Werden bei einem Einbruch Bilder gestohlen, muss die Hausratversicherung nicht den Anschaffungsbetrag ersetzen. Ermittelt ein Gutachter, dass die Bilder aktuell viel weniger wert sind, bekommen Geschädigte nur diesen Betrag (Landgericht Köln, Az. 24 O 435/00).
-
- Heftige Unwetter, Stürme und Starkregen treffen immer häufiger viele Regionen in Deutschland. Wir erklären, welche Versicherungen einspringen, wenn ein Schaden entsteht.
-
- Einbrecher scheitern zunehmend beim Versuch, in Haus und Wohnung einzudringen. Der Grund: In Deutschland rüsten immer mehr Menschen ihr Heim auf – mit Tür- und...
-
- So urteilte der Bundesgerichtshof bereits vor Jahren: Kreditbearbeitungsgebühren sind rechtswidrig. Immer noch gibt‘s Streit. Zuletzt verdächtig: HSH-Firmenkredite.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.