Ein Mathe-/Physiklehrer, der auch Astronomie unterrichtet, kann die Ausgaben für ein Teleskop als Werbungskosten geltend machen. Entscheidend ist, dass der Lehrer das Gerät überwiegend beruflich verwendet und es für ihn kein Hobbyteleskop ist (FG Berlin, Az. 8 K 8079/03).
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- Von Arbeitsmitteln bis Homeoffice-Pauschale: Wer mehr als 1 000 Euro Werbungskosten pro Jahr hat, kann sich zu viel gezahlte Steuern mit der Steuererklärung zurückholen.
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- Mit einem Tablet oder dem neuesten Smartphone Steuern sparen? Das geht, sofern die Geräte überwiegend beruflich genutzt werden. test.de sagt, welche Regeln gelten.
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- Als Folge der Corona-Pandemie müssen Angestellte, Familien, Rentnerinnen und Rentner beim Ausfüllen der Steuererklärung 2020 einige Besonderheiten beachten.
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