Nach einem groben Zahnarztfehler erhält eine Patientin 6 000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld. Der Arzt hatte Zahnersatz eingesetzt, bevor die Korrektur des Kiefers abgeschlossen war. Wegen Dauerschmerzen ließ die Patientin den Zahnersatz wieder entfernen. Ihr Zustand besserte sich (Oberlandesgericht Hamm, Az. 26 U 14/13).