Usecom Software AG Usecom Software AG: Irreführende Gewinnversprechen

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Die Finanzberatung Uwe Frenzel mit Sitz in Ganderkesee darf ihre irreführenden Gewinnversprechen für den Kauf von Aktien der Usecom Software AG nicht mehr benutzen. Sie darf die Aktien der Usecom, die nicht an der Börse eingeführt sind, nicht mehr mit den börsennotierten Papieren der Firmen Fielmann, Lufthansa und Telekom vergleichen und Anlegern dafür jährliche Renditen von zirka 20 Prozent versprechen.

Der Verbraucherschutzverein (VSV) hatte die Finanzvermittlung wegen der irreführenden Versprechen abgemahnt. Das Risiko, dass eine Aktie nicht an der Börse zugelassen werde, und die strengen Anforderungen bei der Zulassung von Aktien zum amtlichen Handel seien nicht benannt worden. Zudem könne sich der Börsengang lange hinziehen. Frenzel hat daraufhin gegenüber dem VSV in Berlin eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Auch vor der im Zusammenhang mit der unseriösen Aktienwerbung angebotenen atypisch stillen Beteiligung kann Finanztest nur warnen. Frenzel kündigt an, dass Anleger hier ab einer Beteiligungssumme von umgerechnet 30.000 Mark eine jährliche Vorabausschüttung von 10 Prozent erzielen. Doch das ist völlig unsicher. Atypisch stille Gesellschafter werden sogar für den Fall, dass ihre Gesellschaft Verluste macht, an diesen beteiligt. Für Anleger besteht also die Gefahr, ihr eingesetztes Geld zu verlieren.

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