Stellt der Veranstalter einer All-inclusive-Reise das zugesagte Zustellbett für ein Kind nicht zur Verfügung, sind 50 Prozent vom Reisepreis für das Kind zu erstatten (Amtsgericht Kleve, Az. 35 C 209/00).
Stellt der Veranstalter einer All-inclusive-Reise das zugesagte Zustellbett für ein Kind nicht zur Verfügung, sind 50 Prozent vom Reisepreis für das Kind zu erstatten (Amtsgericht Kleve, Az. 35 C 209/00).