läuft die Widerrufsfrist ganz normal nach zwei Wochen ab. Doch das ist selten. Oft enthalten die Vertragsinformationen Hinweise auf eine Restschuldversicherung, die Verbraucher gar nicht abgeschlossen haben. Die Folge: Viele Autobank-Kreditverträge und -Leasingverträge können damit auch Jahre nach Vertragsschluss noch widerrufen werden.
Tipp: Sie suchen eine gute Finanzierung für Ihren Wagen? Hier hilft Ihnen der laufend aktualisierte Vergleich Autofinanzierung der Stiftung Warentest.
Klagen ohne Risiko
Selbst bei eindeutig fehlerhaften Verträgen gilt allerdings: Autobanken lassen Kunden oft abblitzen, wenn diese selbst ihre Rechte fordern. Ohne Rechtsanwalt und Gericht geht gar nichts. Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung können Betroffene selbst einen Rechtsanwalt einschalten, ohne Gerichtskosten und Anwaltshonorare zahlen zu müssen. Mit Selbstbeteiligung sind die Kosten auf den mit der Versicherung vereinbarten Betrag begrenzt. Sofern am Ende die Bank den Rechtsstreit verliert, muss sie alle Kosten einschließlich der Selbstbeteiligung übernehmen. Ohne Rechtsschutzversicherung ist es nicht ratsam, den Kreditwiderruf per Anwalt und Gericht durchzusetzen. Das Risiko, dass Kreditnehmer zumindest einen Teil der Gerichtskosten und Anwaltshonorare selbst zahlen müssen, ist hoch. Der Kreditwiderruf lohnt dann in der Regel nicht mehr und kann sogar sehr teuer werden.
Chance für Fahrer von Dieselskandal-Autos
Die Folge der Banken-Fehler bei der Information ihrer Kunden: Kredit- und Leasingnehmer können ihre Verträge auch heute noch widerrufen. Tun sie das, muss die Bank bisher gezahlte Raten und die Anzahlung erstatten. Hat wie üblich der Autohändler den Kreditvertrag vermittelt, können Kunden auch das Auto zurückgeben. Auch Besitzer von Autos mit illegaler Motorsteuerung können ihren Wagen auf diese Weise also leicht wieder loswerden.
Streit um Wertersatz
Ob sich Kreditnehmer bei der Rückabwicklung von Kredit- und Kaufvertrag nach Widerruf den Wertverlust des Autos anrechnen lassen müssen, ist umstritten. Der Bundesgerichtshof hat jetzt geurteilt: Autobesitzer müssen für den Wertverlust zahlen. Verbraucheranwälte halten das für falsch und nicht mit dem EU-Recht vereinbar. Sie glauben: Über kurz oder lang wird der Europäische Gerichtshof den Bundesgerichtshof korrigieren. Einstweilen gilt allerdings: Autobesitzer müssen sich beim Widerruf des Kredits für die Finanzierung des Wagens auf den Ausgleich des Wertverlusts einstellen.
Fest steht: Maßgeblich ist der objektive Wertverlust. Die Gewinnmarge des Verkäufers ist nicht zu berücksichtigen. Verbraucheranwälte glauben: Es sind nur Wertverluste auszugleichen, die auf der Nutzung des Wagens beruhen. Der Wertverlust, der mit der Prüfung der Ware verbunden ist, und der auf bloßem Zeitablauf beruht, ist nicht auszugleichen. Auch die Mehrwertsteuer darf nicht zur Verkürzung der Verbraucherrechte führen. Skandalautobesitzer haben über den Kreditwiderruf die Chance, besser abzuschneiden als mit einer Schadenersatzklage gegen den Hersteller. Dort ist nämlich nach den Ansagen der allermeisten Gerichte eine Nutzungsentschädigung anhand der mit dem Wagen gefahrenen Kilometer zu errechnen, die oft höher liegen dürfte als der objektive Wertverlust.
Restrisiko Rechtsmissbrauch
Der Bundesgerichtshof deutet in seinem neuen Urteil an: Der Widerruf von Autokreditverträgen kann als Rechtsmissbrauch zu werten sein, soweit Autobesitzer sich erst spät im Prozess darauf berufen, dass Banken die gesetzliche Musterinformation nicht korrekt verwendet haben. Die Land- und Oberlandesgerichte müssen das anhand aller Umstände im Einzelfall prüfen. Verbraucheranwälte glauben, dass die Gerichte Klagen allenfalls in Einzelfällen wegen Rechtsmissbrauchs abweisen werden.
Tipps und Musterbrief
Autobanken haben Kredit- und Leasingnehmer von Juni 2010 an nicht korrekt über das Widerrufsrecht informiert. Die Folge: Die eigentlich nur zweiwöchige Frist für den Widerruf beginnt nicht zu laufen. Kreditnehmer können auch vor Jahren abgeschlossene Verträge noch widerrufen. Sie können dann das finanzierte Auto zurückgeben. Hier geben die Rechtsexperten der Stiftung Warentest Tipps für den Autokreditwiderruf.
Betroffene Verträge
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (vom 26. März 2020, Aktenzeichen: C-66/19) und dem Urteil des Bundesgerichtshofs (vom 27.10.2020, Aktenzeichen: XI ZR 498/19) zu den Verbraucherinformationen zu Kreditverträgen steht fest: Sie können alle Autokreditverträge ohne exakt den gesetzlichen Mustern entsprechenden Vertragsinformationen auch Jahre nach ihrem Abschluss noch widerrufen, so lange sie noch nicht vollständig abgewickelt sind. Lohnend ist der Widerruf oft, wenn Autokauf und Kredit- oder Leasingvertrag aus einer Hand kamen und so wie oft der Autohändler den Vertrag zur Finanzierung des Wagens vermittelt hat.
Kundenvorteil
Wenn Sie solche mit einem Autokauf verbundenen Kredit- oder Leasingverträge widerrufen, müssen Sie anschließend Ihr Auto zurückgeben. Im Gegenzug erhalten Sie sowohl die Anzahlung als auch die Kredit- oder Leasingraten zurück. Nur die – meist nicht sonderlich hohen – Kreditzinsen darf die Bank behalten. Außerdem haben Sie der Bank den objektiven Wertverlust des Wagens auszugleichen. Der Gewinn des Händlers ist aber nicht zu berücksichtigen Verbraucheranwälte meinen außerdem: Nur auf der Benutzung des Wagens jenseits seiner Prüfung gleich nach Kauf beruhender Wertverlust zählt. Die durch Zeitablauf, Skandale oder die Entwicklung neuer Modelle bedingte Wertminderung ist nicht auszugleichen. Auch die bei Kauf zu zahlende Mehrwertsteuer dürfe Verbraucher nicht belasten. Bei Autos mit illegaler Motorsteuerung sind zugunsten des Käufers zusätzliche Abzüge beim Wert des neuen Wagens nötig.
Text Musterschreiben
Wenn Sie sicher sind, dass Sie Ihren Vertrag widerrufen wollen, schreiben Sie an die in Ihrem Vertrag angegebene Adresse der Bank oder Sparkasse:
„Hiermit widerrufe ich die auf den Abschluss des Kreditvertrags mit der Nr. ____ gerichtete Willenserklärung. Dazu bin ich trotz der seit Vertragsschluss vergangenen Zeit berechtigt, weil Sie mich nicht entsprechend der Vorgaben in den EU-Richtlinien über den Vertrag und mein Widerrufsrecht informiert haben. Ich erwarte, dass Sie mir innerhalb von zwei Wochen ab Zugang dieses Schreibens bei Ihnen den Widerruf und die Rückabwicklung des Vertrags und des finanzierten Kaufvertrags bestätigen. Bleibt die Bestätigung aus oder verweigern Sie den Widerruf, werde ich ohne weitere Ankündigung rechtliche Schritte einleiten. Sollten nach Zugang dieses Schreibens bei Ihnen noch Zahlungen von mir an Sie erfolgen, haben Sie diese als ungerechtfertigte Bereicherung herauszugeben; ich behalte mir vor, die Erstattung zu fordern.“
Verschicken Sie das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein. Bewahren Sie den unterzeichneten Rückschein gut auf. Wenn Sie nach Ablauf der Frist einen Rechtsanwalt einschalten, haben Sie gute Chancen, dass die Bank auch für dessen außergerichtliche Tätigkeit zahlen muss. Schalten Sie den Rechtsanwalt sofort ein, müssen Sie für dessen Tätigkeit vor Klageerhebung in der Regel selbst zahlen.
Mögliche Bankenreaktion
Zuweilen melden sich Mitarbeiter der Bank nach einem Widerruf telefonisch. Sie können sich in so einem Fall etwaige Vorschläge ruhig anhören. Sie sollten sich aber auf keine Diskussion darüber einlassen, ob der Widerruf sinnvoll ist und was er Ihnen konkret bringt. Erklären Sie nicht, warum Sie den Vertrag widerrufen haben. Sie müssen dafür keinen Grund nennen. Der Widerruf ist Ihr gutes Recht. Verweisen Sie auf Ihr Widerrufschreiben und bekräftigen Sie die Forderung auf Bestätigung des Widerrufs.
Anwaltsprüfung
Bleibt die Bestätigung des Widerrufs aus, sollten Sie Ihren Fall von einem Rechtsanwalt prüfen lassen, der Erfahrungen mit dem Widerruf von Autokreditverträgen der betreffenden Bank hat. test.de bietet Ihnen eine nach Autokreditbank sortierte Liste mit Rechtsanwälten, die test.de gegenüber versichert haben, Mandate zu Verträgen der jeweiligen Bank erfolgreich bearbeitet zu haben:
Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben oder rechtzeitig vor dem Widerruf abschließen, muss diese für die Kosten des Rechtsstreits zahlen, sofern ein Kreditwiderruf nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist: Vergleich Verkehrsrechtsschutzversicherung. Bei den meisten klassischen Rechtsschutzversicherern gibt es solche Ausschlüsse bereits. Beispiel für eine solche Ausschlussklausel:
„Es besteht kein Rechtsschutz, wenn (...) der Versicherungsnehmer ein Recht (z. B. Widerruf) ausübt (...) und sich als Voraussetzung dafür auf die Mangelhaftigkeit der (...) Belehrung (...) beruft (...).“
Spezialanbieter, die – wie etwa der ADAC – nur Verkehrsrechtsschutz anbieten, müssen die Kosten für Kreditwiderrufsstreitigkeiten oft übernehmen. Fragen Sie im Zweifel beim Anwalt nach, ob Ihre Versicherung zahlen muss. Beachten Sie: Nach Abschluss von Rechtsschutzversicherungsverträgen gilt oft eine dreimonatige Wartezeit. Falls Sie selbst zahlen müssen, sollten Sie sich gut überlegen, ob Sie gegen die Bank vorgehen. Die Erfolgsaussichten sind gut, aber es gibt ein erhebliches Risiko, zumindest einen Teil der Gerichtskosten und der Rechtsanwaltshonorare selbst zahlen müssen. Der Widerruf dürfte dann ganz oft nicht mehr lohnen und kann sogar sehr teuer werden.
Prozessfinanzierung
Auch ohne Rechtsschutzversicherung können Sie den Autokreditwiderruf womöglich ohne Prozesskosten durchsetzen. Einzelheiten dazu bei der IG Widerruf.
Diese Anwälte helfen
Bleibt die Bestätigung des Widerrufs aus, sollten Sie Ihren Fall von einem Rechtsanwalt prüfen lassen, der Erfahrungen mit dem Widerruf von Autokreditverträgen der betreffenden Bank hat. Hier finden Sie eine Liste von Rechtsanwälten, die test.de gegenüber versichert haben, Mandate zu Verträgen der jeweiligen Bank erfolgreich bearbeitet zu haben:
AKF Bank GmbH & Co KG
Hahn Rechtsanwälte, 20459 Hamburg
Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann, 73730 Esslingen
ALD Lease Finanz GmbH
Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann, 73730 Esslingen
Alfa Romeo Bank
(Zweigniederlassung der FCA Bank Deutschland GmbH)
Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte, 54296 Trier
Rechtsanwalt Sebastian Koch, 61231 Bad Nauheim
Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann, 73730 Esslingen
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft, 77933 Lahr
ALS Auto-Leasing-Service GmbH
Hahn Rechtsanwälte, 20459 Hamburg
Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann, 73730 Esslingen
Audi Bank --> VW Bank
Auto Europa Bank
(Zweigniederlassung der Volkswagen Bank GmbH)
Rechtsanwältin Anja Uelhoff, 20354 Hamburg
HB Bernd Rechtsanwälte, 30159 Hannover/37073 Göttingen/37115 Duderstadt/37327 Leinefeld
Dr. Sincar & Basun Rechtsanwälte, 40549 Düsseldorf
Kraus Ghendler Ruvinskij Anwaltskanzlei, 50674 Köln
Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte, 54296 Trier
Eser Rechtsanwälte, 70174 Stuttgart
Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann, 73730 Esslingen
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft, 77933 Lahr
KMP3G Klamert + Partner Rechtsanwälte, 80336 München
Bank11 für Privatkunden und Handel GmbH
Hahn Rechtsanwälte, 20459 Hamburg
Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte, 54296 Trier
Rechtsanwalt Andreas H. Paul, 63571 Gelnhausen
Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann, 73730 Esslingen
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft, 77933 Lahr
Rechtsanwalt Bernd Paschek, 86150 Augsburg
BDK Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe GmbH
Poppelbaum & Geigenmüller Rechtsanwälte, 12203 Berlin
Rechtsanwalt Dr. Stefan Schweers, 13189 Berlin
Hahn Rechtsanwälte, 20459 Hamburg
Schwering Rechtsanwälte, 30519 Hannover
Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte, 54296 Trier
Rechtsanwalt Simon Bender, 61440 Oberursel
Rechtsanwalt Andreas H. Paul, 63571 Gelnhausen
Rechtsanwalt Michael Ruhnke, 67061 Ludwigshafen
Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann, 73730 Esslingen
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft, 77933 Lahr
KMP3G Klamert + Partner Rechtsanwälte, 80336 München
BMW Bank GmbH
Poppelbaum & Geigenmüller Rechtsanwälte, 12203 Berlin
Rechtsanwältin Anja Uelhoff, 20354 Hamburg
HB Bernd Rechtsanwälte, 30159 Hannover/37073 Göttingen/37115 Duderstadt/37327 Leinefeld
Schwering Rechtsanwälte, 30519 Hannover
Kraus Ghendler Ruvinskij Anwaltskanzlei, 50674 Köln
Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte, 54296 Trier
Rechtsanwalt Simon Bender, 61440 Oberursel (Taunus)
Rechtsanwalt Andreas H. Paul, 63571 Gelnhausen
Eser Rechtsanwälte, 70174 Stuttgart
Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann, 73730 Esslingen
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft, 77933 Lahr
Rechtsanwalt Bernd Paschek, 86150 Augsburg
BW Bank Baden-Württembergische Bank
(unselbstständige Anstalt der Landesbank Baden-Württemberg, finanziert Autos von Porsche)
Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte, 54296 Trier
Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann, 73730 Esslingen
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft, 77933 Lahr
Commerz Finanz GmbH
mzs-Rechtsanwälte, 40237 Düsseldorf
Kraus Ghendler Ruvinskij Anwaltskanzlei, 50674 Köln
Eser Rechtsanwälte, 70174 Stuttgart
Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann, 73730 Esslingen
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft, 77933 Lahr
Rechtsanwalt Bernd Paschek, 86150 Augsburg
Consors Finanz
(BNP Paribas S. A. Niederlassung Deutschland)
Gansel Rechtsanwälte, 10179 Berlin
mzs-Rechtsanwälte, 40237 Düsseldorf
Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte, 54296 Trier
Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann, 73730 Esslingen
CreditPlus Bank AG
Dr. Sincar & Basun Rechtsanwälte, 40549 Düsseldorf
Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte, 54296 Trier
Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann, 73730 Esslingen
DSL Bank
(Niederlassung der Deutsche Bank AG)
Rechtsanwalt Simon Bender, 61440 Oberursel (Taunus)
Fiat Bank
(Zweigniederlassung der FCA Bank Deutschland GmbH)
Hahn Rechtsanwälte, 20459 Hamburg
Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte, 54296 Trier
Rechtsanwalt Sebastian Koch, 61231 Bad Nauheim
Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann, 73730 Esslingen
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft, 77933 Lahr
Rechtsanwalt Bernd Paschek, 86150 Augsburg
Rechtsanwalt Gerd Lenuzza, 99084 Erfurt
Ford Bank
(Niederlassung der FCE Bank plc)
Gansel Rechtsanwälte, 10179 Berlin
Poppelbaum & Geigenmüller Rechtsanwälte, 12203 Berlin
mzs-Rechtsanwälte, 40237 Düsseldorf
Kraus Ghendler Ruvinskij Anwaltskanzlei, 50674 Köln
Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte, 54296 Trier
Rechtsanwalt Simon Bender, 61440 Oberursel (Taunus)
Rechtsanwalt Andreas H. Paul, 63571 Gelnhausen
Rechtsanwältin Barbara Riegel, 64293 Darmstadt
Rechtsanwältin Eva Scheichen-Ost, 64293 Darmstadt
Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann, 73730 Esslingen
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft, 77933 Lahr
Rechtsanwalt Bernd Paschek, 86150 Augsburg
Glienicke British Cars Frankfurt am Main GmbH & Co. KG
Rechtsanwalt Andreas H. Paul, 63571 Gelnhausen
Honda Bank GmbH
Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte, 54296 Trier
Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann, 73730 Esslingen
Hyundai Capital Bank Europe GmbH
Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte, 54296 Trier
Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann, 73730 Esslingen
Jaguar Bank
(Zweigniederlassung der FCA Bank Deutschland GmbH)
Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte, 54296 Trier
Rechtsanwalt Sebastian Koch, 61231 Bad Nauheim
Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann, 73730 Esslingen
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft, 77933 Lahr
Rechtsanwalt Gerd Lenuzza, 99084 Erfurt
Jeep Bank
(Zweigniederlassung der FCA Bank Deutschland GmbH)
Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte, 54296 Trier
Rechtsanwalt Sebastian Koch, 61231 Bad Nauheim
Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann, 73730 Esslingen
Lancia Bank
(Zweigniederlassung der FCA Bank Deutschland GmbH)
Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte, 54296 Trier
Rechtsanwalt Sebastian Koch, 61231 Bad Nauheim
Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann, 73730 Esslingen
Rechtsanwalt Gerd Lenuzza, 99084 Erfurt
Land Rover Bank
(Zweigniederlassung der FCA Bank Deutschland GmbH)
Poppelbaum & Geigenmüller Rechtsanwälte, 12203 Berlin
Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte, 54296 Trier
Rechtsanwalt Sebastian Koch, 61231 Bad Nauheim
Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann, 73730 Esslingen
Rechtsanwalt Gerd Lenuzza, 99084 Erfurt
Lotus Financial Services
(AKF Bank GmbH & Co. KG)
Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte, 54296 Trier
Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann, 73730 Esslingen
KMP3G Klamert + Partner Rechtsanwälte, 80336 München
Maserati Bank
(Zweigniederlassung der FCA Bank Deutschland GmbH)
Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte, 54296 Trier
Rechtsanwalt Sebastian Koch, 61231 Bad Nauheim
Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann, 73730 Esslingen
Rechtsanwalt Gerd Lenuzza, 99084 Erfurt
MCE Bank GmbH
(Mitsubishi)
Rechtsanwalt Dr. Stefan Schweers, 13189 Berlin
Kraus Ghendler Ruvinskij Anwaltskanzlei, 50674 Köln
Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte, 54296 Trier
Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann, 73730 Esslingen
Mercedes-Benz Bank AG
Rechtsanwältin Anja Uelhoff, 20354 Hamburg
HB Bernd Rechtsanwälte, 30159 Hannover/37073 Göttingen/37115 Duderstadt/37327 Leinefeld
Schwering Rechtsanwälte, 30519 Hannover
Dr. Sincar & Basun Rechtsanwälte, 40549 Düsseldorf
Kraus Ghendler Ruvinskij Anwaltskanzlei, 50674 Köln
Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte, 54296 Trier
Rechtsanwältin Barbara Riegel, 64293 Darmstadt
Rechtsanwältin Eva Scheichen-Ost, 64293 Darmstadt
Eser Rechtsanwälte, 70174 Stuttgart
Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann, 73730 Esslingen
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft, 77933 Lahr
KMP3G Klamert + Partner Rechtsanwälte, 80336 München
Rechtsanwalt Bernd Paschek, 86150 Augsburg
Rechtsanwalt Gerd Lenuzza, 99084 Erfurt
Mercedes-Benz Leasing GmbH
Poppelbaum & Geigenmüller Rechtsanwälte, 12203 Berlin
Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte, 54296 Trier
Rechtsanwalt Sebastian Koch, 61231 Bad Nauheim
Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann, 73730 Esslingen
MKG Bank
(Zweigniederlassung der MCE Bank GmbH)
Kraus Ghendler Ruvinskij Anwaltskanzlei, 50674 Köln
Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte, 54296 Trier
Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann, 73730 Esslingen
Mobility Concept GmbH
Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann, 73730 Esslingen
Nissan Bank
(Geschäftsbereich der RCI Banque S.A., Niederlassung Deutschland)
Schwering Rechtsanwälte, 30519 Hannover
mzs-Rechtsanwälte, 40237 Düsseldorf
Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte, 54296 Trier
Rechtsanwalt Simon Bender, 61440 Oberursel
Rechtsanwalt Andreas H. Paul, 63571 Gelnhausen
Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann, 73730 Esslingen
Opel Bank GmbH und Opel Bank SA Niederlassung Deutschland
Rechtsanwalt Dr. Stefan Schweers, 13189 Berlin
Poppelbaum & Geigenmüller Rechtsanwälte, 12203 Berlin
Hahn Rechtsanwälte, 20459 Hamburg
Dr. Sincar & Basun Rechtsanwälte, 40549 Düsseldorf
Kraus Ghendler Ruvinskij Anwaltskanzlei, 50674 Köln
Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte, 54296 Trier
Rechtsanwalt Andreas H. Paul, 63571 Gelnhausen
Rechtsanwältin Barbara Riegel, 64293 Darmstadt
Rechtsanwältin Eva Scheichen-Ost, 64293 Darmstadt
Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann, 73730 Esslingen
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft, 77933 Lahr
Rechtsanwalt Bernd Paschek, 86150 Augsburg
Opel Leasing GmbH
Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte, 54296 Trier
Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann, 73730 Esslingen
Porsche Financial Service GmbH & Co KG
Poppelbaum & Geigenmüller Rechtsanwälte, 12203 Berlin
Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte, 54296 Trier
Eser Rechtsanwälte, 70174 Stuttgart
Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann, 73730 Esslingen
Rechtsanwalt Bernd Paschek, 86150 Augsburg
PSA Bank Deutschland GmbH
(Peugeot, Citroen)
Poppelbaum & Geigenmüller Rechtsanwälte, 12203 Berlin
Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte, 54296 Trier
Rechtsanwalt Andreas H. Paul, 63571 Gelnhausen
Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann, 73730 Esslingen
Renault Bank
(RCI Banque S. A., Niederlassung Deutschland)
Poppelbaum & Geigenmüller Rechtsanwälte, 12203 Berlin
Rechtsanwalt Dr. Stefan Schweers, 13189 Berlin
Schwering Rechtsanwälte, 30519 Hannover
mzs-Rechtsanwälte, 40237 Düsseldorf
Kraus Ghendler Ruvinskij Anwaltskanzlei, 50674 Köln
Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte, 54296 Trier
Rechtsanwalt Sebastian Koch, 61231 Bad Nauheim
Rechtsanwaltskanzlei Köylüce, 63450 Hanau
Rechtsanwalt Andreas H. Paul, 63571 Gelnhausen
Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann, 73730 Esslingen
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft, 77933 Lahr
Santander Consumer Bank AG
Poppelbaum & Geigenmüller Rechtsanwälte, 12203 Berlin
HB Bernd Rechtsanwälte, 30159 Hannover/37073 Göttingen/37115 Duderstadt/37327 Leinefeld
mzs-Rechtsanwälte, 40237 Düsseldorf
Dr. Sincar & Basun Rechtsanwälte, 40549 Düsseldorf
Rechtsanwalt Arnd S. Tenfelde, 49074 Osnabrück
Rechtsanwalt Kurt Spangenberg, 49661 Cloppenburg
HMS.Barthelmeß Görzel Rechtsanwälte, 50674 Köln
Kraus Ghendler Ruvinskij Anwaltskanzlei, 50674 Köln
Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte, 54296 Trier
VHM-Anwälte, 56086 Koblenz
Rechtsanwalt Sebastian Koch, 61231 Bad Nauheim
Rechtsanwalt Andreas H. Paul, 63571 Gelnhausen
Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann, 73730 Esslingen
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft, 77933 Lahr
KMP3G Klamert + Partner Rechtsanwälte, 80336 München
S-Kreditpartner GmbH
(„Kreditpartner der Sparkassen“)
Schwering Rechtsanwälte, 30519 Hannover
Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte, 54296 Trier
Rechtsanwalt Andreas H. Paul, 63571 Gelnhausen
Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann, 73730 Esslingen
Sixt Leasing SE
Schwering Rechtsanwälte, 30519 Hannover
Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte, 54296 Trier
Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann, 73730 Esslingen
Targobank AG
Dr. Sincar & Basun Rechtsanwälte, 40549 Düsseldorf
Rechtsanwalt Simon Bender, 61440 Oberursel (Taunus)
Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann, 73730 Esslingen
Toyota Kreditbank GmbH
mzs-Rechtsanwälte, 40237 Düsseldorf
Dr. Sincar & Basun Rechtsanwälte, 40549 Düsseldorf
Kraus Ghendler Ruvinskij Anwaltskanzlei, 50674 Köln
Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte, 54296 Trier
Rechtsanwalt Simon Bender, 61440 Oberursel
Rechtsanwalt Michael Ruhnke, 67061 Ludwigshafen
Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann, 73730 Esslingen
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft, 77933 Lahr
Rechtsanwalt Bernd Paschek, 86150 Augsburg
VW-Bank und ihre Zweigstellen für Seat, Skoda und Audi:
Poppelbaum & Geigenmüller Rechtsanwälte, 12203 Berlin
Rechtsanwalt Dr. Stefan Schweers, 13189 Berlin
Rechtsanwältin Anja Uelhoff, 20354 Hamburg
Hahn Rechtsanwälte, 20459 Hamburg
Rechtsanwalt Dirk-Andreas Hengst, 22081 Hamburg
Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser, 24103 Kiel
Rechtsanwaltskanzlei Hermann Kaufmann, 28199 Bremen
HB Bernd Rechtsanwälte, 30159 Hannover/37073 Göttingen/37115 Duderstadt/37327 Leinefeld
Schwering Rechtsanwälte, 30519 Hannover
mzs-Rechtsanwälte, 40237 Düsseldorf
Dr. Sincar & Basun Rechtsanwälte, 40549 Düsseldorf
Wilde Beuger Solmecke Rechtsanwälte, 50672 Köln
HMS.Barthelmeß Görzel Rechtsanwälte, 50674 Köln
Kraus Ghendler Ruvinskij Anwaltskanzlei, 50674 Köln
Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte, 54296 Trier
Sebastian Koch, 61231 Bad Nauheim
Rechtsanwalt Simon Bender, 61440 Oberursel
Rechtsanwaltskanzlei Köylüce, 63450 Hanau
Rechtsanwalt Andreas H. Paul, 63571 Gelnhausen
Rechtsanwältin Barbara Riegel, 64293 Darmstadt
Rechtsanwältin Eva Scheichen-Ost, 64293 Darmstadt
Rechtsanwalt Michael Ruhnke, 67061 Ludwigshafen
Eser Rechtsanwälte, 70174 Stuttgart
Rechtsanwalt Michael Staudenmayer, 70563 Stuttgart
Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann, 73730 Esslingen
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft, 77933 Lahr
KMP3G Klamert + Partner Rechtsanwälte, 80336 München
Rechtsanwalt Bernd Paschek, 86150 Augsburg
Tolle.Hoffmann Rechtsanwälte, 90419 Nürnberg
Ratis Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 94032 Passau
Rechtsanwalt Gerd Lenuzza, 99084 Erfurt
VW-Leasing GmbH
Gansel Rechtsanwälte, 10179 Berlin
Poppelbaum & Geigenmüller Rechtsanwälte, 12203 Berlin
Rechtsanwalt Dr. Stefan Schweers, 13189 Berlin
Poppelbaum & Geigenmüller Rechtsanwälte, 12203 Berlin
Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte, 54296 Trier
Rechtsanwalt Simon Bender, 61440 Oberursel
Rechtsanwalt Andreas H. Paul, 63571 Gelnhausen
Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann, 73730 Esslingen
Sollten uns weitere Kanzleien einschlägige Erfolge nachweisen, werden wir diese ebenfalls nennen. Bitte melden Sie sich per E-Mail bei test.de. Vielen Dank!
Sammlung wichtiger Urteile
Verbraucherfreundliche Entscheidungen...
...gegen AKF Leasing GmbH
Landgericht Wuppertal, Urteil vom 21.10.2019
Aktenzeichen: 17 O 62/19
Klägervertreter: Rechtsanwalt Andreas H. Paul, Gelnhausen
Besonderheit: Das Gericht verurteilte die AKF Leasing GmbH zur Rückzahlung sämtlicher Leasingraten und der Sonderzahlung. Die Bank hatte es versäumt, den Kunden zu dem 2016 geschlossenen Vertrag über die zuständige Aufsichtsbehörde zu informieren. Das Urteil ist rechtskräftig. Die Bank verzichtete darauf, Berufung einzulegen.
[eingefügt 22.11.2019]
...gegen Bank11 für Privatkunden und Handel GmbH
Landgericht Düsseldorf, Hinweis vom 17.12.2019
Aktenzeichen: 10 O 241/19
Klägervertreter: Rechtsanwalt Andreas H. Paul, Gelnhausen
Besonderheit: Das Gericht hält für möglich, dass sich aus dem Vertrag nicht deutlich genug ergibt, wann die erste Rate zu zahlen ist und sie dementsprechend vom Konto eingezogen wird. Wenn das zutrifft, fehlt eine Pflichtinformation und konnte der Kläger den Vertrag noch Jahre nach Abschluss widerrufen. Die Parteien verhandeln jetzt über einen Vergleich.
[eingefügt 23.01.2020]
Landgericht Düsseldorf, Hinweis vom 09.04.2020
Aktenzeichen: 13 O 198/18
Klägervertreter: Rechtsanwalt David Stader, Köln
Besonderheit: Das Gericht weist darauf hin, dass die Information über das Widerrufsrecht nach dem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26.03.2020, Aktenzeichen: C-66/18 unzureichend ist. Sie gilt nur dann nach deutschem Recht ausnahmsweise trotzdem als korrekt, wenn Banken das gesetzliche Muster für eine solche Information korrekt verwendet haben. Sie dürfen nicht nur nicht vom gesetzlichen Text abweichen, sondern müssen auch sämtliche Gestaltungshinweise vollständig beachten. Das Gericht empfiehlt den Parteien dringend, einen Vergleich abzuschließen.
[eingefügt 27.04.2020]
Oberlandesgericht Düsseldorf, Hinweis vom 07.10.2020
Aktenzeichen: I-9 U 112/20
Klägervertreter: Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann, 73730 Esslingen
Besonderheit: Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies im Streit um den Widerruf eines Autoskreditvertrags der Bank11 von Februar 2014 darauf hin, dass entsprechend der Vorgaben des Europäischen Gerichtshof zu entscheiden sein dürfte. Danach ist die Widerrufsinformation mit Verweis auf gesetzliche Verweise nicht klar und prägnant, so dass Kreditnehmer den Vertrag auch Jahre nach seinem Abschluss noch widerrufen können. Wegen einer Vielzahl von Autokreditfällen sei aber nicht so bald mit einem Verhandlungstermin zu rechnen. Das Gerichte regte an, über einen Vergleich zu verhandeln.
[eingefügt 19.10.2020]
...gegen Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe GmbH
Landgericht Hamburg, (Versäumnis-)Urteil vom 29.06.2019
Aktenzeichen: 330 O 145/18 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Hahn Rechtsanwälte, 20459 Hamburg
Besonderheit: Das Landgericht Hamburg hält einen Vertrag der Bank vom 05.01.2015 für fehlerhaft; der Kläger konnte ihn auch Jahre nach Vertragsschluss noch widerrufen. Details sind nicht bekannt. Es handelt sich um ein so genanntes „Versäumnisurteil“. Die Anwälte der Bank haben keinen Antrag gestellt. Das kann taktische Gründe haben. Die Bank kann Einspruch einlegen. Das Verfahren vor dem Landgericht wird dann fortgesetzt.
[eingefügt 20.06.2019]
...gegen BMW Bank GmbH
Landgericht Ravensburg, Urteil vom 30.07.2019
Aktenzeichen: 2 O 90/19 (nicht rechtskräftig)
Klägerinvertreter: Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte, 54296 Trier
Besonderheit: Es ging um die Finanzierung für einen BMW 120d, den der Kläger im November 2016 gekauft hatte. „Soweit das Darlehen bereits ausbezahlt wurde, haben Sie es (...) zurückzuzahlen (...)“, hieß es in den Vertragunterlagen zu den Widerrufsfolgen. Das sei keine korrekte Informationen über die Rechtsfolgen des Widerrufs.
Besonders verbraucherfreundlich: Der Bank stehe auch keine Entschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen 65 000 Kilometer zu, urteilte das Landgericht Ravensburg. Eine solches Recht auf eine Nutzungsentschädigung gebe es nur, wenn die Bank Verbraucher korrekt über ihre Recht informiert.
Die von manchen Gerichten für richtig gehaltene Einschränkung auf korrekte Informationen über die Pflicht zum Wertersatz als solches hält die 2. Kammer des Landgerichts Ravensburg für falsch. Die EU-Richtlinien regelten unmissverständlich, dass Verbraucher für den Wertverlust von Wagen in keinem Fall haften, wenn sie nicht korrekt über ihr Widerrufsrecht und seine Ausübung informiert worden sind.
Weitere Einzelheiten auf der Homepage der Rechtsanwälte.
[eingefügt 03.09.2019]
Landgericht Ravensburg, Urteil vom 30.07.2019
Aktenzeichen: 2 O 115/19 (nicht rechtskräftig)
Klägerinvertreter: Kraus Ghendler Ruvinskij Anwaltskanzlei, 50674 Köln
Besonderheit: Es ging um die Finanzierung für einen Mini Cooper, den der Kläger im August 2016 für 30 560 Euro gekauft hatte. „Soweit das Darlehen bereits ausbezahlt wurde, haben Sie es (...) zurückzuzahlen (...)“, hieß es in den Vertragunterlagen zu den Widerrufsfolgen. Der Mini-Käufer hatte eine Anzahlung in Höhe von 4 500 Euro und Raten in Höhe von insgesamt 16 126,88 Euro gezahlt. Im November 2018 widerrief er den Vertrag. Das Landgericht verurteilte die BMW Bank, ihr alle Zahlungen sowohl an die Bank als auch den Autohändler nebst Zinsen zu erstatten. Er erhält jetzt genau 20 626,56 Euro. Den Wagen muss er im Gegenzug zurückgeben.
Die Bank hätte ihn auch über die Rückabwicklung des mit dem Kredit finanzierten Autokaufs informieren müssen, begründete das Gericht sein Urteil. Die Darlehensvaluta sei bei Widerruf eines verbundenen Geschäfts gerade nicht zu erstatten, sondern Kredit und finanziertes Geschäft insgesamt rückabzuwickeln. Das Recht zum Widerruf habe die Klägerin auch nicht durch die planmäßige Rückzahlung des Darlehens verwirkt.
Besonders verbraucherfreundlich: Der Bank stehe auch keine Entschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilometer zu, urteilte das Landgericht Ravensburg. Eine solches Recht auf eine Nutzungsentschädigung gebe es nur, wenn die Bank Verbraucher korrekt über ihre Recht informiert.
Die von manchen Gerichten für richtig gehaltene Einschränkung auf korrekte Informationen über die Pflicht zum Wertersatz als solches hält die 2. Kammer des Landgerichts Ravensburg für falsch. Die EU-Richtlinien regelten unmissverständlich, dass Verbraucher für den Wertverlust von Wagen in keinem Fall haften, wenn sie nicht korrekt über ihr Widerrufsrecht und seine Ausübung informiert worden sind.
[eingefügt 12.08.2019]
Landgericht Ravensburg, Urteil vom 30.07.2019
Aktenzeichen: 2 O 164/19 (nicht rechtskräftig)
Klägerinvertreter: Rechtsanwalt Andreas H. Paul, Gelnhausen vermittelt von IG Widerruf
Besonderheit: Es ging um die Finanzierung für einen BMW 120d X 3 xDrive, den die Klägerin im Juli 2014 für 43 825,49 Euro gekauft hatte. „Soweit das Darlehen bereits ausbezahlt wurde, haben Sie es (...) zurückzuzahlen (...)“, hieß es in den Vertragunterlagen zu den Widerrufsfolgen. Im Oktober 2017 zahlte die Klägerin die letzte Rate, im Januar 2019 widerrief sie den Vertrag. Das Landgericht verurteilte die BMW Bank, ihr alle Zahlungen sowohl an die Bank als auch den Autohändler nebst Zinsen zu erstatten. Sie erhält jetzt genau 45 013,51 Euro. Den Wagen muss sie zurückgeben. Das Gericht begründete sein Urteil parallel zur Sache 2 O 115/19 (s. o.).
„Das hat es in dieser Form noch nicht gegeben“, freute Rechtsanwalt Andreas H. Paul über das erste Urteil dieser Art, dass Anfang August 2019 bekannt wurde. Paul hatte bereits den Widerruf von Opel Bank und S-Kreditpartner-Finanzierungen durchgesetzt.
[eingefügt 05.08.2019]
Landgericht Ravensburg, Urteil vom 20.09.2019
Aktenzeichen: 2 O 105/19 (nicht rechtskräftig)
Klägerinvertreter: Schwering Rechtsanwälte, Hannover
Besonderheit: Es ging um die Finanzierung für einen nicht näher bezeichneten BMW. „Soweit das Darlehen bereits ausbezahlt wurde, haben Sie es (...) zurückzuzahlen (...)“, hieß es in den Vertragunterlagen zu den Widerrufsfolgen. Erneut urteilt das Landgericht Ravensburg verbraucherfreundlich. Die BMW Bank hat der Klägerin alle Zahlungen zu erstatten. Den Wagen muss sie zurückgeben. Eine Entschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilometer muss sie nicht zahlen.
[eingefügt 04.10.2019]
...gegen Commerz Finanz GmbH
Landgericht Stuttgart, Urteil vom 22.03.2018
Aktenzeichen: 14 O 340/17 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann, 73730 Esslingen am Neckar
Besonderheit: Das Gericht stellte fest, dass der Kläger nach Widerruf des bereits im Jahr 2013 geschlossenen Vertrags keine Zahlungen mehr leisten muss. Außerdem ist der Kauf eines gebrauchten Fiat-Wohnmobils mit Dieselmotor rückabzuwickeln. Der Kläger muss eine Entschädigung für die mit dem Wohnmobil gefahrenen Kilometer zahlen. Begründung fürs Urteil: Der Kreditvertrag war wegen zu kleiner und teils unscharfer Schrift schon nicht ausreichend gut lesbar. Weitere Einzelheiten zum Urteil auf der Homepage der Rechtsanwälte.
...gegen Consors Finanz (BNP Paribas S. A. Niederlassung Deutschland)
Landgericht München, Hinweis vom 22.01.2019
Aktenzeichen: 34 O 16523/18
Klägervertreter: mzs-Rechtsanwälte, 40237 Düsseldorf
Besonderheit: Der Autokäufer hatte den Kreditvertrag im August 2018 widerrufen. Die Bank wies den Widerruf des Kunden zunächst zurück. Später schrieb sie ihm erneut und bat ihn, die „Warenretoure oder Barzahlung mit dem Vertragshändler abzustimmen“, damit sie das Anliegen des Kunden abschließend bearbeiten könne. „Erst nach Erhalt einer Bestätigung durch den Händler“ könne sie die Rückabwicklung der Finanzierung veranlassen. Gleichwohl verweigerte sie später die Rückabwicklung. Zu Unrecht, meint das Landgericht. Sie müsse sich jedenfalls nach dem Grundsatz von Treu und Glauben an ihren Ansagen festhalten lassen. Der Richter empfahl den Parteien, sich zu einigen.
[eingefügt am 28.02.2019]
...gegen CreditPlus Bank AG
Landgericht Stuttgart, Urteil vom 06.12.2018
Aktenzeichen: 25 O 152/18 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte, 54296 Trier
Besonderheit: Es ging um einen Kredit über 19 680 Euro, den der Kläger im Februar 2015 zur Finanzierung eines Kia Sorento aufgenommen hatte. Das Gericht stellte fest, dass der Kläger der Bank keine Raten mehr zahlen muss. Die Bank hatte in der Widerrufsinformation unter “Besonderheiten bei weiteren Verträgen“ für den Fall des Widerrufs darüber belehrt, dass der Darlehensnehmer auch nicht mehr an den beantragten Beitritt zum Restschuldversicherungsschutz gebunden sei. Der Kläger hatte das aber gar nicht beantragt. Die Widerrufsinformation gelte auch nicht als richtig, weil die Bank die gesetzliche Musterinformation verwendete. Sie habe Gestaltungshinweise missachtet.
[eingefügt am 11.02.2018]
...gegen DSL-Bank (Niederlassung der Deutsche Bank AG)
Landgericht Bonn, Vergleich
Aktenzeichen: 2 O 219/19
Klägervertreter: Rechtsanwalt Simon Bender, Oberursel (Taunus)
Besonderheit: Die DSL-Bank akzeptierte im Streit um einen bereits 2014 vergebenen Autokredit einen für den Verbraucher günstigen Vergleich, nachdem das Gericht in der mündlichen Verhandlung im Mai darauf hingewiesen hatte, dass das Berufungsgericht die Informationen zum Kündigungsrecht und zum Darlehensvermittler für falsch halten könnte. Der Kläger bekommt jetzt einen deutlich vierstelligen Betrag und darf sein Auto behalten.
[eingefügt am 27.08.2020]
...gegen FCA Bank Deutschland GmbH
Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.10.2020
Aktenzeichen: XI ZR 498/19
Klägervertreter: Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte, 54296 Trier
Besonderheit: Es ging um die Finanzierung für einen Land Rover, den der Kläger im Juli 2017 für 32 500 Euro erworben hatte. Er enthielt die in Deutschland übliche Information über die Rechte des Kreditnehmers mit Verweis auf etliche gesetzliche Vorschriften, die ihrerseits auf andere Vorschriften verweisen. Land- und Oberlandesgericht hatten die Klage unter Hinweis auf ältere Urteile des Bundesgerichtshof abgewiesen. Der urteilte jetzt: Die Vertragsinformationen mit dem so genannten „Kaskadenverweis“ seien entsprechend der Ansagen des Europäischen Gerichtshofs im Urteil vom 26.03.2020, Aktenzeichen: C-66/18 unzureichend. Sie gelten nur dann als korrekt, wenn die Bank die gesetzlichen Mustertexte richtig verwendet hat. Entgegen der Hinweise zur Benutzung der Mustertexte hatte die FCA Bank - wie viele andere Autobanken auch - jedoch auch Hinweise zur Restschuldversicherung gegeben, obwohl der Kläger eine solche gar nicht abgeschlossen hatte.
Allerdings müsse der Kläger für den Wertverlust zahlen, den die Benutzung des Wagens über die beim Kauf erforderliche Prüfung hinaus mit sich gebracht habe. Maßgeblich sei der objektive Wert und nicht der vereinbarte Kaufpreis, erklärten die Bundesrichter.
Sie verwiesen den Fall zur weiteren Aufklärung zurück ans Oberlandesgericht Stuttgart. Die Richter dort sollen außerdem noch prüfen, ob Verwirkung vorliegt. Möglicherweise habe der Kläger sich auf bloß formale Rechtspositionen berufen.
[eingefügt am 26.11.2020]
...gegen Glienicke British Cars Frankfurt am Main GmbH & Co. KG
Landgericht Frankfurt am Main, (Versäumnis-)Urteil vom 10.07.2020
Aktenzeichen: 2-21 O 75/20
Klägervertreter: Rechtsanwalt Andreas H. Paul, Gelnhausen
Besonderheit: Es ging um einen geleasten Jaguar F-Pace. Das Gericht verurteilte das Leasingunternehmen zur Erstattung aller Raten und der Sonderzahlung ohne Anrechnung einer Nutzungsentschädigung. Mit anderen Worten: Der Kläger fuhr den Jaguar abgesehen von den Tankrechnungen völlig kostenlos. Das Leasingunternehmen stellte in der Verhandlung keinen Antrag, nachdem das Gericht sich unter Berufung auf die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts in Hamburg verbraucherfreundlich gezeigt hatte. Es erging daher ein Versäumnisurteil ohne Begründung. Das Leasingunternehmen verzichtete darauf, Einspruch einzulegen.
[eingefügt 21.07.2020]
...gegen Hyundai Capital Bank Europe GmbH
Landgericht Wuppertal, Urteil vom 31.07.2019
Aktenzeichen: 3 O 22/19 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte, 54296 Trier
Besonderheit: Es ging um die Finanzierung für einen Hyundai i40, den der Kläger im Oktober 2017 über einen Autohändler in Wuppertal abgeschlossen hatte. Der Vertrag enthalte Fehler bei der Beschreibung der Verbrauchereigenschaft. Weitere Einzelheiten zum Fall auf der Homepage der Rechtsanwälte, die bereits bei mehreren Autobanken wie jetzt auch bei der Hyundai-Bank die jeweils ersten verbraucherfreundlichen Urteile erstritten hatten.
[eingefügt am 02.09.2019]
...gegen MCE Bank GmbH
Landgericht Cottbus, Hinweis vom 21.09.2020
Aktenzeichen: 2 O 216/20
Klägervertreter: Rechtsanwalt Dr. Stefan Schweers, 13189 Berlin
Besonderheit: Das Gericht will die Bank verurteilen, weil die Information über das Recht auf einen Tilgungsplan fehlte. Weitere Einzelheiten in der Pressemitteilung des Anwalts.
[eingefügt am 24.09.2020]
Landgericht Wiesbaden, Urteil vom 09.08.2018
Aktenzeichen: 9 O 143/18 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte, 54296 Trier
Besonderheit: Das Gericht stellte fest, dass der Kläger der Bank keine Raten mehr zahlen muss. Die Bank hatte für einen Teil der Pflichtinformationen aufs Europäische Standardmerkblatt verwiesen. Das reiche nicht aus, urteilte das Landgericht Wiesbaden.
[eingefügt am 11.02.2018]
Landgericht Wiesbaden, Urteil vom 10.09.2020
Aktenzeichen: 9 O 211/19 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwalt Dr. Stefan Schweers, 13189 Berlin
Besonderheit: Es fehlte der Hinweis auf das Recht des Kreditnehmers, einen Tilgungsplan zu fordern, urteilte das Landgericht Wiesbaden. Weitere Einzelheiten in der Pressemitteilung des Anwalts.
[eingefügt am 24.09.2020]
Landgericht Wiesbaden, Urteil vom 22.09.2020
Aktenzeichen: 1 O 29/19
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 22.09.2020
Aktenzeichen: 10 U 188/19 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwalt Andreas H. Paul, Gelnhausen
Besonderheit: Es ging um die Finanzierung für einen Mitsubishi, Kauf im September 2015. Die Bank informierte den Autokäufer mit dem so genannten Kaskadenverweis über seine Rechte, der Verweis auf gesetzliche Vorschriften enthält, die ihrerseits auf weitere Regelungen verweisen. Das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main urteilt wie der Europäische Gerichtshof: Das ist weder klar noch prägnant. Da die MCE-Bank vom gesetzlichen Muster abweicht, kommt ihr auch nicht die Regelung zugute, wonach eine Information als richtig gilt, wenn sie diesem Muster entspricht. Erfreuliches Ergebnis für den Kläger: Er bekommt noch Tilgung des Kredits und dem Verkauf des Autos noch 7 500 Euro.
[eingefügt am 09.10.2020]
...gegen Mercedes-Benz Bank AG
Landgericht Berlin, Urteil vom 14.12.2018
Aktenzeichen: 38 O 62/18 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte, 54296 Trier
Besonderheit: Es ging um einen Kredit über 16 900 Euro, den der Kläger im Januar 2016 zur Finanzierung eines gebrauchten Mercedes-Benz 180 CDI T BE aufgenommen hatte. Die Bank hatte das Landgericht Berlin, in dessen Bezirk der Kläger wohnt, schon für nicht zuständig gehalten. Außerdem seien die Vertragsinformationen korrekt. Beides hielt das Gericht für falsch. Bei Verbraucherkreditverträgen sei das Landgericht zuständig, in dem der Kreditnehmer wohnt. Das sei der Leistungsort im Sinne der Zivilprozessordnung, weil er dort die Zahlungen an die Bank veranlassen müsse. Die Bank habe den Kläger nicht genau genug über die Auszahlungsbedingungen informiert, obwohl dies gerade bei einem Kredit, der nicht direkt an den Kreditnehmer, sondern gleich ans Autohaus ausgezahlt werde, von besonderer Bedeutung sei.
[eingefügt am 11.02.2018]
Landgericht Berlin, Urteil vom 15.02.2019
Aktenzeichen: 4 O 20/18 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Kraus Ghendler Ruvinskij Anwaltskanzlei, 50674 Köln
Besonderheit: Es ging um die Finanzierung für einen knapp 27 000 Euro teuren gebrauchten Mercedes-Benz B 180 CDI, den der Kläger im Februar 2016 erworben hatte. Das Gericht stellte fest, dass die Mercedes-Bank nach dem Widerruf keine Rechte aus dem Vertrag mehr gegen den Kläger herleiten kann. Clou des Urteils: Die Widerklage der Bank auf Feststellung der Pflicht zur Vergütung der mit dem Wagen gefahrenen Kilometer wies das Gericht ab. Da nicht nur die Pflichtinformationen, sondern wegen fehlender Informationen über das bei außerordentlicher Kündigung einzuhaltende Verfahren die Widerrufsbelehrung als solches fehlerhaft war, gebe es keinen Anspruch auf Herausgabe von Nutzungen. O-Ton aus der Urteilsbegründung: „Nach dem klaren Wortlaut (... des Gesetzes in der seit 13.06.2014 geltenden Fassung, Ergänzung der Redaktion) hängt die Wertersatzpflicht des Verbrauchers davon ab, dass er über sein Widerrufsrecht informiert worden ist. Dafür reicht nicht irgendeine Information aus. Vielmehr muss sie ordnungsgemäß nach den einschlägigen Vorschriften erfolgt sein“, heißt es dort. Eine fehlerhafte Belehrung stehende einer fehlenden gleich, argumentiert das Gericht und beruft sich auf den EuGH (Urteil vom 10.04.2008, Aktenzeichen: C-412/06). Im Klartext: Der Kläger erhält alle seine Zahlungen zurück. Er ist seinen Mercedes ziemlich genau drei Jahre lang völlig kostenlos gefahren. Nur die für den Kredit gezahlten Zinsen darf die Bank behalten. Alle anderen Beträge muss sie wieder herausgeben.
[eingefügt am 21.02.2019, zumindest teilweise überholt durch die Urteile des Bundesgerichtshof vom 05.11.2019, Aktenzeichen: XI ZR 650/18 und XI ZR 11/19)]
Landgericht Bochum, Urteil vom 05.03.2020
Aktenzeichen: I-1 O 374/19 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Dr. Sincar & Basun Rechtsanwälte, 40549 Düsseldorf
Besonderheit: Es ging um einen im Februar 2016 abgeschlossenen Kreditvertrag zur Finanzierung eines gebrauchten Mercedes C220 CDI BE Coupé. Das Gericht verurteilte die Mercedes-Benz-Bank zur Rückzahlung sämtlicher Raten und der Anzahlung. Davon darf die Mercedesbank allerdings noch eine noch nicht bezifferte Nutzungsentschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilometer abziehen. Die Bank hat in der Widerrufsinformation den sich aus dem Nominalzins ergebenden Tageszins mitgeteilt. Diese Information war jedoch falsch und widersprüchlich, da sie zugleich im Rahmen ihrer Geschäftsbedingungen wirksam auf die Geltendmachung von Zinsen beim Widerruf des Darlehens verzichtet hatte.
[eingefügt 16.03.2020]
Landgericht Bonn, Hinweis vom 04.06.2020
Aktenzeichen: 2 O 332/19 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwalt Andreas H. Paul, Gelnhausen
Besonderheit: Das Landgericht weist daraufhin: Sowohl die Informationen zur Vorfälligkeitsentschädigung als auch die zum nach Widerruf zu zahlenden Zins begründen ein hohes Prozessrisiko für die Bank. Die Kammer empfiehlt einen Vergleich.
[eingefügt am 15.06.2020]
Landgericht Erfurt, Urteil vom 08.03.2019
Aktenzeichen: 9 O 480/18 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwalt Gerd Lenuzza, 99084 Erfurt
Besonderheit: Es ging um die Finanzierung für einen gut 56 000 Euro teuren Mercedes-Benz V-Klasse V250 Bluetec ED/L 3200, den der Kläger im September 2014 bestellt hatte. Das Gericht stellte fest, dass der Kläger ab Zugang der Widerrufserklärung bei der Bank keine Raten mehr zahlen musste und verurteilte die Bank zur Erstattung sämtlicher gezahlter Beträge. Das waren 29 806,24 Euro. Der Kläger musste sich noch keine Nutzungsentschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilometer anrechnen lassen, das Gericht stellte allerdings fest, dass er zu einer solchen verpflichtet ist. Die Widerrufsinformationen seien widersprüchlich, weil die Bank für die Zeit nach Widerruf unterschiedliche Zinssätze nenne.
Sowohl die Mercedes Bank als auch der Kläger haben gegen das Urteil Berufung eingelegt. Das Verfahren liegt jetzt beim Thüringer Oberlandesgericht und hat dort das Aktenzeichen: 5 U 230/19.
[eingefügt am 14.03.2019 aktualisiert 08.04.2019, wohl zumindest teilweise überholt durch die Urteile des Bundesgerichtshof vom 05.11.2019, Aktenzeichen: XI ZR 650/18 und XI ZR 11/19)]
Landgericht Hof, Urteil vom 18.03.2020
Aktenzeichen: 17 O 10/19 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Hahn Rechtsanwälte, 20459 Hamburg
Besonderheit: Es ging um die im August 2016 abgeschlossene Finanzierung für einen Mercedes-Benz C 220 CDI. Das Landgericht Hof urteilte: Die vorgeschriebenen Informationen über den Vertrag und die Rechte des Kreditnehmers waren nicht korrekt. Was genau das Gericht beanstandete ist – noch jedenfalls – nicht bekannt. Die Klägeranwälte erklärten allerdings: Den Fehler enthielten alle Mercedes Bank Verträge aus der Zeit. Weitere Einzelheiten zum Urteil in der Pressemitteilung der Kläger-Anwälte.
[eingefügt am 25.03.2020]
Landgericht Potsdam, Urteil vom 19.12.2018
Aktenzeichen: 8 O 74/18 (nicht rechtskräftig)
Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 13.11.2019
Aktenzeichen: 4 U 8/19 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Ghendler Ruvinskij Rechtsanwälte, Köln
Besonderheit: Es ging um einen Kreditvertrag aus dem Jahr 2015. Das Oberlandesgericht Brandenburg bestätigte das Urteil des Landgerichts Potsdam, wonach die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zum Widerrufsrecht mangelhaft waren. Es fehlte insbesondere eine ausreichend genaue Erklärung, wie die Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Beendigung des Kredits zu berechnen ist. Weitere Einzelheiten zum Urteil im Gastbeitrag der IG Widerruf auf n-tv.de.
[eingefügt am 16.12.2019]
Landgericht Potsdam, Urteil vom 09.09.2020
Aktenzeichen: 8 O 293/19 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwalt Andreas H. Paul, Gelnhausen
Besonderheit: Es ging um die Finanzierung für einen Mercedes C180. Das Gericht stellte fest, dass der Kläger nach Widerruf weder Zinsen noch Tilgung zahlen muss. Entscheidender Fehler in den Vertragsunterlagen: Der Darlehensnehmer müsse bei vorzeitiger Rückzahlung des Darlehens eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 1 oder 0,5 des vorzeitig zurückgezahlten Betrags zahlen, hieß es. Das ist jedoch nur die gesetzliche Obergrenze. Außerdem ist anzugeben, wie der Betrag zu errechnen ist.
[eingefügt 21.09.2020]
Landgericht Stuttgart, Urteil vom 21.08.2018
Aktenzeichen: 25 O 73/18 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Kraus Ghendler Ruvinskij Anwaltskanzlei, 50674 Köln
Besonderheit: Es ging um die Finanzierung für einen Mercedes-Benz C 220 CDI Blue Efficiency, den der Kläger im August 2014 direkt von der Daimler AG gebraucht gekauft hatte. Das Gericht stellte fest, dass der Kläger nach seinem Widerruf keine Raten mehr zahlen muss. Außerdem muss die Bank ihm 26 832,45 Euro erstatten – spätestens sieben Tage nach Rückgabe des Wagens. Allerdings muss er eine noch nicht bezifferte Nutzungsentschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilometer zahlen. Die Informationen zum Widerrufsrecht seien nicht ordnungsgemäß gewesen und war der Kläger daher auch Jahre nach Vertragsschluss zum Widerruf des Vertrags berechtigt, begründete das Gericht seine Entscheidung.
[eingefügt am 03.09.2018]
Landgericht Stuttgart, Urteil vom 22.11.2018
Aktenzeichen: 25 O 119/18
Klägervertreter: mzs-Rechtsanwälte, 40237 Düsseldorf
Besonderheit: Es ging um die Finanzierung für einen Mercedes-Benz Mercedes-Benz C 250d T der aktuellen Baureihe. Den Kreditvertrag über 45 600 Euro schloss der Kläger im September 2016 ab. Im Februar 2018 widerrief er den Kreditvertrag. Es fehlten die Darlehensbedingungen, behauptete er. Die Bank konnte die Aushändigung der Bedingungen vor Vertragsschluss nicht beweisen. Der als Zeuge befragte Mitarbeiter des Mercedes-Händlers erinnerte sich nicht daran, ob er ganz sicher das umfangreiche Kundenexemplar des Vertrages verschickt hatte, oder versehentlich zweimal das Bankenexemplar, bei dem die Darlehensbedingungen nicht explizit ausgeführt sind. Das Gericht urteilte also: Die Bank hat die gesetzlichen Pflichtangaben für Verbraucher nicht erfüllt. Die Folge: Der Widerruf ist gültig. Die Bank hatte demnach ab 2. Februar 2018 keinen Anspruch mehr auf Zins und Tilgung, der Kreditvertrag muss rückabgewickelt werden. Der Kläger hatte auf seine Forderungen bereits von sich aus eine Nutzungsentschädigung von knapp 10 000 Euro für fast 52 000 Kilometer angerechnet.
[eingefügt am 03.12.2018]
Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig. Weitere Einzelheiten in der Presseerklärung der Rechtsanwälte.
[eingefügt am 28.01.2019]
...gegen die Nissan Bank (Geschäftsbereich der RCI Banque S.A., Niederlassung Deutschland)
Landgericht Düsseldorf, Hinweis vom 12.04.2018
Aktenzeichen: 8 O 296/17
Klägervertreter: Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann, Esslingen
Besonderheit: Laut Gericht greift der Widerruf des Vertrags von Januar 2016 durch. Laut Vertragsunterlagen gelte die Widerrufsinformation nur, wenn der Darlehensnehmer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist. Wörtlich heißt es in dem Darlehensvertrag: „Die nachfolgende Widerrufsinformation gilt für Verbraucher sowie für Existenzgründer gemäß § 512 BGB:“ Der Darlehensnehmer muss daher selbst prüfen, ob er die Verbrauchereigenschaft aufweist. Eine solche Prüfung sei dem Verbraucher aber nicht zuzumuten.
Landgericht Düsseldorf, Hinweis in der mündlichen Verhandlung vom 16.09.2020
Aktenzeichen 13 O 66/19
Klägervertreter: Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann, 73730 Esslingen
Besonderheit: Die 13. Kammer des Landgerichts Düsseldorf erklärte, dass sie die Verbraucherinformationen mit Verweis auf gesetzliche Regelungen, die ihrerseits auf weitere Vorschriften verweisen, entsprechend der Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für unzureichend hält, auch wenn es für die Konstellation noch kein Urteil des Bundesgerichtshofs gibt. Die Kammer hat den Parteien geraten, sich zu vergleichen.
[eingefügt am 24.09.2020]
...gegen die Opel Bank GmbH
Landgericht Ravensburg, Urteil vom 18.02.2020
Aktenzeichen: 2 O 299/19 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Hahn Rechtsanwälte, Hamburg
Besonderheit: Es ging um die Finanzierung für einen Opel Insignia Sportstourer, abgeschlossen im März 2017. Das Gericht hielt die Information über den Beginn der Widerrufsfrist nicht für ausreichend klar. Laut Vertrag verzichtet der Kreditnehmer darauf, dass die Annahme des Vertrags durch die Bank ihm zugeht. Er kann dadurch nicht erkennen, an welchem Tag genau der Vertrag geschlossen wird. Die Rechtsanwälte des Klägers hatten noch weitere Fehler im Opel Bank-Vertrag ausgemacht. Weitere Einzelheiten zum Urteil in der Pressemitteilung der Rechtsanwälte.
[eingefügt am 24.02.2020]
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, (Anerkenntnis-)Urteil vom 26.06.2020
Aktenzeichen: 24 U 305/19
Klägervertreter: Dr. Sincar & Basun Rechtsanwälte, Düsseldorf
Besonderheit: Es ging um einen Kreditvertrag aus dem Jahr 2014, den der Kläger später widerrufen hatte. Das Gericht verurteilte die Opel-Bank zur Rückzahlung sämtlicher Darlehensraten und der Anzahlung ohne Abzug einer Nutzungsentschädigung. Der Kläger zahlte insgesamt 25 154,84 Euro und bekommt jetzt mit Zinsen rund 26 200 Euro. Im Gegenzug muss er das Auto zurückgeben. Die Bank hat in der Widerrufsinformation fehlerhafte Angaben über die Verzugszinsen gemacht. Um ein verbraucherfreundliches Urteil mit ausführlicher Begründung zu verhindern, erkannte die Bank die Klage an, so dass nur noch ein Anerkenntnisurteil ohne Begründung erging.
[eingefügt am 07.07.2020]
...gegen die Opel Bank SA Niederlassung Deutschland
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, (Hinweis-)Beschluss vom 21.04.2020
Aktenzeichen: 24 U 307/19
Klägervertreter: Rechtsanwalt Dr. Schweers, Berlin
Besonderheit: Das Oberlandesgericht wies darauf hin: Es dürfte an einer korrekten Angabe des Verzugszinses fehlen und der Widerruf des Vertrags daher wirksam sein. Die Parteien schlossen daraufhin wie vom Senat empfohlen einen Vergleich. Weitere Einzelheiten im Bericht des Anwalts auf anwalt.de.
[eingefügt am 19.06.2020]
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Hinweis vom 08.05.2020
Aktenzeichen: 24 U 263/19
Klägervertreter: Rechtsanwalt Andreas H. Paul, Gelnhausen
Besonderheit: Das Oberlandesgericht weist erneut daraufhin: Es dürfte an einer korrekten Angabe des Verzugszinses fehlen und der Widerruf des Vertrags daher wirksam sein. Der Senat empfiehlt einen Vergleich.
[eingefügt am 15.06.2020]
...gegen Renault Bank
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 04.05.2018
Aktenzeichen: 8 O 376/16
Oberlandesgerichtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 28.05.2019
Aktenzeichen: 9 U 77/18
Klägervertreter jeweils: Rechtsanwaltskanzlei Köylüce, 63450 Hanau
Besonderheit: Es ging um zwei im Jahr 2008 und 2013 abgeschlossene Kreditverträge. Nach der Widerrufsbelehrung des 2008 geschlossenen Vertrags sollte die Frist unter anderem mit der Überlassung „des“ schriftlichen Vertragsantrages beginnen, ohne dass klar wird, dass der Darlehensantrag des Darlehensnehmers gemeint ist. Das hält der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung für unzureichend. Der 2013 geschlossene Vertrag enthält die Formulierung, wonach im Falle des Widerrufs nach Auszahlung pro Tag 0,00 Euro Zinsen zu zahlen sind. Das sei problematisch, urteilte das Oberlandesgericht, ohne sich genauer festzulegen. Es kam darauf aus Sicht der Richter nicht an. Die Klage des Verbrauchers sei nämlich so oder so abzuweisen, weil das Widerrufsrecht verwirkt sei. Der Kläger hatte die Kredite bereits in den Jahren 2013 und 2014 abgelöst und sie erst im Jahr 2016 widerrufen.
[eingefügt am 23.09.2019]
Landgericht Düsseldorf, Hinweis in der mündlichen Verhandlung vom 16.09.2020
Aktenzeichen 13 O 102/19
Klägervertreter: Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann, 73730 Esslingen
Besonderheit: Die 13. Kammer des Landgerichts Düsseldorf erklärte, dass sie die Verbraucherinformationen mit Verweis auf gesetzliche Regelungen, die ihrerseits auf weitere Vorschriften verweisen, entsprechend der Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für unzureichend hält, auch wenn es für die Konstellation noch kein Urteil des Bundesgerichtshofs gibt. Die Kammer hat den Parteien geraten, sich zu vergleichen.
[eingefügt am 24.09.2020]
...gegen Santander Consumer Bank AG
Landgericht Heilbronn, Urteil vom 25.03.2019
Aktenzeichen: Bi 6 O 3/19 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Kraus Ghendler Ruvinskij Anwaltskanzlei, 50674 Köln
Besonderheit: Es ging um einen im November 2016 abgeschlossenen Kreditvertrag zur Finanzierung eines Ford Focus Turnier 1.5 TDCi. Entscheidender Fehler: Laut Vertragsunterlagen galt eine Kündigungserklärung des Kreditnehmers als nicht erfolgt, wenn er den Kredit nicht binnen zwei Wochen zurückzahlt. Das ist falsch, urteilte das Gericht. Anders als die meisten anderen Gerichte hält es außerdem für richtig: Der Kläger muss keine Entschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilometer zahlen. Solche sehe das Gesetz nur bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen vor, heißt es in der Urteilsbegründung.
[eingefügt am 04.04.2019]
Oberlandesgericht Düsseldorf, (Beweis-)Beschluss vom 17.07.2020
Aktenzeichen: I-7 U 175/19
Klägervertreter: Rechtsanwalt Andreas H. Paul, Gelnhausen in Zusammenarbeit mit Dr. Sincar & Basun Rechtsanwälte, Düsseldorf
Besonderheit: Erstmals hält ein Oberlandesgericht einen Vertrag der Santander Bank jenseits bloßer Hinweise für widerrufbar. Es muss jetzt geklärt werden, ob und welche Schäden das finanzierte Auto hat, dass der Kläger nach Widerruf des Kreditvertrags an die Bank zurückgeben darf. Das Gericht hält die Ansagen des Europäischen Gerichtshofs für anwendbar, wonach die in Deutschland üblichen Informationen über das Widerrufsrecht mit Verweis auf komplizierte gesetzliche Regelungen nicht ausreichend ist. Die Bank habe auch nicht das gesetzliche Muster für eine Widerrufsbelehrung korrekt verwendet.
[eingefügt am 21.07.2020]
...gegen Sixt Leasing SE
Landgericht München I, Urteil vom 20.12.2018
Aktenzeichen: 10 O 9743/18
Klägervertreter: Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte, 54296 Trier
Besonderheit: Es ging um eine so genannte „Vario-Finanzierung“, Leasing mit Kaufoption, für einen Audi A1 1.6 TDI S-line Edition Sportback, den der Kläger im Spätsommer 2014 abgeschlossen hatte. Die Leasingzeit waren 54 Monate und die Fahrleistung 20 000 Kilometer im Jahr. Die Leasingrate lag bei 312,87 Euro monatlich. Entscheidende Fehler im Vertrag: Die Angabe „Bei Zahlungsverzug hat der Leasingnehmer Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu zahlen“ ist laut Gericht unzureichend. Außerdem fehlten Informationen dazu, wie zu verfahren ist, um den Vertrag zu kündigen. Eine Entschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilometer erhält Sixt nicht. Dafür hätte der Kläger ausdrücklich verlangen müssen, dass der Unternehmer schon vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt. Erfreuliche Folge für den Kläger: Er erhält alle Leasingraten vollständig zurück. Er war mit dem geleasten Audi also jahrelang völlig kostenlos unterwegs. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Einzelheit zum Fall auf der Homepage der Rechtsanwälte.
[eingefügt am 13.05.2019]
Landgericht München I, Urteil vom 07.08.2020
Aktenzeichen: 22 O 2315/20
Klägervertreter: Rechtsanwalt Andreas H. Paul, 63571 Gelnhausen
Besonderheit: Es ging um das Leasing eines Fiat Abarth Competizione 595 von April 2017. Das Landgericht urteilte wie bereits das Oberlandesgericht (s. u.): Der Kläger konnte den Vertrag als Fernabsatzgeschäft wegen widersprüchlicher Informationen in den Geschäftsbedingungen auch Jahre nach Vertragsschluss noch widerrufen. Sixt muss alle Leasingraten und die Sonderzahlung erstatten. Der Kläger muss sich nicht einmal eine Entschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilometer anrechnen lassen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Sixt hat darauf verzichtet, Rechtsmittel einzulegen, und akzeptiert jetzt offenbar die verbraucherfreundlichen Ansagen des Oberlandesgerichts..
[eingefügt am 13.08.2020, aktualisiert am 24.08.2020]
Oberlandesgericht München, Urteil vom 18.06.2020
Aktenzeichen: 32 U 7119/19
Klägervertreter: Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte, 54296 Trier
Besonderheit: Es ging um einen privaten Leasing-Vertrag, den der Kläger im März 2017 abschloss. Er fuhr einen BMW M140i. Im Juli 2018 erklärte er den Widerruf und forderte Sixt zur Rückabwicklung des Vertrages auf. Als Sixt sich weigerte, zog er vor Gericht. Jetzt gab ihm das Oberlandesgericht München Recht. Sixt habe seinen Kunden nicht ordnungsgemäß über das Verbraucherwiderrufsrecht belehrt. Deshalb war der über ein Jahr nach Vertragsschluss erklärte Widerruf wirksam. Mehr noch: Der Kläger muss sich nicht mal eine Entschädigung für die rund 40 000 Kilometer anrechnen lassen, die er mit dem Wagen gefahren ist. Er haftet auch nicht für Schäden, Verschleiß oder einen sonstigen Wertverlust am Fahrzeug. Weder für Mehrkilometer noch aus sonst einem Grund ist nach Widerruf des Vertrags eine Nachzahlung fällig. Einzelheit zum Fall auf der Homepage der Rechtsanwälte.
[eingefügt am 01.07.2020]
...gegen S-Kreditpartner GmbH (Sparkassen-Gruppe)
Landgericht Berlin, (Versäumnis-)Urteil vom 28.03.2019
Aktenzeichen: 21 O 273/18
Klägervertreter: Rechtsanwalt Andreas H. Paul, 63571 Gelnhausen
Besonderheit: Das Versäumnisurteil erging nicht deshalb, weil die Beklagte eine Frist versäumte, sondern das Versäumnisurteil erging in der mündlichen Verhandlung, nachdem das Gericht seine klare Einschätzung zu dem Fall abgab und die Anwälte der Kreditbank deshalb keinen Antrag auf Klageabweisung mehr stellten. Im Einzelnen: Es ging um die Finanzierung für einen Mercedes Benz E 220 CDI, den der Kläger im Januar 2016 für 22 750 Euro erwarb. Der Wagen hat inzwischen bereits über 180 000 Kilometer auf dem Tacho. Der Kredit sollte über 119 Monate laufen und der Kläger insgesamt 8 790 Euro nur an Zinsen zahlen.
Das Gericht äußerte in der mündlichen Verhandlung die Ansicht, dass die Widerrufsinformationen unzureichend sind, so dass der Widerruf auch mehr als zwei Jahren nach Vertragsschluss noch fristgerecht war. Zudem sei nach Ansicht des Gerichts auch die Belehrung dahingehend mangelhaft bzw. unvollständig, dass bei Widerruf des Vertrags eine Entschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilometer zu zahlen ist, so dass der Kläger sämtliche Raten ohne Abzüge zurückzuerhalten würde. Die Anwälte der Sparkassen-Tochter für Ratenkredite stellte darauf keinen Antrag. Es erging daher ein Versäumnisurteil ohne Begründung. Das Urteil ist rechtskräftig.
[eingefügt am 01.04.2019]
Landgericht Berlin, Urteil vom 09.12.2019
Aktenzeichen: 37 O 181/19
Klägervertreter: Rechtsanwalt Andreas H. Paul, 63571 Gelnhausen
Besonderheit: Trotz der bankenfreundlichen Vorgaben des Bundesgerichtshof: Die Widerrufsinformation zu einem S-Kreditpartner-Vertrag von 5. Dezember 2017 ist fehlerhaft, urteilte die 37. Kammer des Landgerichts Berlin. Es werde nicht hinreichend auf den mit dem Kredit verbundenen Kaufvertrag und den Widerruf dieses Vertrags und der Folgen hingewiesen. Es war bereits ein entsprechender Hinweis ergangen, über den wir hier am 25.11.2019 berichtet hatten.
[eingefügt am 13.01.2020]
Landgericht Köln, Urteil vom 01.10.2020
Aktenzeichen: 30 O 94/19 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Kanzlei Dr. Sincar & Basun, Düsseldorf
Besonderheit: Es ging um einen im April 2015 geschlossenen Autokreditvertrag. Das Landgericht Köln stellte fest, dass die Leistungspflichten des Verbrauchers in Form der Zins- sowie Tilgungsleistungen aufgrund des Widerrufs über drei Jahre nach Vertragsschluss erloschen sind. Der finanzierte Wagen kostete 21 890 Euro. S-Kreditpartner muss nach dem Urteil 21 470,40 Euro an den Kläger zahlen. Das Unternehmen habe den Verbraucher weder über die zuständige Aufsichtsbehörde, noch seinen Anspruch auf einen Tilgungsplan und den Verzugszins informiert.
[eingefügt am 20.10.2020]
...gegen Targobank AG
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 09.07.2020
Aktenzeichen: 8 O 152/19
Klägervertreter: Dr. Sincar & Basun Rechtsanwälte, 40549 Düsseldorf
Besonderheit: Es ging um einen im Oktober 2017 abgeschlossenen Kreditvertrag zur Finanzierung eines gebrauchten BMW. Die Targobank erkannte die Klage zum großen Teil an. Das Gericht kam zum Ergebnis: Die Pflichtinformationen der Bank zum Vertrag waren unvollständig. Es fehlte mindestens der Hinweis auf das Recht auf einen Tilgungsplan. Gut für die Kläger: Das Gericht wies die Forderung der Targobank zurück, einen durch die Zulassung des finanzierten Wagens bedingten Wertverlust in Höhe von 20 Prozent des Kaufpreises anzurechnen. Unstreitig war geblieben, dass bei einem Audi A4 2.0 TDI Baujahr 2011 für die Berechnung der Entschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilometer von einer Gesamtlaufleistung von 350 000 km auszugehen ist.
[eingefügt 20.10.2020]
...gegen Volkswagen Bank GmbH (auch Audi-, Seat- und Skodabank)
Landgericht Arnsberg, Urteil vom 17.11.2017
Aktenzeichen: 2 O 45/17 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft, 77933 Lahr,
Besonderheit: Das Gericht stellte fest, dass der Kläger nach Widerruf des nach Juni 2014 geschlossenen Vertrags keine Zahlungen mehr leisten muss. Allerdings ist er zum Wertersatz verpflichtet. Welche Beträge zu zahlen sind, blieb noch offen. Die Parteien haben jeweils nur Feststellung der entscheidenden Punkte beantragt. Begründung fürs Urteil: Der Kreditvertrag informiere nicht genau genug über die Möglichkeiten, den Vertrag vorzeitig zu beenden. Die Pflicht, für die Benutzung des finanzierten Autos zu zahlen, entfalle auch bei nach 13.6.2014 geschlossenen Verträgen nur, wenn die Widerrufsbelehrung fehlt oder grob unzureichend ist. Weitere Details zum Fall in der Pressemitteilung der Rechtsanwälte des Klägers.
[Ergänzung: Zumindest teilweise überholt durch die Urteile des Bundesgerichtshof vom 05.11.2019, Aktenzeichen: XI ZR 650/18 und XI ZR 11/19)]
Landgericht Aurich, Urteil vom 19.10.2020
Aktenzeichen: 1 O 1150/19 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwalt Andreas H. Paul, Gelnhausen
Besonderheit: Richter Döring urteilt: Die Klausel im Anfang 2017 geschlossenen Kreditvertrag zur Finanzierung eines gebrauchten VW T6, wonach die VW-Bank berechtigt ist, die Auszahlungsbedingungen nachträglich anzupassen, ist intransparent und der Kreditnehmer deshalb auf Dauer zum Widerruf berechtigt. Der Kläger muss aber eine Entschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilometer zahlen. Sie ist mit einer Gesamtlaufleistung von 300 000 Kilometern zu berechnen.
[eingefügt 20.10.2020]
Landgericht Berlin, Urteil vom 05.12.2017
Aktenzeichen: 4 O 150/16 (gegenstandslos)
Klägervertreter: Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte, 54296 Trier
Besonderheit: Nachdem die Vorsitzende Richterin Marianne Voigt sich gleich an zwei Verhandlungstagen verbraucherfreundlich zum nach Juni 2014 geschlossenen Vertrag geäußert hatte, versuchte die Volkswagen Bank das Urteil zu verhindern. Sie bot dem Kläger letztlich sogar an, ihm den finanzierten Touran zu schenken und auch noch alle bisher gezahlten Kreditraten zu erstatten. Hierfür verlangte die Volkswagen Bank allerdings, dass der Kläger die Klage zurücknimmt und eine Stillschweigensverpflichtung unterschreibt. Dieses Angebot hat der Kläger zurückgewiesen. „Unser Mandant ist weder käuflich noch lässt er sich den Mund verbieten“, erklärte Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen.
Inhaltlich ist das Urteil eindeutig: Die Volkswagen Bank belehrt Verbraucher nicht ordnungsgemäß. Deshalb können sie ihren Kreditvertrag auch nach Jahren noch widerrufen. Der Darlehensnehmer muss das Darlehen nicht mehr zurückzahlen, sondern bekommt gegen Rückgabe des Fahrzeugs seine Anzahlung und nahezu seine gesamten bisher gezahlten Kreditraten zurück. Allerdings ist das Gericht der Ansicht, dass der Kläger für bisher mit dem Auto gefahrene Kilometer Wertersatz schuldet. „In diesem letzten Punkt halten wir das Urteil für falsch“, kommentiert Dr. Christof Lehnen. „Denn das Gesetz sieht Wertersatz nur vor, wenn der Verbraucher ordnungsgemäß belehrt wurde und daran fehlt es hier gerade. Daher werden wir diesen Punkt in der Berufung klären lassen.“ Weitere Einzelheiten zum Urteil auf der Homepage der Rechtsanwälte.
Inzwischen hat das Landgericht Berlin mitgeteilt: Der Kläger hat seine Klage im Berufungsverfahren zurückgenommen, so dass das Urteil gegenstandslos ist. Vermutlich gab es einen Vergleich.
[22.05.2018 Eintrag ergänzt: Rücknahme der Klage im Berufungsverfahren, möglicherweise zumindest teilweise überholt durch die Urteile des Bundesgerichtshof vom 05.11.2019, Aktenzeichen: XI ZR 650/18 und XI ZR 11/19)]
Landgericht Berlin, Urteil vom 29.03.2019
Aktenzeichen: 4 O 224/18 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Hahn Rechtsanwälte, 20459 Hamburg
Besonderheit: Einmal mehr urteilt die 4. Kammer des Landgerichts: Es fehlten in den Kreditunterlagen der VW-Bank Informationen zum Recht auf außerordentliche Kündigung des Vertrags. Es ging um einen im Dezember 2015 abgeschlossenen Vertrag zur Finanzierung eines gebrauchten VW Caddy. Der Kläger erhält auch die Beiträge zur Restschuldversicherung „KSB plus“ in Höhe von rund 1 100 Euro zurück.
[eingefügt 04.04.2019, möglicherweise zumindest teilweise überholt durch die Urteile des Bundesgerichtshof vom 05.11.2019, Aktenzeichen: XI ZR 650/18 und XI ZR 11/19)]
Landgericht Ellwangen (Jagst), Urteil vom 25.01.2018
Aktenzeichen: 4 O 232/17 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte, 54296 Trier
Besonderheit: Es ging um eine nach Juni 2014 vertraglich vereinbarte Finanzierung für einen fast 32 000 Euro teuren Gebrauchtwagen. Laut Gericht fehlten Informationen zum Recht des Kreditnehmers, den Vertrag auch aus wichtigem Grund und nicht nur ordentlich zu kündigen. Der Widerruf des Kreditvertrags war daher auch Jahre nach Vertragsschluss noch wirksam. Der Autokäufer erhält jetzt alle seine bisherigen Zahlungen mit Ausnahme der Zinsen zurück. Allerdings muss er sich eine Entschädigung für die mit dem Auto gefahrenen Kilometer anrechnen lassen. Nur wenn die Belehrung über das Widerrufsrecht nicht richtig ist, entfalle die Pflicht zur Nutzungsentschädigung, argumentierte das Gericht. Die sei jedoch richtig gewesen. Nur bei den Pflichtangaben seien der Bank Fehler unterlaufen.
[Ergänzung: Möglicherweise zumindest teilweise überholt durch die Urteile des Bundesgerichtshof vom 05.11.2019, Aktenzeichen: XI ZR 650/18 und XI ZR 11/19)]
Landgericht Hamburg, Urteil vom 12.11.2018
Aktenzeichen: 318 O 141/18 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Hahn Rechtsanwälte, 20459 Hamburg
Besonderheit: Auch der nicht als besonders verbraucherfreundlich geltende Richter am Landgericht Sönke Rüther hält die Verbraucherinformationen der VW Bank für unzureichend, so dass Kreditnehmer den Vertrag auf Dauer widerrufen können. Ob der Kreditnehmer sich Nutzungen anrechnen lassen muss oder nicht, war nicht Thema.
[eingefügt 20.11.2018, möglicherweise zumindest teilweise überholt durch die Urteile des Bundesgerichtshof vom 05.11.2019, Aktenzeichen: XI ZR 650/18 und XI ZR 11/19)]]
Landgericht Kleve, Urteil vom 27.12.2018
Aktenzeichen: 4 O 46/18 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Kraus Ghendler Ruvinskij Anwaltskanzlei, 50674 Köln
Besonderheit: Auch das Landgericht Kleve kommt zu dem Ergebnis: Die VW-Bank hat Autokreditkunden nicht genau genug informiert. Welche der gesetzlichen Pflichtangaben genau fehlten, ließen die Richter offen. Es reiche jedenfalls nicht aus, sie im Europäischen Merkblatt zu machen, wenn dieses nicht Vertragsinhalt geworden ist. Nutzungsersatz müsse sich der Kläger allerdings anrechnen lassen. Nur wenn Banken es versäumen, über diese Rechtsfolge des Widerrufs zu informieren, falle die Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung für die mit dem finanzierten Auto gefahrenen Kilometer weg, meinten die Richter am Niederrhein.
[eingefügt am 07.01.2019]
Landgericht Landau in der Pfalz, (Anerkenntnis-)Urteil vom 22.07.2019
Aktenzeichen: 4 O 248/18 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Hahn Rechtsanwälte, 20459 Hamburg
Besonderheit: Es ging um die im August 2015 vereinbarte Finanzierung für einen Audi Q5. Die VW-Bank verweigerte die Rückabwicklung außergerichtlich. Nach Klageerhebung erkannte die Bank die Klage des Verbrauchers an. Einzelheiten in der Pressemitteilung der Kläger-Anwälte.
[eingefügt 25.07.2019]
Landgericht München I, Urteil vom 09.02.2018
Aktenzeichen: 29 O 14138/17 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte, 54296 Trier.
Besonderheit: Auch das Landgericht München I kam zum Ergebnis: Die VW Bank hat ihre Kunden nicht genau genug über das Recht zur Kündigung der Verträge informiert.
Landgericht Paderborn, Urteil vom 05.07.2018
Aktenzeichen: 4 O 72/18 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte, 54296 Trier
Besonderheit: Die VW Bank hat ihre Kunden nicht genau genug über das Recht zur Kündigung der Verträge informiert, der Widerruf war auch lange nach Vertragsschluss wirksam. Allerdings: Der Kreditnehmer muss für die mit dem Auto gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung zahlen. Die Höhe blieb noch offen.
[eingefügt 23.08.2018, möglicherweise überholt durch die Urteile des Bundesgerichtshof vom 05.11.2019, Aktenzeichen: XI ZR 650/18 und XI ZR 11/19)]
Landgericht Paderborn, Urteil vom 16.07.2018
Aktenzeichen: 3 O 408/17 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte, 54296 Trier
Besonderheit: Die VW Bank hat ihre Kunden nicht genau genug über das Recht zur Kündigung der Verträge informiert, der Widerruf war auch lange nach Vertragsschluss wirksam. Allerdings: Der Kreditnehmer muss für die mit dem Auto gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung zahlen. Die Höhe blieb noch offen.
[eingefügt 23.08.2018, möglicherweise überholt durch die Urteile des Bundesgerichtshof vom 05.11.2019, Aktenzeichen: XI ZR 650/18 und XI ZR 11/19)]
Landgericht Ravensburg, Urteil vom 07.08.2018
Aktenzeichen: 2 O 259/17 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte, 54296 Trier
Besonderheit: Erstmals urteilt ein Landgericht: Die VW-Bank muss wegen der unzureichenden Verbraucher-Informationen im Kredit alle Raten zurückzahlen und bekommt nicht mal eine Entschädigung für die mit dem Auto gefahrenen Kilometer. Wenn das Urteil rechtskräftig wird, hat der Kläger seinen Skoda Roomster 1.2 TSI damit 70 000 Kilometer völlig kostenlos gefahren. „Dieses Urteil ist ein Meilenstein im Verbraucherschutzrecht“, freut sich Rechtsanwalt Christof Lehnen. Es sei auch nicht ungerecht, wenn in solchen Fällen die Autokäufer am Ende besser stehen, als sie es je erwarten durften. Die extrem verbraucherfreundliche Rückabwicklung sei die gerechte Strafe dafür, dass die Bank die Kunden nicht korrekt über ihre Rechte informiert habe, argumentiert er. Weitere Einzelheiten zum Fall in der Pressemitteilung der Rechtsanwaltskanzlei.
[eingefügt am 20.08.2018, möglicherweise überholt durch die Urteile des Bundesgerichtshof vom 05.11.2019, Aktenzeichen: XI ZR 650/18 und XI ZR 11/19)]
Landgericht Ravensburg, Urteil vom 07.05.2019
Aktenzeichen: 2 O 426/18 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Hahn Rechtsanwälte, 20459 Hamburg
Besonderheit: Es ging um einen im März 2016 abgeschlossenen Autokreditvertrag über 46 546,79 Euro. Das Gericht stellte fest, dass der Kläger keine Raten mehr zahlen muss. Der Vertrag und der damit finanzierte Autokauf müssen jetzt rückabgewickelt werden. Die 2. Kammer des Landgericht Ravensburg urteilt: Die VW-Bank-Informationen zu den Rechtsfolgen des Widerrufs waren widersprüchlich und missverständlich. Die eigentliche Widerrufsbelehrung war korrekt. Danach war Wertersatz für eine Benutzung der Kaufsache zu leisten, der über die Prüfung der Ware hinausgeht. In den Vertragsbedingungen allerdings hieß es: „Der Darlehensnehmer hat im Fall des Widerrufs (...) eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme (...) entstandene Wertminderung (...) zu ersetzen.“ Es entstehe der falsche Eindruck, dass jede Wertminderung zu ersetzen sei. Weitere Einzelheiten zum Fall auf der Homepage der Rechtsanwälte.
[eingefügt 23.05.2019]
Landgericht Ravensburg, Beschluss vom 07.01.2020
Aktenzeichen: 2 O 315/19
Klägervertreter: Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann Rechtsanwälte, 73730 Esslingen unterstützt von Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte, 54296 Trier
Besonderheit: Das Landgericht Ravensburg hält die zuletzt verbraucherunfreundliche Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht für überzeugend und legt drei zentrale Fragen zum Autokreditwiderruf dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vor. Der soll prüfen, ob die Angabe „Fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz“ nach den Verbraucherschutzregelungen der Europäischen Union ausreicht, ob nachvollziehbare Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Kündigung nötig sind und ob auch über das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags informiert werden muss. Entscheidet der EuGH verbraucherfreundlich, sind viel mehr Verträge als auf der Grundlage der BGH-Rechtsprechung auch heute noch widerruflich
[eingefügt am 17.01.2020]
Landgericht Tübingen, Hinweis vom 13.11.2018
Aktenzeichen: 3 O 96/18 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann, 73730 Esslingen
Besonderheit: Das Landgericht Tübingen sieht gleich drei Fehler in den Vertragsunterlagen der Bank im VW-Konzern. Es fehlten aus Sicht des Gerichts genau Angaben dazu, wie Kunden ihr Widerrufsrecht auszuüben haben, dass und welche Kosten auf Kreditkunden zukommen, wenn sie den Vertrag vorzeitig ablösen, und sei schließlich eine Formulierung nicht korrekt, wonach die Bank berechtigt ist, „...nach Vertragsschluss unter angemessener Berücksichtigung der berechtigten Belange des Darlehensnehmers zusätzliche Auszahlungsvoraussetzungen für das Darlehen zu bestimmen.“
[eingefügt am 21.01.2019, teilweise überholt durch die Urteile des Bundesgerichtshof vom 05.11.2019, Aktenzeichen: XI ZR 650/18 und XI ZR 11/19)]
Landgericht Tübingen, (Anerkenntnis-)Urteil vom 12.07.2019
Aktenzeichen: 7 O 2/19 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Hahn Rechtsanwälte, 20459 Hamburg
Besonderheit: Es ging um die im Jahr 2017 vereinbarte Finanzierung für einen VW Amarok. Die VW-Bank verweigerte die Rückabwicklung außergerichtlich. Nach Klageerhebung erkannte die Bank die Klage des Verbrauchers an. Einzelheiten in der Pressemitteilung der Kläger-Anwälte.
[eingefügt 25.07.2019, möglicherweise überholt durch die Urteile des Bundesgerichtshof vom 05.11.2019, Aktenzeichen: XI ZR 650/18 und XI ZR 11/19)]
Dieses Special ist im April 2017 auf test.de erschienen. Es wurde seitdem regelmäßig aktualisiert. Zuletzt haben wir es am 26. November 2020 grundlegend überarbeitet.
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