Das Landgericht München hat die ehemaligen Geschäftsführer der VIP Medienfonds Andreas Schmid und Andreas Grosch wegen Steuerhinterziehung zu Freiheitsstrafen von sechs Jahren Haft und zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.
Da die Prospekte der Fonds laut Urteil fehlerhafte Angaben enthalten, sollten VIP-Anleger die Commerzbank sowie die für die Prospektherausgabe veranwortliche Hypovereinsbank und die Dresdner Bank für Verluste haftbar machen. Wegen drohender Verjährung ist Eile geboten. Von Anlegern beantragte Steuervorteile werden wegen des Urteils vermutlich nicht anerkannt.
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