Die Firma VH France muss einem Mann aus Stuttgart 13 500 Euro bezahlen, die sie ihm in Gewinnspielunterlagen versprochen hat. Das hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden (Az. 5 U 141/03).
Alle Gewinner hätten ihren Scheck bereits erhalten, hatte die Pariser Firma dem Mann geschrieben. Nur er, dem die Nr. 201833999 zugeteilt sei, habe sich nicht gemeldet. „Wenn Sie nicht antworten, verlieren Sie garantiert 13 500 Euro.“ Die Mitteilung werde wirksam, wenn er die Scheck-Anforderung nicht binnen sieben Tagen zurücksende.
Das tat er, erhielt aber kein Geld. Daraufhin verklagte die Kanzlei Wüterich & Breuker die Firma. Da diese objektiv den Eindruck erweckt hatte, dass der Mann endgültig gewonnen habe, müsse sie ihm den Preis auch auszahlen, urteilte das Oberlandesgericht.
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