Ein Mathe-/Physiklehrer, der auch Astronomie unterrichtet, kann die Ausgaben für ein Teleskop als Werbungskosten geltend machen. Entscheidend ist, dass der Lehrer das Gerät überwiegend beruflich verwendet und es für ihn kein Hobbyteleskop ist (FG Berlin, Az. 8 K 8079/03).