Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Für Eigenheime, die Baudenkmäler sind, können Eigentümer zweimal Förderung bekommen. Für Anschaffungskosten bis maximal 51 120 Euro erhalten sie die Eigenheimzulage. Haben sie darüber hinaus staatlich anerkannte Sanierungskosten, können sie zusätzlich 90 Prozent (früher 100 Prozent) davon als Sonderausgaben abziehen (BFH, Az. X R 19/02).
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